Armbrust nach DE überführen

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 6.445 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2008 um 15:35) ist von Tornado-mdc.

  • Moinsen miteinander,

    ich hab mal eine rechtliche frage zu armbrüsten: derzeit lebe ich in spanien und werde womöglich bald nach berlin ziehen. mein vater hat allerdings noch eine uralte armbrust die für narkosepfeile großer tiere (elefanten, nashörner etc) genutzt wurde. aufgrund des verwendungszwecks wird die kraft dieser waffe mit sicherheit auch bei den für armbrüsten relevante 7,5J marke hinausgehen. sie ist derzeit komplett demontiert und muss grundauf sarniert werden, jedoch wird dies mit sicherheit nichts zur sache tun, wollts aber mal erwähnen falls doch.

    grund meines threads ist der, dass ich diese armbrust gerne als erinnerungsstück mit nach deutschland nehmen würde, ohne dass sie von irgendwelchen beamten zerlegt und unbrauchbar gemacht wird. ist soetwas möglich, und wenn ja, benötige ich dann in deutschland einen waffenschein oder ähnliche erlaubnisse?

    danke schonmal
    gruß
    robert

  • Zitat

    Original von Tornado-mdc
    benötige ich dann in deutschland einen waffenschein oder ähnliche erlaubnisse?

    Hallo Robert,


    Du bist etwas suchfaul, nicht wahr ;)

    In Deutschland ist die Armbrust eine freie Waffe, und die einzige Einschränkung ist, daß Du sie erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erwerben und besitzen darfst.

    Eine Waffenbesitzkarte, der immer wieder mit dem Waffenschein, der zum Führen einer Waffe berechtigt, verwechseln, ist also nicht erforderlich.

    Es gibt keine Leistungsbeschränkung für Armbrüste, d. h., die 7,5 Joule wie für mit dem :F: gekennzeichnete Waffen gelten nicht für Armbrüste.

    Diese Dinge sind im WaffG geregelt, und bei der Gewerkschaft der Polizei kannst Du kostenlos den GdP-Tipp ~ Waffenrecht 2008 (NEU!) anfordern.

    Da es zur Armbrust keine detaillierten Handlungsanweisungen für Beamte gibt, kannst es bei der Polizei oder beim Zoll schlichtweg wegen Unkenntnis zu unnötigen Diskussionen kommen. --- Deswegen ist es gut, wenn Du bei der Überführung etc. diese Unterlage mit dabei hast.

    Nochmal explizit zusammengefaßt: Armbrüste dürfen frei ... werden.

    1. gehandelt oder importiert

    2. besessen

    3. geführt

    4. geschossen

    Auch wenn Du sie sogar führen darfst, empfiehlt sich zum Transport wie für sonstige Waffen ein verschlossenes Behältnis zu verwenden.

    Mangels Handlungsanweisung ist das Schießen jedoch nicht näher geregelt und es gibt unterschiedliche Interpretationen dazu, wo man es darf (da sie ja immerhin mehr als 7,5 Joule hat), und ob mit der Armbrust im waffenrechtlichen Sinne überhaupt geschossen wird (Kohlheim: Armbrust).

    Abgesichert ist das Schießen auf einem sicherheitstechnisch nach der Schießstattenverordnung abgenommenen Bogenplatz oder Schießstand.

    Möglich ist es auch auf Deinem eigenen befriedeten Grund und Boden, oder innerhalb Deiner vier Wände, und geduldet wird es mitunter auch auch sonstigen Bogenplätzen oder Grundstücken.

    Nur am Rande zu den Anwendungsmöglichkeiten: Die Bogenjagd oder das Jagen mit der Armbrust ist in Deutschland nicht gestattet.

