SSW in der Kaserne führen

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 5.401 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. März 2008 um 08:36) ist von Derringer.

  • Hallo,

    ich habe mal eine Rechtliche Frage und hoffe es gibt hier ein paar Mitglieder die schon bei der BW sind oder waren.
    Darf man, sofern man im Bestitz des KWS ist, seine SSW mit in die Kaserne nehmen?

    z.B. ein Soldat der in zivil immer (außer auf Veranstaltungen etc.) seine SSW mit sich führt, fährt mit dem Zug zur Kaserne. Auf dem Weg vom Bhf zur Kaserne wird er öfters (vermutlich wg. der Uniform) von z.B. Punkern oder anderen Gruppen angepöbelt.
    Es gibt vor der Kaserne keine Möglichkeit die Waffe irgendwo zu verschließen o.ä. Darf er die Waffe mit in die Kaserne nehmen?

    Wir gehen davon aus das er diese sofort im Privatfach seines Spindes verschließt und diese erst wieder vor Antritt seiner Rückreise rausholt.

    Besten Dank im Voraus!

    Gruß,
    hav

  • Ich habe meine Airmagnum auch ab und an auf meiner Stube oder in der Waffenkammer .
    Musste ein schriftlichen Antrag stellen bei meinem Staffelschef wegen der Unterbringung .
    Eine Kopie des Antrages liegt beim Nachschub ,
    eine beim Spieß ,
    eine beim Staffelschef und eine hab im Waffenkoffer damit es keine Probleme an der Wache gibt .
    [bevor jetzt die Frage auftaucht : Wir haben auf unserem Kasernen Gelände die Möglichkeit mit Druckluftwaffen zu schießen ]

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.

  • IMHO: Nein!

    Die Kaserne ist militär. Sicherheitsbereich. Du würdest eine Genehmigung des Standortältesten benotigen (die Du vermutlich nie bekommen wirst).

    KWS dürfte auf dem Kasernengelände keine Berechtigung sein!

    Alfred

  • Zitat

    Original von hav
    Hallo,

    ich habe mal eine Rechtliche Frage und hoffe es gibt hier ein paar Mitglieder die schon bei der BW sind oder waren.
    Darf man, sofern man im Bestitz des KWS ist, seine SSW mit in die Kaserne nehmen?

    z.B. ein Soldat der in zivil immer (außer auf Veranstaltungen etc.) seine SSW mit sich führt, fährt mit dem Zug zur Kaserne. Auf dem Weg vom Bhf zur Kaserne wird er öfters (vermutlich wg. der Uniform) von z.B. Punkern oder anderen Gruppen angepöbelt.
    Es gibt vor der Kaserne keine Möglichkeit die Waffe irgendwo zu verschließen o.ä. Darf er die Waffe mit in die Kaserne nehmen?

    Wir gehen davon aus das er diese sofort im Privatfach seines Spindes verschließt und diese erst wieder vor Antritt seiner Rückreise rausholt.

    Besten Dank im Voraus!

    Gibt´s darüber vielleicht etwas in den Standortbestimmungen der Kaserne nachzulesen ? Ist ja sozusagen Privatgelände und müßte über den "Inhaber des Hausrechtes" (Kommandant der Kaserne oder dafür eingesetzer Berechtigter) zu erfahren sein.

  • Mein Spieß las mir die ensprechende ZDV vor und da waren alle Arten von Waffen gleichgestellt .Also Luftdruck ,SSW ,Scharfe .
    Es gibt eine ensprechende ZDV die das mitbringen und lagern von Waffen auf dem BW Gelände regelt . Einfach mal mit deinem Spieß reden .

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.

  • Bloses anpöbeln rechtfertigt noch lange keinen Schusswaffeneinsatz. Ich bin mir da nicht sicher, ob als Staatsdiener in Uniform Dir das gestattet werden kann, da Du Dich faktisch noch im Dienst befindest.
    Dich zwingt ja keiner in Uniform nach Hause zu fahren. Ziehe Dich doch in der Kaserne um. Haben wir früher auch gemacht.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Bloses anpöbeln rechtfertigt noch lange keinen Schusswaffeneinsatz. Ich bin mir da nicht sicher, ob als Staatsdiener in Uniform Dir das gestattet werden kann, da Du Dich faktisch noch im Dienst befindest.
    Dich zwingt ja keiner in Uniform nach Hause zu fahren. Ziehe Dich doch in der Kaserne um. Haben wir früher auch gemacht.


