WICHTIG: AUSZUG AUS DEM DEUTSCHEN WAFFENGESETZ

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.987 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. November 2007 um 09:22) ist von derschlaueded.

  • An die Admins: Wenn Ihr einen besseren Platz im Forum findet, bitte verschieben. Danke.

    WICHTIG:

    Es handelt sich hier um das DEUTSCHE WaffG!!!

    Wir reden hier von freien Waffen, die eine Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule und nicht mehr als 7,5 Joule besitzen. Siehe Punkt Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz.

    Leider kommt es immer wieder im Forum vor, dass der Eine oder Andere nicht weiß was er tut und sich – mit dem was er tut – STRAFBAR macht.
    Wer sich nicht 100%ig sicher ist, ob's legal ist, sollte lieber die Finger von dem lassen was er vor hat.
    Bedeke: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!!!

    Aus diesem Grund hab‘ ich mir mal die Mühe gemacht und das komplette Waffengesetz gelesen und die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

    Beginnen wir gleich mal mit den …


    Strafen nach § 52 WaffG

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer …
    (2) Der Versuch ist strafbar!!!
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...
    ...
    (5) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


    Was sind Schusswaffen (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG)?

    Frage:

    Fallen Softair-Waffen und Markierer unter das WaffG?

    Antwort:

    Ja!

    Was sagt das WaffG? Anlg.1, Abschn.1, UA1, Nr.1.1

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


    Verbotene Waffen
    (siehe auch: FAQs & Internes » Antworten auf die häufigsten Fragen » Top Ten: Bitte verschont uns mit DIESEN Fragen... Punkt 5)

    Frage:

    Darf ich eine Lampe oder einen Laserpointer an der Softair und/oder dem Markierer montieren?

    Antwort:

    NEIN! Selbst der Besitz ist bereits strafbar, wenn Lampe oder Laser eine Montagevorrichtung für Schusswaffen besitzen!!!
    D.h: Ich darf zwar eine normale Taschenlampe oder einen handelsüblichen Laserpointer besitzen. Schraube ich aber Montageringe (z.Bsp. für eine Weaverschiene) dran ist selbst der Besitz bereits STRAFBAR.

    Was sagt das WaffG? Anlg.2, Abschn.1, Nr.1.2.4.1

    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    … für Schusswaffen
    [list=1][*]bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)
    [*]Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;
    [/list=1]Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition! Frage: Kann bzw. darf ich mir eine Softair und/oder Markierer kaufen?
    Antwort:

    Ja, wenn Du das 18. Lebensjahr vollendet hast. (wenn Softair / Markierer mehr als 0,5 Joule haben)

    Was sagt das WaffG? §2

    Der Umgang mit Waffen oder Munition:
    (1) ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    (2) die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
    (3) die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.


    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    Frage:

    Brauche ich eine Waffenbesitzkarte?

    Antwort:

    Nein, aber nur, wenn die Softair und/oder der Markierer mit einem :F: gekennzeichnet ist bzw. sind.

    Was sagt das WaffG? Anlg.2, Abschn.2, UA2, Nr.1.1

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976: :F:

    Hinweis:
    Waffen mit einer auftretenden Bewegungsenergie zwischen 0,08 und 0,5 Joule dürfen von Personen ab 14 Jahren erworben und besessen werden (gem. Feststellungsbescheid des BKA v. 18.06.2004 in Übereinstimmung mit europäischem Recht)


    Das (Mit-)Führen von Waffen

    Frage:

    Brauche ich eine Waffenschein, wenn ich meine/meinen Softair und/oder Markierer zur Reparatur bringe oder damit zum Paintball-Gelände fahre?

    Antwort:

    Nein!

    Frage:

    Brauche ich einen Waffenschein, wenn ich meine/meinen Softair und/oder Markierer „nur mal so“ mit mir herumtrage?

    Antwort:

    Ja! Dabei spielt es keine Rolle ob Softair und/oder Markierer offen oder verdeck getragen wird und geladen oder ungeladen ist!!!

    Was sagt das WaffG? §12, Ziff. 3, Nr. 2

    Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;


    Das Schießen mit Softair oder RAM

    Frage:

    Darf ich auf meinem eigenen Grundstück schießen?

    Antwort:

    Ja! Aber nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Gelände nicht verlassen können (hohe Mauer). Ein grobmaschiger Zaun oder eine Hecke sind nicht ausreichend.