    Damit die Armbrust auch weiterhin frei geführt und geschossen werden darf, empfiehlt sich den gesunden Menschenverstand walten zu lassen und sich nur dort mit der AB sehen zu lassen, wo man ängstliche Mitmenschen, Beamte und natürlich den örtlichen Förster nicht beunruhigt.


    viel Spaß mit Daddys AB

    Andreas

    PS: Ich glaube, viele hier würden gerne mal ein Foto von der Armbrust und dem Zubehör sehen. :nuts:

    2 Mal editiert, zuletzt von kreuzbogen (1. Juli 2008 um 19:00)

  • hallo andreas

    vielen dank für Deine antwort, jedoch hat die SuFu nichts ergeben. da es auch ab und an vorkommt, dass fragen irgendwie anders gemeint sind oä., frage ich lieber nochmal seleber nach. damit verschaffe ich mir klarheit in einem thema, was mir durch falsche kenntnisse meinen beruf unmöglich machen würde.

    natürlich gehört zu jeder waffe ein gesunder verstand, ohne das geht es nicht. es geht mir auch nicht darum mit der armbrust das gesetz bis aufs letzte auszureizen und mit ihr quer durch berlin zu rennen, sondern vielmehr dieses schöne andenken aufbewahren zu können. auch ist die zu jagdzwecken recht ungeeignet, da die pfeile einen durchmesser von ca. einem cm haben (narkosemittel muss ja dort rein) und die kanüle vorne mit wiederhaken auch nicht über die 3-4 cm kommt und nur wenige mm dick ist


    fotos mache ich herzlich gerne, habe sogar noch ein paar pfeile, jedoch muss ich wie gesagt das ding erstmal flott bekommen, sonst sieht man nur nen paar verrostete teile. beim letzten mal wie ich mich rangesetzt habe war der entroster irgendwie zu alt, weshalb die wirkung nicht richtig einsetze, die zeit auch durch mein abi stark gekürzt wurde und somit alles lo liegengeblieben ist.

    das ist jetzt zwar nen bissel off topic in dem thread, aber da wir grade beim thema reparieren und entrosten sind: wenn die teile soweit sauber sind, was würdet ihr empfehlen: brünieren (hab diese klever schnellbrünierflüssigkeit, bin aber mit der aufgrund der ungleichmäßigen ergebnisse unzufrieden..) und dann klarlack oder direkt eine qualitativ hochwertige autofarbe anmischen lassen und damit die teile lackieren und mit klarlack versiegeln?

    gruß
    robert

  • Hallo Robert,


    wenn Du in Berlin ansässig bist und das Ding vielleicht doch mal benutzen, dann laß' Dich doch mal auf dem Bogenplatz der SG Zepernick sehen. :marder:

    Ist nach Absprache auch unverbindlich als Gastschütze möglich.

    Bei Interesse einfach PN wegen Kontakt.


    viele Grüße

    Andreas

    PS: Brünnieren oder Lackieren, würde ich erst nach Ansicht der Fotos und btreffenden Teile kommentieren, d. h., wenn man sieht was für eine Armbrust das ist.

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (30. Juni 2008 um 15:28)

  • hallo andreas,

    was für eine das ist.. modell kann ich dir da momentan nicht sagen, hat soweit ich weiß aber nen paar verzierungen auf den metallverkleidungen drauf, ist also kein billigprodukt. hab mal eine im WWW gefunden die ne gewisse ähnlichkeit zu unserer hat:
    http://www.jagdcenter.de/images/product…1/aaa204x01.jpg

    ach.. wohnsitz.. was ist denn, wenn ich keinen wohnsitz in deutschland nehme sondern nur zu ausbildungszwecken komme, bei denen kein wohnsitz vorraussetzung ist? würde ich mich nämlich zeitweise anmelden werde ich mit sicherheit zum bund gerufen, was meinen vorteil bei meiner ausbildung zunichte machen würde..

    gruß
    robert

    ps: würde gern mal vorbeikommen, jedoch weiß ich nicht ob ich mit der die normalen AB pfeile verschießen kann, müsste ich nachher mal runter zu unserem haus wo die liegt und die teile mal mitnehmen, hier macht sich das eh besser. die paar pfeile die ich noch übrig habe würden aber nicht mit den üblichen zielen gehen (da das kanülen zum einspritzen der medis sind), außerdem sind sie schon ziemlich alt und der federne teil am ende auch schon stark mitgenommen durch die lange lagerung. ich schätze diese AB und das zubehör mal auf ca. 30 jahre, müsste da aber meinen vater nochmal fragen

