Montieren einer LampenMONTAGE an Waffen

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 4.880 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. August 2008 um 22:31) ist von ZEBO.

  • Hallo alle zusammen,

    falls dieses Thema doch schonmal vorkam entschuldige ich mich, habe leider über die Suchfunktion nichts dazu gefunden.

    Zu meiner Frage:
    Ich habe im Shop von StormTec folgenden Artikel gesehen:
    FAB Lampenhalterung
    Dabei stand der Hinweis, dass es in D verboten sei, eine Lampe in dieser Halterung zu befestigen.
    (Das wissen wir ja mittlerweile alle zur genüge)
    Jedoch dürfe die leere Montage durchaus an die Waffe gebaut werden.

    Meine Frage ist jetzt, ob davon etwas zu halten ist oder ob das nicht mit dem gelteneden Waffenrecht übereinstimmt.
    (Blicke bei diesen Gesetztestexten nicht so ganz durch, aber wir haben ja genug User, die sich ausgiebig damit beschäftigen und das besser wissen als ich)

    Danke für eure hilfe! :)

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Also, soviel ich weiß, ist ein Gegenstand schon dann illegal, wenn er dazu gebaut wurde, eine Lampe oder einen Laser an einer Waffe zu befestigen. :confused2:

    jaja, so ist das...

  • Hm, den gedanken hatte ich auch schonmal, immerhin fragt sich bestimmt jeder Polizist, warum man eine Montage an die Waffe macht, wenn man da nicht auch ne La,pe reinstecken will...

    Andererseits fände ich es dann extrem unverantwortlich von StormTec, wenn die das trotzdem so anpreisen, auch noch mit Bezug aufs Waffengesetzt :new16:

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Zitat

    Original von Jogi
    Also, soviel ich weiß, ist ein Gegenstand schon dann illegal, wenn er dazu gebaut wurde, eine Lampe oder einen Laser an einer Waffe zu befestigen. :confused2:


    Nein, weil die Halterung selbst beleuchtet nicht.


    4.1
    Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.

  • Das Teil ist nicht verboten, für uns aber völlig sinnlos! Im Gegenteil, solltest du einer Prüfinstanz damit entgegenkommen, wird sich diese zu Recht fragen warum das Teil angebaut ist und umso deutlicher und intensiver alles Prüfen.

    Mach dir die Leber nicht selber schwer.....

    *lol*Der Uffz

    :johnwoo:_________________________________________
    :F: HW77 :F:HW 40 PCA :F:Nighthawk :F:Diana Mod. 35 :F:Diana LP 5 .......und seit 25.10.07 - 18:45h eine FWB300S
    Der Uffz Zielen :schiess1: Treffen ??? Freuen:new11: alles hat seine Zeit

    Einmal editiert, zuletzt von Der Uffz (5. August 2008 um 16:12)

  • Lampenhalterungen an sich sind nicht illegal.
    Da kann man nämich eine ganz normale ZF-Halterung nehmen, die gängigen Waffenlampen passen da sinnvollerweise genau rein.

    Wie das ist, wenn die Dinger montiert sind, kann ich allerdings nicht sagen.
    Wobei... wer sollte etwas dagegen sagen, wenn Du eine ZF-Halterung ohne ZF an Deine Waffe montierst? ;)

  • Naja, ich dachte halt sieht vielleicht nett aus, wenn man neben Frontgriff auch noch ne LampenHALTERUNG an den Vorderschaft montiert... aber ich denke ich werd das Geld lieber für was anderes ausgeben. War nur mal so ne Idee, und auf die Art vermeidet man definitiv Ärger ^^

    Danke für eure Hilfe ;)

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Unterhalb des Griffstücks montiert wirst Du in Erklärungsnot kommen.
    :ngrins:


    Zumindest grenzwertig.
    Ich halte den öffentlichen Verkauf dieses Teiles auch für unverantwortlich, denn erst einmal in private Hände, wird es auch nicht lange dauern, bis es seinen Weg zu illegalen Verwendung gefunden hat. Man stelle sich die private Weitergabe vor und dann schraubt es ein Unwissender an seine Waffe.

  • DU könntest ja auch einen Taschenlampen-Dummy anbringen.
    Ich hab das mal bei Egun gesehen,
    da hatte einer eine Lampe montiert,
    die war aber mit Gips oder so ausgegossen.
    Das wäre ja völlig legal,
    zwar erstmal verwirrend und verdächtig,
    aber legal und sieht gut aus.

    Einmal editiert, zuletzt von xxnorbertxx (5. August 2008 um 17:03)

  • Das Lampenverbot ist dermaßen unzeitgemäß und lächerlich...