    Frage:

    Darf ich im Wald schießen gehen?

    Antwort:

    Nein! Selbst wenn Du die Erlaubnis des Eigentümers hast, ist es VERBOTEN, da Waldgebiete in der Regel nicht befriedet sind.

    Was sagt das WaffG? §12, Ziff. 4, Nr. 1a

    Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können

    Gruß
    Legionary2000

    Soldaten sind Männer, die offene Rechnungen der Politiker mit ihrem Leben bezahlen.
    (Ron Kritzfeld)
    rap-team-oberhavel.de

    10 Mal editiert, zuletzt von Legionary2000 (19. März 2008 um 10:31)

  • Zitat

    Original von Maverick14
    Bis 0,5 Joule sind unter 18 zu erwerben.

    LG

    Alex

    THX.

    <= 0,08 Joul: sind vom WaffG (Anlg. 2, Abschn. 3, UA 2, Ziff. 1) ausgenommen

    > 0,08 Joule und <= 0,5 Joule: ab vollendeten 14. Lj (BKA mit Feststellungsbescheid vom 18.06.2004, Az: KT 21/ZV25-S164 01-Z-33)

    Gruß
    Legionary2000

    Soldaten sind Männer, die offene Rechnungen der Politiker mit ihrem Leben bezahlen.
    (Ron Kritzfeld)
    rap-team-oberhavel.de

    Einmal editiert, zuletzt von Legionary2000 (16. November 2007 um 23:22)

  • Um den Zusatz "deutsches WaffG" ergänzen. Ist zwar ein deutsches Forum, aber es gibt dennoch relativ langsam denkende Zeitgenossen.

    Ansonsten schöner Text.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Und zusätzlich sollte noch erwähnt werden, dass das Überlassen von freien Waffen an Unbefugte (unter 18 jährige) mit einer Geldbuße von bis zu 10000€ bestraft wird (ist eine Ordnungswidrigkeit) (§53 Abs. 1 Punkt 16 WaffG)

    Das findet sich so in §53 WaffG, in Abs. 1 sind die Owi's drin, in Abs. 2 die Bestrafung.

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P53

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Oh welch abscheuliche Tat Minderjährige schießen zu lassen!

    Ich für meinen teil würde natürlich niemals meine Neffen schießen lassen! :ngrins: :confused2:

    Sorry,das musste mal sein!

    @ Legionary2000

    Finde ich wirklich super dass du dir die Arbeit gemacht hast. Und für Einsteiger in unserem Hobby mit Sicherheit eine große Hilfe!

    Gruß ProNothe

    3 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (17. November 2007 um 20:56)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Oh welch abscheuliche Tat Minderjährige schießen zu lassen!

    Ja...die sind dann für den Rest ihres Lebens geschädigt durch diese traumatische Erfahrung :ngrins:

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Es geht ums Überlassen. Wenn man direkt bei dem Minderjährigen ist und ihn schießen lässt, übt man trotzdem noch die Verfügungsgewalt über die Waffe aus, darum geht es.

  • Papi kauft Schreckschuss für minderjährigen Sohn usw...das wäre Überlassen einer nicht erlaubnispflichtigen Waffe an einen Unberechtigten.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von germi
    Und zusätzlich sollte noch erwähnt werden, dass das Überlassen von freien Waffen an Unbefugte (unter 18 jährige) mit einer Geldbuße von bis zu 10000€ bestraft wird...

    Und wenn die Mutter den Vergewaltiger ihrer Tochter ohrfeigt(!), wird sie wegen Körperverletzung (!!!) verklagt :evil: (mit 4stelligem Bußgeld)!

    Sollte ich mal wegen Falschparkens in den Bau wandern, "erledige" ich vorher noch meinen "Lieblingsfeind", damit sich das Falschparken (bzw. die Strafe) auch gelohnt hat!

    Soviel von mir zu den Gesetzen.....(armes Deutschland)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam

    Und wenn die Mutter den Vergewaltiger ihrer Tochter ohrfeigt(!), wird sie wegen Körperverletzung (!!!) verklagt :evil: (mit 4stelligem Bußgeld)!

    Sollte ich mal wegen Falschparkens in den Bau wandern, "erledige" ich vorher noch meinen "Lieblingsfeind", damit sich das Falschparken (bzw. die Strafe) auch gelohnt hat!

    Soviel von mir zu den Gesetzen.....(armes Deutschland)

    mfg
    Sascha

    Hier geht's nicht darum, ob mit dem WaffG in DE jeder einverstanden ist.