    Einmal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (30. Juni 2008 um 15:43)

  • also, hier noch nen paar infos:

    Hersteller: Powermaster
    Herkunft: Afrika
    Alter: 35 Jahre
    Material: Auslösemech. aus Stahl, Bogen aus Alu, Holz aus Nußbaum, Sehne aus echten Tiersehnen (glaub heute werden ja meist synthetische Fasern verwendet)

    hab mir die stahlbestandteile mit hergenommen und sie ersteinma in oxi..no eingelegt, dann werdense lackiert. des holz muss geschliffen werden und bekommt dann ne neue lasur, des alu wird nur mit stahlwolle gesäubert, ist sogut wie unversehrt. bilder folgen dann wenns neues gibt und es nicht mehr ganz nach alteisen aussieht, also vorraussichtlich ind en kommenden tagen :crazy2:

    gruß
    robert

    Einmal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (30. Juni 2008 um 17:58)

  • Tornado-mdc
    Schöne Homepage hast Du da und schöne Hobbys,bist Du das der da auf der Flächenwurzel der Jodel Robin Remorquer steht?
    Auf dem Teil hab ich mal angefangen Motorflug zu erlernen :lol:

    Ich weis liebe Mods Privater Schnik Schnack gehört eigentlich als PN übermittelt :huldige:.

    Gruß Bruder

    Einmal editiert, zuletzt von Bruder (30. Juni 2008 um 18:58)

  • Ich würde mich an Deiner Stelle behördlich erkundigen und ggf. eine Einfuhrgenemigung beantragen. Auch wenn das Gerät technisch gesehen eine Armbrust ist, die erlaubnisfrei in Deutschland ist, so handelt es sich, so wie es beschrieben ist, um ein "Gerät zur Distanzinjektion". Für die benötigt man in Deutschland sehr wohl eine behördliche Erlaubnis und das setzt natürlich einen Bedürfnis voraus. Wenn Du Tierarzt o.ä. bist, könnte das bestehen. Sonst bekommst Du sicherlich keine Erlaubnis.

  • Selten so einen Quark gehört.

    Telinject in Römerberg bei Speyer verkauft Geräte zur Tierschonenden Teleinjection legal an Jeden, der das Geld hat.

    Erwerbscheinpflichtig sind lediglich Druckluftgewehre zur Teleinjektion, weil diese weit mehr als 7,5 Joule bringen und natürlich auch die teilweise angebotenen umgebauten Schrotflinten für die Teleinjection.

    Für beide Waffenarten ist dann natürlich auch die Munition EWB-pflichtig, was bei den Druckluftpusten ein bisschen eigen ist, denn es sind faktisch die gleichen Geschosse wie für ein Blasrohr.

    So what.

    Solche Armbrüste wurden übrigens mal in Südafrika von "Crissbow Crossbow" gebaut, eine der wenigen modernen Armbrüste mit Stahlbogen.

    Es gab sogar ein Modell "Quattro" mit einem Doppelbogen, also vier Wurfarmen.

    War etwa Mitte-Ende der Achtziger. Damals hielten die Leute ein Gigabyte noch für unvorstellbar viel Speicherplatz und Twix hiess Raider.

    Naja, was soll´s ..... sicher gibt es die Firma schon lange nicht mehr ....

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

    Einmal editiert, zuletzt von ich_bins (30. Juni 2008 um 20:43)

  • Wenn das von mir geschriebene "Quatsch" ist, dann wirds ja auch kein Problem sein bei deiner Behörde nachzufragen und ein o.k. zu bekommen.
    Blasrohre sind ja auch bekanntlich nicht Schusswaffen im Sinne des WaffG, Armbrüste sehr wohl.

