ZitatOriginal von chrusher
Als ich aber von meinem Anwalt die Beweisunterlagen erhalten hatte, schrieb der Herr Kriminaloberkommisar das ich eine labile Person sei (im Protokoll).....
Kann das ein Polizeibeamter entscheiden?
Ich dachte immer dafür bräuchte es ein Gutachten eines Psychologen.
Aber mal eine andere Frage. Du hast geschrieben das dein Verfahren nach §47 JGG eingestellt wurde. Was steht den in der Einstellung als Begründung?
Eine Einstellung nach §47 ist nämlich kein Freispruch.
Gruß,
CP