WBK - trotz Psychose?

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 4.907 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2008 um 13:59) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo,ich will jetzt in naher Zukunft einem Schützenverein beitretten und natürlich auch eine Wbk beantragen.
    Da ich aber eine Phsichose habe brauche ich dafür ein Ärztliches gutachten.

    Meine Frage jetzt:Brauchte einer von euch auch schon mal so ein atest
    vom Phsichater?

    Helft mir bitte...

    MFG olaf

  • Oh Gott...
    Also jetzt nichts gegen Dich, aber vielleicht solltest du dir überlegen ob du das wirklich machen willst.....

    Gängster und Waffen sind nicht so gut....

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von aandykf
    Oh Gott...
    Also jetzt nichts gegen Dich, aber vielleicht solltest du dir überlegen ob du das wirklich machen willst.....

    Gängster und Waffen sind nicht so gut....

    Gruß
    andy


    Und dann noch Psychose(hoffentlich ist es nicht eine Waffenpsychose :crazy3:)

  • Also wegen dem kleinen Waffenschein habe ich meine Phsychaterin gefragt und die hat es dann verneint.
    Aber dann sagte siesie müsste mich erst mal näher kennenlernen.
    (2Jahre)

    Aber ich liege doch richtig mit dem Phsychologischem gutachten in meinem Fall oder?
    Das habe ich auch schon ergoogelt.

    Um jetzt noch mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen.
    War einer von euch auch mal Phsichisch krank oder ein Alkoholiker etc?
    (und hat dann trozdem eine WBK bekommen?

    Einmal editiert, zuletzt von gängster96 (13. August 2008 um 11:45)

  • Um es kurz zu machen:

    § 6 Persönliche Eignung
    (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1. geschäftsunfähig sind,
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
    ...

  • Zusammengefaßt und ohne langes Drumherumreden: Vergiß das mit der WBK.

    Wenn deine Erkrankung aktenkundig ist, ist da eh keine Chance. Du brauchst für die WBK zudem noch ein polizeiliches Führungszeugnis, da könnte auch etwas drinstehen.

    Spätestens beim Wunsch nach einer Großkaliber-Waffe müßtest du altersmäßig (schätze ich mal) noch eine Medizinisch-psychologische Prüfung (MPU) ablegen, und da ist es dann eh vorbei.

    Sorry, aber auch die Wahl deines Nicks läßt auf eine gewissen Unreife schließen, und da haben die rechtlichen Vorbedingungen für eine Schußwaffe auch mal einen Sinn.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • wenn sich deine psychose nicht permanent bemerkbar macht, weiss und erfährt in der regel niemand wieviele läute mit psychosen waffenbesitzer sind.
    vorrausgesetzt du bist vorher nicht auffällig geworden, sprich aktenkundig.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Vergiss es ganz einfach . :new16:
    Wenn du schon keinen Kleinen Waffenschein kriegst da kannste die WBK ganz vergessen. ;)

    Die Chancen das du eine WBK kriegst sind etwa genauso groß wie die Chance das Automatische Gasdrucklader legal werden :F:


  • habe mir mal erlaubt die eignungen die relevant sind und doch eigentlich ein tabu-thema zu unterstreichen!
    wenn ich mich mal so erinnere, kenne ich doch so einige wackelkandidaten mit einer WBK über die ich im nachherein stirnrunzelnd nachdenke... :confused2:
    kein kommentar weitergehend...

    Haenel, what else?

    2 Mal editiert, zuletzt von daron01 (13. August 2008 um 12:46)

  • Aha aber ich habe bei google gelessen das süchtige oder Leute mit einer Phsychose ein Phsychologisches gutachten brauchen und nich mehr. ;)

    Floppik hat doch schon alles gesagt. :nuts:
    Wollt ihr mir die WBK jetzt vermiessen oder wie? :(

    Um nochmal auf denn nicknamen zurück zu kommen,ich bin 21 Jahre alt. :laugh:

    Und einer der sich Gängster nennt,hört vielleicht einfach nur Hip Hop. :new16:

    Einmal editiert, zuletzt von gängster96 (13. August 2008 um 12:45)

  • ahja,

    und wenn du HipHop hörst bist du ein Gangster? Oder wie?

    Von deinen geistigen Ergüssen hier im Forum, deinen Ideen, deiner Schreibweise (ok, kannst du nicht unbedingt was für) und deinen manchmal ziemlich peinlichen und sinnlosen Thread, muss ich einfach sagen, dass ich dir momentan keine WBK zutrauen würde.

    Weißt du überhaupt schon, was du schießen möchtest, und wie du an eine WBK rankommst?
    Außerdem, wenn du dich im SV so verhälst wie hier, werden die dir bestimmt keine Waffe in die Hand geben, die werden nur müde lächeln und sich den Teil dazu denken.

    Gruß
    andy

  • Zitat

    Original von gängster96
    Also wegen dem kleinen Waffenschein habe ich meine Phsychaterin gefragt

    Allein die Tatsache, dass du sowas überhaupt hast (also eine Psychaterin) spricht Bände und dürfte dem Ganzen eigentlich einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen.
    Also ich wüsste nicht mal wo bei uns in der Stadt ein Psychiater seine Praxis hat...

  • 1.Das mit denn sinlossen Themen unterlasse ich ja schon.
    2.Ich möchte erstmal KK schiessen.
    Ich habe schon mit scharfen Waffen in Leipzig geschossen.
    3.Ich melde mich erst mal für 2 Jahre im Schützenverein an.

    (Meine Phsychologin muss mich ja erst mal kennenlernen.)
    (Da wo ich scharf geschossen habe musste ich meinen Personalausweiss vorzeigen und so einen Zettel lessen und unterschreiben.Die Leute da hätten ja auch gleich NEIN sagen können.)

  • Zitat

    Original von gängster96
    Die Leute da hätten ja auch gleich NEIN sagen können.)

    Die wussten auch nicht, dass du geistesgestört bist. :new16:

  • Die hier dargestellte Intoleranz über Gebrechen einiger Mitmenschen erschüttert mich schon recht heftig!
    Gott sei Dank bin ich gesund und habe eine WBK(2),aber ich hoffe mal das die Herrschaften die hier immer rumhacken nie in den Genuss einer solchen Verlegenheit geraten!...nee,nee,nee :klo:

    Haenel, what else?

    2 Mal editiert, zuletzt von daron01 (13. August 2008 um 13:02)