    Die einzige Gefahr, die ich dabei sehe, ist die Möglichkeit, sich beim Spielen mit Lasern das Augenlicht zu schädigen.
    Aber mit einer Taschenlampe an der SSW oder der Softair wird man wohl kaum zum Wilderer.


    Nichts desto trotz - Lampen&Laser an Waffen sind und bleiben hierzulande weiterhin verboten!

    Fördermitglied des VDB.

  • Hm ja, besser aussehen würde das, das stimmt. Und wenn man überlegt, dass die Montage teurer ist als ne Lampe (z.B. Walther Tactical) würde das dann auch nicht mehr so den unterschied machen. Wenn ich mal wieder zu viel Geld habe mach ich das vielleicht, wäre dann aber eh nur für auf Fotos oder Deko, beim Spielen ist das sicherlich nur hinderlich (abgesehen von der "Verwirrung") :ngrins:

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Das Lampenverbot ist dermaßen unzeitgemäß und lächerlich...


    Daher fordern auch auch Jäger eine Lockerung, wie auch für Nachtzielgeräte für die nächtliche Schwarzwildjagd.

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Ne leere Lampenmontage für Fotos oder Deko?
    Das ist ja mal reichlich Sinnlos.

    Wie gesagt, zur deko kann man auch eine ausgeschäumte Lampe reinbauen. Aber es ist so oder so nur dann sinnvoll, wenn man zu viel Geld übrig hat.

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Zitat

    Original von Jogi
    Also, soviel ich weiß, ist ein Gegenstand schon dann illegal, wenn er dazu gebaut wurde, eine Lampe oder einen Laser an einer Waffe zu befestigen. :confused2:


    Ja, denn

    Der erklärte Sinn der obenverlinkten Halterung ist die Lampenmontage an einer "scharfen Waffe".

    Zitat

    Original aus Produktbeschreibung

    Dieser Artikel kann aus rechtlichen Gründen nicht zusammen mit einer Taschenlampe in einer Bestellung/Sendung ausgeliefert werden!

    Alle Produkte von FAB sind für scharfe Waffen hergestellt.

    ???

    Andreas

  • Zitat

    Original von gilmore
    Ja, denn

    Der erklärte Sinn der obenverlinkten Halterung ist die Lampenmontage an einer "scharfen Waffe".

    Andreas

    Aber es ist ja keine Vorrichtung, die das Ziel beleuchtet, sie dient nur zur montage einer solchen vorrichtung.

    wie MarkK schon sagte:

    Zitat

    Original von MarkK
    Lampenhalterungen an sich sind nicht illegal.
    Da kann man nämich eine ganz normale ZF-Halterung nehmen, die gängigen Waffenlampen passen da sinnvollerweise genau rein.

    Wie das ist, wenn die Dinger montiert sind, kann ich allerdings nicht sagen.
    Wobei... wer sollte etwas dagegen sagen, wenn Du eine ZF-Halterung ohne ZF an Deine Waffe montierst? ;)

    - mfg der Ranger -

    :schiess1: :F:

    Waffen: RAM 3R; Walther SG68 RAM; Walther PPK/S; Diana 25D

  • Zitat

    Original von Ranger_Kevin
    Aber es ist ja keine Vorrichtung, die das Ziel beleuchtet, sie dient nur zur montage einer solchen vorrichtung.
    ..............


    Der Knackpunkt liegt bei: "...und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4.." zu "1.2.4. ... Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten...", aber erst durch den Produktbeschreibungstext: ".. für scharfe Waffen....".

    Das der Anbieter die Auslieferung mit einer Taschenlampe verweigert, zeigt das er sehr wohl verstanden hat.

    Eine beliebige ZFR/Reddotmontage sowie eine Taschenlampe egal welchen Durchmessers werden erst durch das Umnutzen bzw. das Anbieten für eine Umnutzung zum verbotenen Gegenstand.

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (5. August 2008 um 19:46)

  • Schöne Interpretationen des Waffengesetztes !

    In der Praxis sieht es so aus, das solche, für Lampen und/oder Laser taugliche Montagen abgebrochen und einem auf den Schreibtisch gelegt werden.

    Frei nach dem Moto: Lass die Finger davon !

  • So schwammig wie das formuliert ist, darf jeder Richter/ Staatsanwalt und Verteidiger seine wildesten Vorstellungen und Interpretationen anbringen.

    Zu meiner Sturm- und Drangzeit (Ende der 80er/ Anfang 90er) gab es das Lampenverbot auch schon, nur keine passenden Waffen und Lampen.
    Heutzutage, mit all den taktischen Leuchten und den Lookalike-Sturmgewehren könnte man schon auf verbotene Ideen kommen. Aber ich bin wohl hoffentlich aus dem Alter raus.
    ;D