  • Zitat

    Original von ich_bins
    ...

    Solche Armbrüste wurden übrigens mal in Südafrika von "Crissbow Crossbow" gebaut, eine der wenigen modernen Armbrüste mit Stahlbogen.

    .....


    ...er meinte aber ...


    Zitat

    Original von Tornado-mdc
    ....
    Bogen aus Alu....

    ...

    obwohl mir das auch neu ist, aluminium hat doch kaum federnde eigenschaften
    oder liege ich da falsch ???

    mfg arthur

  • Zitat

    Original von luftikus
    Wenn das von mir geschriebene "Quatsch" ist, dann wirds ja auch kein Problem sein bei deiner Behörde nachzufragen und ein o.k. zu bekommen.

    Sicher nicht. Im Zweifelsfall würde ich die Armbrust von den Injektionspfeilen trennen und als gewöhnliche Freizeit- oder Sportarmbrust überführen.

    Wichtigere könnte es noch sein, sich mit der Fluggesellschaft oder dem Transportunternehmen abzustimmen, ob und wie sie eine freie Waffe befördern. Wahrscheinlich ist es soweiso am besten, das Teil versichert zu versenden und nicht mitzunehmen.

    Man muß es sich ja nicht unnötig schwer machen. ;)


    viel Erfolg wünscht Robert

    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzbogen (1. Juli 2008 um 11:08)

  • moinsen

    Bruder: danke ;) ja, ich bin das. waren aber nur 2 flüge gewesen, genauso wie mit dem heli. hatte einfach keine zeit in den sommerferien mal schnell den PPL zu machen da ich nebenbei den BZF gemacht hab und auch wieder nach teneriffa zur schule musste. und wenn ich mei berufsweg beginne ist der PPL eh mit enthalten, würde den kram also doppelt machen, irgendwo nonsense :(


    @alle anderen:

    bogen ist definitiv aus alu, stahl wäre eindeutig schwerer und hätte rost angesetzt. ich erinnere mich noch an die zeiten, wo ich mal ein paar testschüsse mit dem ding gemacht hab, sie war sehr schwer zu spannen, hatte daher aber auch einiges an power. schätze mal so auf 50m konnte man mit etwas übung nen wassereimer treffen, aber nagelt mich auch net fest, ist wie gesagt lange her und hab die entfernung nicht gemessen..

    per post zu schicken als vericherten versand ist auch ne gute möglichkeit, oder direkt in einzelteilen als "ersatzteile" mitnehmen. wenn man nen bogen aus alu ohne sehne findet kann man ja nicht sagen man transportiere waffen, ist nurn stück metall.. und der andere kleinkram sind auch nur metallplättchen die zur verkleidung dienen.
    die injektionspfeile kann man ja in viele einzelteile zerlegen, sodass man nur die hölzernen enden mit den federn, die zu normalen pfeilen gehören können, oder unzuordbare aluröhrchen, da kann sich auch keiner was darunter vorstellen.


    aber mal ne andere frage, denn ich würde das angebot von andreas, wenn es mal soweit ist, gerne annehmen: wie schaut es denn bei euren armbrüsten aus, die haben ja alle im holz eine führungsschiene wo einer der drei federn beim schuss verläuft. wie breit ist diese schiene denn? bei mir dürfte sie so ca. <=0,5cm sein. ist das zu groß für die pfeile, die ihr zum schießen verwendet?

    gruß
    robert

  • Hallo Tornado-mdc

    Die Armbrust ist überhaupt kein Problem. Der Besitzer (Alter min. 18J.)
    darf sie transportieren ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen.
    Der Transport per Flugzeug findet ja sowieso im verschlossenen
    Behältnis statt.

