Nachdem ich hier bei meinen ersen Beiträgen sofort hilfreiche Antworten bekommen habe, möchte ich mich hier mit einem großen Applaus für dieses tolle Forum erstmal melden!
Ich besitze seit gestern eine wunderschöne HW97k , da ich mich von euren Testberichten überzeugen ließ. Absolut zu Recht. Leider habe ich doch zu wenig gelesen, und daher sinnlos Geld für die Schalldämpfer-Version ausgegeben.
Das war leider nicht nur dumm, sondern auch noch kontraproduktiv, da ich diese wunderschöne Waffe jetzt zu Freunden in Österreich mitnehmen will.
Das - an sich recht liberale - österreichische Wafenrecht ist in Hinsicht auf Schalldämpfer absolut intolerant. Wenn ich mit einer schalldämpferbehafteten Waffe erwischt werde, wird diese konfisziert - im österreichischen Rechtsdeutsch heißt das: sie ist verfallen.
Nun weiß ich aus den vielen Threads hier, dass der einzige Unterschied zwischen der "normalen" und der Schalldämpferversion darin liegt, dass letztere im Laufgewichtgehäuse zwei ineinandergesteckte Federn enthält.
Meine Fragen an euch Bastler und auch an die österreichischen Juristen:
1. Wird meine HW97k durch Entfernen der Federn legal (da ja dann kein Unterschied mehr zu der Standardversion mit Laufgewicht bzw. Mündungskompensator besteht)?
2. Kann ich ohne übertriebenen handwerklichen Aufwand die (Feder-) Einsätze aus dem "Schalldämpfer" entfernen?
3. Wenn das alles nicht geht - gibt es eine Möglichkeit, diese Waffe legal mitzunehmen?