Röhm RG 6 EWB pflichtig?

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 16.821 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juni 2016 um 13:55) ist von Tschem.

  • Die Röhm RG 6 stammt noch aus der Zeit vor den PTB Nummern.
    Cal. 6 mm Knall (also die kleinen Flobert Platzer) Auf dem Lauf steht groß "6mm GAS", vorne im Lauf ist ein Gewinde für den Abschußbecher.
    Die Trommel hat Einfräsungen.

    Darf dieseer Gasrevolver nun nur noch an Ererbsberechtigte verkauft werden?

    Augeschrieben hatte ich sie als "Verkauf ab 18" nun wurde auf "EWB nötig" abgeändert, da keine PTB Nummer vorhanden.

  • Zitat

    Darf dieseer Gasrevolver nun nur noch an Ererbsberechtigte verkauft werden?

    Ja. Sobalt kein :ptb: Zeichen da ist darf man eine SSW nich frei Kaufen usw..
    Ist dann wie bei den meist schönen Teilen aus dem Ausland ohne :ptb: .

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Nein und falls Dich jemand anschwärzt und die Waffe bei Dir sichergestellt wird, hast Du ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz am Hacken, weil das Teil in Deutschland nur auf WBK besessen werden darf. Bei Einführung der PTB-Kennzeichnung gab's damals eine Möglichkeit, sich für nicht PTB-gekennzeichnete Waffen unbürokratisch einfach einen Schein ausstellen zu lassen. Wer das versäumt hat, hat nun das gleiche Problem wie diejenigen, die damals ihre Langwaffen und KK's nicht angemeldet haben.......

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    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
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  • "Du bist Deutschland!!!"

    Irgendwie wird diese Aussage immer mehr zu einer Beleidigung.

    Sorry aber mir kommt regelmäßig das Kotzen wenn ich eine RG3 bei egun sehe die kein PTB hat und deshalb als Hypermegahundepfuiatomsprengwaffe nur noch auf WBK erworben werden kann.

    Das PTB-Zeichen ist ja schön und gut, nur solche, nicht mal nach vorn schießenden, keinesfalls umgebaut werden könnenden Silvesterspaßgeräte sind doch nun wirklich keine wirkliche Gefahr für die Innere Sicherheit.
    Ok. Schäuble mag das anders sehen, meine persönliche Meinung ist es aber daß man durch so ein Ding nicht den gleichen Ärger kriegen sollte wie wenn man eine scharfe Kleinkaliberpistole hat.

    Leider hab ich aber in D (noch) nix zu sagen und deshalb nur ein Spruch aus dem Lateinischen:

    Lex dubia non obligat.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • gilt Altbesitz nur wen man sie aus einem nachlass hat oder z.b. von opa
    geschenk bekommt

    nicht wen man sie kauft

    irgend wie so was war das doch oder?

    Einmal editiert, zuletzt von niggii (19. September 2008 um 13:26)

  • Zitat

    Original von niggii
    gilt Altbesitz nur wen man sie aus einem nachlass hat oder z.b. von opa
    geschenk bekommt

    nicht wen man sie kauft

    irgend wie so was war das doch oder?

    gilt nicht bei einer ssw. bei :F: waffen gibt eine ähnliche regelung. besser gesagt, bei luftpistolen und gewehren, die vor einem bestimmten jahr gebaut worden sind.

  • Zitat

    Originally posted by niggii
    gilt Altbesitz nur wen man sie aus einem nachlass hat oder z.b. von opa
    geschenk bekommt

    nicht wen man sie kauft

    irgend wie so was war das doch oder?

    Wenn Dein Opa sich 1969 bei Einführung der PTB-Kennzeichnung einen Schein für die Waffe hat ausstellen lassen und Du die jetzt erbst, dann sollte das funktionieren und legal sein. Wenn er das Teil aber nie angemeldet hat, ist die Waffe nach aktueller Gesetzeslage WBK-pflichtig und wird rechtlich genauso gehandhabt, wie eine illegale .44Magnum :n17:

    Nicht umsonst hatte ich alle meine schönen PTB-freien SSW's in Österreich, bevor ich die dann wegen der Fokussierung auf Erma verkauft habe. Trauere immer noch den schönen Korth-Gasrevolver und den wunderbaren von Hege umgebauten schweizer Ordonanzrevolver hinterher. Letzterer ist zumindest in die Hände eines ausländischen CO2Air-Forumsmitglied gegangen, der das Teil auch in seinem Heimatland legal besitzen darf.

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  • Zitat

    Original von niggii
    gilt Altbesitz nur wen man sie aus einem nachlass hat oder z.b. von opa
    geschenk bekommt

    nicht wen man sie kauft

    irgend wie so was war das doch oder?


    Dafür gab es Amnestiefristen, in der man diese Teile hätte anmelden können. Das ist nun vorbei.

  • Klartext, wenn du leider in der blöden Situation bist, zum Zeitpunkt der Amnestiefrist noch nicht gelebt zu haben, hast du die Arschkarte gezogen.

    Eine Legalisierung eines vielleicht erinnerungsreichen Erbstücks vom Opa der nun leider verstarb, ist nicht möglich, selbst wenn man ehrlich und gesetzestreu ist und damit zur Polizei geht.

    Ich verspüre schon wieder Brechreiz.


    Gruß K.