    Das mit den Betäubungsspritzen (Geschossen) würde ich aber nicht
    so locker sehen. Zum einen ist eine Spritze ja am Zoll sicher im Auge
    des Gesetzes verdächtig. Fixerbesteck könnte da jemand annehmen...
    und schon gehen die Unannehmlichkeiten los. Wenn du die Spritzen,
    wie geschrieben, zerlegst, dann könnten die Jungs am Zoll vermuten,
    du willst etwas vertuschen. Dumm sind die sicher nicht. Also lass es
    mit den Spritzen. Die kannst du sowieso nicht sinnvoll verschiessen.

    Zum anderen wird so ein bauartbedingtes Geschoss so gesehen:

    Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt sind=OWi

    Soll heißen, wenn Du nicht derjenige bist, der eine Erlaubnis für diese
    Art von Geschossen hat, kann dir da Ungemach drohen.

    Also die Spritzen lass lieber dort wo sie gut aufgehoben sind. Aber im
    Gepäck sind sie unsicherer als die Armbrust an sich.

    2 Mal editiert, zuletzt von Löwe (1. Juli 2008 um 17:19)

  • hallo löwe,

    danke für deine antwort. dein auszug "Geschosse mit Betäubungsstoffen, die zum Angriff oder zur Verteidigung bestimmt sind" betrifft zwar geschosse mit betäubungsstoffen, jedoch sind die hier als angriffs oder zur verteidigungsmittel gedacht. ich greife weder an, noch verteidige ich mich, wenn ich einen angriff als ein vorgehen gegen menschen mit gefährlichen/gesundheitsschädlichen stoffen ansehe (etwa mit drogen?). und ein narkodisieren eines tieres kann man ja wohl kaum als angriff sehen, ich füge ja damit keinen schaden zu.
    aber wenn du grade den paragraphen zur hand hast kopier doch bitte mal rein, was dazu gesagt wird.

    gruß
    robert

    Einmal editiert, zuletzt von Tornado-mdc (1. Juli 2008 um 17:45)

  • Hach, Löwe, auch davon keine Ahnung?

    Wie war das noch mit dem Nuhr .... so what.

    Die bezeichnete rechtliche Regelung gibt es, bezieht sich aber auf etwas ganz anderes. (Selber nachlesen bildet.)

    In Deutschland darf man so viele Spritzen dabei haben, wie man möchte. Wenn man sie in grossen Mengen gewerblich einführt, dann muss man sie verzollen - innerhalb der EU fällt das wohl weg.

    Medikamente nur für den eigenen Gebrauch in gewissen Mengen (also kein Koffer von Anabolika) und verschreibungspflichtige Drogen nur mit entsprechendem ärztlichen Rezept.

    Verbotene Drogen sind - ihr ahnt es - verboten.

    Teleinjectionsspritzen zum Verschuss aus erlaubnispflichtigen Waffen sind erlaubnispflichtig.

    Teleinjectionsspritzen zum Verschuss aus erlaubnisfreien Waffen sind erlaubnisfrei.

    Good or bad, that´s the way it is.

    Hier der vermutlich bekannteste deutsche Hersteller:

    http://www.telinject.de/de/produkte/va…htspritzen.html

    Kann man noch viele andere Info´s nachlesen.

    Ansonsten habe ich noch nie von Wurfarmen aus Aluminium gehört. Die dem Alu normalerweise innewohnenden Materialegenschaften lassen mich auch sehr bezweifeln, dass die möglich ist - aber wer weiss??

    Für alle, die gerne eigene Gesetze machen würden bzw. ihr persönliches Recht frei erfinden wollen, habe ich eine gute Nachricht:

    Sealand steht zum Verkauf!

    http://de.wikipedia.org/wiki/Sealand

    :new11:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

    Einmal editiert, zuletzt von ich_bins (1. Juli 2008 um 17:52)

  • danke für die infos, hab mich auch gewundert wieso solche spritzen (die ja nix anderes als aluröhren und holzstäbchen sind) verboten sein sollten. wir haben auch diese kleinen, die bei deinem link zus ehen sind, doch sind die für die armbrust doch etwas größer :)

    muss mals chauen ob ich heute noch runter komm, dann bring ich welche mit und mach ma nen bildchen.

    diese pfeile enthalten für die injektion zwar kleine sprengladungen, aber um die brauche ich mir wegen export keine sorgen machen, da sie eh schon vor vielen vielen jahren abgelaufen sind und nicht mehr detonieren.

    gruß
    robert

  • Hallo Tornado-mdc

    Dieser kurze Satz ist ein Auszug aus dem "Faltblatt WaffG-2008"
    der GdP (Gewerkschaft der Polizei).

