Moinsen miteinander,
ich hab mal eine rechtliche frage zu armbrüsten: derzeit lebe ich in spanien und werde womöglich bald nach berlin ziehen. mein vater hat allerdings noch eine uralte armbrust die für narkosepfeile großer tiere (elefanten, nashörner etc) genutzt wurde. aufgrund des verwendungszwecks wird die kraft dieser waffe mit sicherheit auch bei den für armbrüsten relevante 7,5J marke hinausgehen. sie ist derzeit komplett demontiert und muss grundauf sarniert werden, jedoch wird dies mit sicherheit nichts zur sache tun, wollts aber mal erwähnen falls doch.
grund meines threads ist der, dass ich diese armbrust gerne als erinnerungsstück mit nach deutschland nehmen würde, ohne dass sie von irgendwelchen beamten zerlegt und unbrauchbar gemacht wird. ist soetwas möglich, und wenn ja, benötige ich dann in deutschland einen waffenschein oder ähnliche erlaubnisse?
danke schonmal
gruß
robert