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    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Falls der Opa die SSW auf eine WBK eingetragen hatte, dann wissen auch die Behörden von der Waffe und bei fehlender Meldung über den Verbleib dürfte der frühmorgentliche Besuch der Polizeistreitkräfte ( wegen aktuter Terrorgefahr :laugh: ) demnächst erfolgen.
    Abhilfe könnte der Antrag einer Erben-WBK und die Lagerung der Waffe bei z.B. einem Büchsenmacher schaffen. Allerdings stelle ich mir gerade vor, wie Armatix dafür einen Erbendildo der Waffe verpuhlt - ist jetzt schließlich Pflicht :laugh:.

    Sollte eine WBK des Opa nicht vorhanden sein, dann war der Opa der Besitzer einer illegalen Waffe und der jetzige Besitzer als Erbe ebenfalls - und so etwas wird in Deutschland härter bestraft, als wenn sich ein Pädophiler an kleinen Kindern vergangen hat ( weil Pädophilie ist nach Ansicht der Regierung heilbar, illegaler Waffenbesitz nicht :wogaga: ).

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (19. September 2008 um 16:44)

  • Dein letzter Satz löst schon wieder diesen ekelhaften Brechreiz aus.
    Leider nicht weil er schlecht geschrieben wäre, sondern weil er Tatsachen in die Welt schreit.

    Ich hab von meinem Wohnzimmer einen guten Ausblick auf ein Wahlplakat der CDU, darauf ist der Herr Beckstein abgebildet wie er grade zwei Polizisten die Hand schüttelt.
    Darunter der Satz: "Sicherheit bedeutet Lebensqualität"

    Also ich weiß nicht, je "sicherer" deutschland wird, desto weniger fühle ich Lebensqualität.

    Vielleicht weil meine Lebensqualität zum großen Teil aus Freiheit besteht......


    Sorry für dieses große OT, ich kann diese Lügenschriften der Parteien langsam nicht mehr sehen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • In so einem Fall würde ich raten, das Ding selber klitzeklein zu sägen und zu entsorgen. Schade drum, aber wenn die Staatsmacht von dem Ding Wind bekommt, ist die eh weg, nur hast Du dann unnötigen Ärger am Hals. Und in diesem Fall ist der wirklich sowas von unnötig und unsinnig, ich meine, das Ding stellt immerhin eine Bedrohung dar wie ein hartgekochtes Ei...

  • Und hartgekochte Eier haben ja auch keine PTB Nummer..... *ggg*

    Finde auch, daß die Strafen für diverse Vergehen absolut unverständlich sind. Kinderschänder kommen voll schnell auf Bewährung raus und wenn einer Steuern hinterzieht oder ne SSW ohne PTB hat dann gibts gleich ne utopische Strafe (wobei man Steuern ja nachzahlen kann und die SSW wie schon erwähnt nur so gefährlich wie jeder Knüppel aus em Wald ist, aber das ist dann wohl egal).

  • Zitat

    Original von Der Schrauber
    Das Teil ist über 50 Jahre alt. Damals gab es noch gar keine PTB.
    Da muß es doch irgend eine Sonderregelung geben????

    Gab eine Amnestie bis 1976, dann musste das Teil auf WBK eingetragen sein. Die gabs damals für den SSW-Altbesitz ohne PTB kostenlos. Wenn die also eingetragen wurde kann man die auch legal selber erwerben z.B. durch Erben.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • gibts eigentlich ne möglichkeit ne EWB für PTB lose SSWs zu bekommen??? ich mein bei egun gibts viele schöne SSWs ohne PTB, die ein oder andere davon würd mich ja schon reizen, grad die alten röhm modelle.

    aber ohne EWB is da nix zu machen.

    hab schon überlegt ob man da vielleicht ne sammler wbk dafür beantragen kann.

    wisst ihr da was???


    Grüßle Torro

  • Zitat

    Original von Torro
    ...
    wisst ihr da was???


    Grüßle Torro

    Ja, entweder Rote WBK oder Wohnsitz ausserhalb Deutschland. Aber vielleicht gibt es noch weitere Möglichkeiten - also Fachleute, ran an den Speck.

  • Gerne:
    Klar man eine Sammler WBK für diese Art von Waffen beantragen. Alles eine Frage des Bedürfnisses. In der Regel geht der Weg über ein Gutachten. Tresor ist klar, Waffensachkunde auch.
    Allerdings nicht billig:
    WSK = 120 €
    Tresor B für 5/10 KW mindestens 120 €
    Gutachten, nach meinen Infos 500 €
    Rote WBK 204 €
    evtl. MPU 150 €

    Nicht zu vergessen Mindestalter 21/25, da die Ausnahme scharfe Schusswaffen (KK und Flinte) nur für Sportschützen gilt und auch SSW ohne PTB als normale scharfe behandelt werden.

  • Zitat

    Original von Vogelspinne

    Ja, entweder Rote WBK oder Wohnsitz ausserhalb Deutschland. Aber vielleicht gibt es noch weitere Möglichkeiten - also Fachleute, ran an den Speck.

    Das macht auch mich, als nicht WBK Besitzer, neugierig. Was für eine WBK ist den nun nötig um bei Egun eine SSW ohne PTB zu erwerben. Welches Bedürfnis ist Voraussetzung ?.

    MfG Andreas

    Yoda: Die andere Seite dunkel ist, sehr dunkel!
    Obiwan: Mecker nicht, sondern iss endlich deinen Toast!