    Es geht hier um die Theorie und nicht darum ob es gerechtfertigt ist sie abzufeuern oder nich! Das wurde schon in so vielen Threads durchgekaut. Also lasst den Aspekt jetzt doch einfach mal aus!

    Toptech M4 sowie Mp5, KWA USP compact

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Bloses anpöbeln rechtfertigt noch lange keinen Schusswaffeneinsatz. Ich bin mir da nicht sicher, ob als Staatsdiener in Uniform Dir das gestattet werden kann, da Du Dich faktisch noch im Dienst befindest.
    Dich zwingt ja keiner in Uniform nach Hause zu fahren. Ziehe Dich doch in der Kaserne um. Haben wir früher auch gemacht.

    Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Es gibt auch Leute OHNE Uniform die einfach ohne Grund "eins auf die Schnauze" bekommen.

    Ausserdem war "anpöbeln" ein Bsp. Ich kann auch schreiben "angreifen". Ändert auch nichts an der Situation ...

    In irgendeinem Soldatenforum meinte mal einer etwas von der

    Zitat

    zDV 10/5 Nr. 316:

    Private Schusswaffen (sowohl Waffen, für die eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, als auch Waffen, die ohne waffenerechtliche Erlaubnis erwobern werden können) der Soldaten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Disziplinarvorgesetzten in Liegenschaften der Bw eingebracht und aufbewahrt werden.

    Am besten mal den Spieß ansprechen!?

    Gruß,
    hav

  • Zitat

    Original von hav
    In irgendeinem Soldatenforum meinte mal einer etwas von der
    ZDV 10/5 Nr. 316:

    Private Schusswaffen (sowohl Waffen, für die eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, als auch Waffen, die ohne waffenerechtliche Erlaubnis erwobern werden können) der Soldaten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Disziplinarvorgesetzten in Liegenschaften der Bw eingebracht und aufbewahrt werden.
    Am besten mal den Spieß ansprechen!?

    Na, da hast Du doch Deine Antwort !

  • Das steht irgendwo in einem Forum. Das ist einfach rauskopiert, ich hab schon nach der zDV gegoogelt aber nichts gefunden. Wer weiß ob der jenige sich den Satz ausgedacht hat!?
    Darauf ist kein Verlass!

    Gruß,
    hav

  • Zitat

    Original von hav
    Das steht irgendwo in einem Forum. Das ist einfach rauskopiert, ich hab schon nach der zDV gegoogelt aber nichts gefunden. Wer weiß ob der jenige sich den Satz ausgedacht hat!?
    Darauf ist kein Verlass!

    Hallo ??? hast du eigendlich gelesen was ich geschrieben habe ? Es gibt diese zDV ! und dort steht drin WIE die Waffe gelagert sein muss und WER davon wissen muss .
    Alles andere kann dir dein Spieß erklären .

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit.

    Einmal editiert, zuletzt von Léon Montana (15. März 2008 um 19:34)

  • Ansonsten mal zur örtlichen Vorschriftenstelle gehen und die ZDV ausleihen bzw. einsehen. Dafür gibts die ja.

  • Zitat

    Original von Xtern
    Ansonsten mal zur örtlichen Vorschriftenstelle gehen und die ZDV ausleihen bzw. einsehen. Dafür gibts die ja.

    Ja hast recht, das könnte man mal machen, Danke!

    Zitat

    Original von Léon Montana

    Hallo ??? hast du eigendlich gelesen was ich geschrieben habe ? Es gibt diese zDV ! und dort steht drin WIE die Waffe gelagert sein muss und WER davon wissen muss .
    Alles andere kann dir dein Spieß erklären .

    Hat ich wirklich überlesen, Sorry *lol*

    Okay Danke erstmal soweit für die ganzen Antworten.
    Ich werdet dann von mir hören ...