    Dort wird dieser Satz unter Munition aufgeführt. Munition wird losgelöst
    von der Existenz einer dazu passenden Waffe erwähnt. Es muss keine Waffe existieren und trotzdem
    ist der Besitz bestimmter Geschosse eine OWi= Ordnungswidrigkeit.
    Wenn denn der Besitzer keine entsprechende Erlaubnis hat.

    Das Du nichts damit anstellen willst ist wohl klar. Allein es zählt der
    Text im Gesetz. So die lesart. Und es bezieht sich auf eine Kontrolle
    am Flughafen. Daher auch das Wort "Unannehmlichkeit". Wenn man
    Unannehmlichkeit vermeiden kann ists doch gut oder?

    Das Faltblatt kannst Du bei der GdP bestellen. Ich habe es zwar, möchte
    es aber aus Urheberrechtsgründen hier nicht veröffentlichen.

    ich_bins

    Du bist der beste. Ich hab dich lieb.

    Eine Spritze kann ein Diabetiker sicher erklären.
    Aber ein Geschoss mit Federn und Spritze sicher nicht.

    Ein Flughafen ist i. d. R. kein Scheunentor sondern eher ein Nadelöhr.
    Warum sollte man mit diesen Geschoss-Spritzen, die sowieso nicht
    für den Armbrustsport taugen Unannehmlichkeiten riskieren?


    Edit: Ich les das mit der Initialzündung gerade. Vergiss es. Lass die
    Dinger zuhause. Es sei denn, Du willst am Flughafen den Sprengstoff-
    WauWaus eine besondere Freude bereiten.

    7 Mal editiert, zuletzt von Löwe (1. Juli 2008 um 18:51)

  • 1. Ich bin nicht der Beste, das ist Hemo.

    2. Stimmt nicht.

    3. Wenigstens sehe ich klasse aus. Naja, früher zumindest. Und das ist auch schon ne Weile her :laugh::lol:

    Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung, auch wenn diese noch so dumm ist.

    Ist grundgesetzlich garantiert.

    Leider - oder Gott sein Dank ? - entwickelt sich die Rechtslage in Deutschland und anderen Staaten regelmässig unabhängig von der Meinung der Bevölkerung.

    Nachlesen kann man hier ..... ist aber nicht einfach.

    http://www.bundesrecht.juris.de/

    Übrigens nehme ich jedes Jahr Umzugskartons voll Schrothülsen (keine Patronen!) und Zündhütchen aus der Ukraine durch Polen nach Deutschland mit.

    Und bin schon oft kontrolliert worden.

    Zündis und Leerhülsen sind aber erlaubt .... :nuts:


    Und Faltblätter, die man kostenlos im Öffentlichen Teil des Internet herunterladen kann, sind zur Verbreitung bestimmt .... da gibt es keine Probleme mit dem Urheberrecht .... :ngrins:

    Auskünfte zu Rechtsfragen - auch kostenfrei - zu erteilen ist allerdings in Deutschland noch Rechtsanwälten (und ein paar Sonderberufen) vorbehalten .... steht im Rechtsberatungsgesetz (RBerG), dass seit heute novelliert wurde und mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz erweitert worden ist.

    Das Anwaltsmonopol bleibt grundsätzlich erhalten; Nichtjuristen können aber Rechtsdienstleistungen im Rahmen von Nebentätigkeiten erbringen.

    Bundesgesetzblatt:

    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2840.pdf


    Wäre das was für Dich, Löwe ???

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

    2 Mal editiert, zuletzt von ich_bins (1. Juli 2008 um 19:25)