    Gruß,
    hav

  • Wie ich gedient habe (1998/99), sah die Sache nun mal so aus, daß private Waffen, die in die Kaserne verbracht wurden, genehmigt werden mußten - wir wurden in der Grundausbildung explizit darauf angesprochen, und das galt für SSW und Luftdruck genauso wie für die zahlreichen privaten Bleispritzen diverser altgedienter Vorgesetzter. Wie mehrfach geschrieben, Auskunft erteilt spätestens der Spieß.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    IMHO: Nein!

    Die Kaserne ist militär. Sicherheitsbereich. Du würdest eine Genehmigung des Standortältesten benotigen (die Du vermutlich nie bekommen wirst).

    KWS dürfte auf dem Kasernengelände keine Berechtigung sein!

    Alfred

    Doch, das geht. Bei uns war es auch möglich eine private Schusswaffe in der Waffenkammer aufzubewahren. Antrag musste auf jeden Fall beim Kp-Chef und beim zuständigen Kp-Feldwebel (auch Spieß genannt) gestellt werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Hallo Marcel,

    interessant, Danke für den Hinweis! Zu meiner Zeit war das ein absolutes nogo. Ausser es handelte sich um Waffen die zur Ausübung des Schiesssportes z.B. beim schiessen der Reservisten-Kameradschaft in der Gen.Obst Beck benötigt wurden.

    Eine private SSW zum Dienst mitbringen, war damals unvorstellbar. Wäre auch eine zu grosse Bedrohung gewesen, in der Umgebung von Uzi und P38 *lol*

    Alfred

  • Zu meiner Zeit bei der BW war das Mitbringen von irgendwelchen Schiesseisen völlig tabu ( ist allerdings schon ein paar Jährchen her ). Wie die meisten schon geschrieben haben: Eine Anfrage beim Disziplinarvorgesetzten ( KpChef ) spart Ärger.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fuxe (15. März 2008 um 23:17)

  • Die wichtigsten Sachen wurden ja schon genannt: Spieß/Chef fragen, alles weitere geht den Dienstweg.
    Zu meiner Dienstzeit war das jedenfalls alles kein Problem, ein Kammerad hat seine Geco P225 sogar zu Ausbildungszwecken benutzen düfen.
    Eine Sache noch zur anfänglich erdachten Situation: Afaik ist es grundsätzlich verboten, mit der Bahn Waffen (egal, welcher Art!) zu transportieren. Der Waffenbesitz in einem Zug ist einzig den Behörden/Sicherheitskräften vorbehalten. Wenn du also eine Waffe dabei hast, hast du im Falle des Erwischt werdens ein Problem! Auch wenn dich deine Uniform "ausweist", so bist du nicht dienstlich unterwegs, kannst dich also nicht darauf berufen, letztlich doch ein "Behördenvertreter" zu sein.

    @Alpha1802: Du warst in Sonthofen?

    Gruß, RugerBlackhawk

  • Zitat

    Original von RugerBlackhawk
    ....Eine Sache noch zur anfänglich erdachten Situation: Afaik ist es grundsätzlich verboten, mit der Bahn Waffen (egal, welcher Art!) zu transportieren. Der Waffenbesitz in einem Zug ist einzig den Behörden/Sicherheitskräften vorbehalten. Wenn du also eine Waffe dabei hast, hast du im Falle des Erwischt werdens ein Problem! ....

    Korrekt ! Privates Führen/Transportieren von Waffen jeglicher Art ist nach den Benutzungsbestimmungen und Hausrecht der DB AG in Personenzügen verboten.
    Siehe Punkt 7.2.1., Seite 12 http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/…vs_11.02.08.pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (16. März 2008 um 13:51)

  • Warum benutzt du nicht einfach ein Pfefferspray? Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion Waffe vs. Spray lostreten, aber Fakt ist, dass du damit keine Probleme bekommen kannst und auch der Papierkram entfällt.

    Selbst wenn du eine Waffe führen darfst, so ist das immer noch ein Unterschied, ob du das privat oder in Uniform machst. Ich jedenfalls möchte gegenüber einer Feldjägerstreife nicht in Erklärungsnot geraten.