    Dieses Thread soll lediglich dazu beitragaen, das man aus Unwissenheit nicht vorm Richter landet und evtl. mit einer fetten Geldbuße oder sogar noch mit Freiheitsentzug bestraft wird. Es gibt nun mal Fehler im Leben, die man zwar machen kann, aber vermeiden sollte bzw. die vermeidbar sind.
    Ich bin auch nicht mit allem, was das WaffG regelt, einverstanden. Aber dennoch kann bzw. muss man sich daran halten.

    Desweiteren hat diese Branche in den Medien und in der Öffentlichkeit nicht gerade den besten Ruf. Also sollte es für jeden selbstverständlich sein, dafür zu sorgen, dass er nicht noch schlechter wird. Im Gegenteil: Es sollte jeder durch sein Handeln zur Verbesserung dieses Rufes beitragen.

    Und solche Aussagen:

    Zitat

    Sollte ich mal wegen Falschparkens in den Bau wandern, "erledige" ich vorher noch meinen "Lieblingsfeind", damit sich das Falschparken (bzw. die Strafe) auch gelohnt hat!


    sind einer von vielen Gründen warum wir in DE ein solch "scharfes" WaffG haben.

    Ich gehe mal davon aus, dass selbst du ein Verständnis dafür hast, negative Presseberichte zu vermeiden. Denn wenn erst einmal irgendwann in der Presse zu lesen ist:
    "19-järiger lies seinen 17-jährigen Bruder auf dem Grundstück mit Softair spielen und schoss dabei dem 5-jährige Nachbarskind ein Auge aus..."
    dann ist das Gejammer groß und wäre höchst wahrscheinlich vermeidbar gewesen.

    Gruß
    Legionary2000

    Soldaten sind Männer, die offene Rechnungen der Politiker mit ihrem Leben bezahlen.
    (Ron Kritzfeld)
    rap-team-oberhavel.de

    Einmal editiert, zuletzt von Legionary2000 (18. November 2007 um 21:25)

  • Zum Waffengesetz würde mich auch noch etwas interessieren.
    Nehmen wir mal an ich bin der totale Wahnie und will mir eine Desert Eagle zulegen um damit Wöche 100 Schuss auf dem Schießstand zu lassen. In De herscht aber nun eine Bedürftnisspflicht, was wäre also für ein Bedürftniss anzugeben? Technisches Interesse, Sammlerleidenschaft, Trainingszwecke?

  • Es gibt im Prinzip drei Bedürfnisse in Deutschland, als da wären:

    a) Jagd. .50AE ist von der E0 her durchaus für den Fangschuss selbst auf stärkste Sauen zu gebrauchen. Problem: du brauchst einen Jagdschein.
    b) Sportliches Schiessen. Sollte die DE in eine disziplin irgendeiner Sportordnung passen, musst du genau diese Disziplin so lange schiessen, bis dein Verein dir einen Bedürfnisnachweis gibt. Mit diesem kannst du dann eine grüne WBK beantragen (oder den 2. Platz auffüllen), und die Waffe kaufen.
    c) Sammeln. Erfordert genau umgrenzte Sammelthemen, gutachter, und viel viel VIEL Geld. Lassen wird das :)

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Was da für mich aber eine Unklarheit ist, ich muss ja auch wenn ich in den Verein eintrete erst ein Jahr regelmäßig trainieren um mir selbst eine WBK beantragen zu können. Mit welchen Waffen soll ich da schießen? Der bei mir im Ort ansäßige Verein mit Schießstand hat doch sicher keine Waffen für Neulinge oder wie läuft das ab?

  • Die meisten Vereine haben Leihwaffen.

    Wenn du später eine waffe haben willst, die es auf Gelb gibt, ist das überhaupt kein Problem, du brauchst ja nur am Anfang einen bedürfnisnachweis, für alle danach folgenden Waffen reicht es, wenn sie in irgendeine Sportordnung irgendeines deutschen Schiesssportverbandes passen.

    Bei Waffen auf Grün ist es schwieriger, da musst du für jede Einzelwaffe ein Bedürfnis haben, das heisst nachweisen können dass du eine Disziplin in die diese Waffe passt regelmässig schiesst. Das geht natürlich nur mit einer anderen Waffe die in die Disziplin passt, und da fangen bei vielen Schützenvereinen die Probleme an, denn mehr als einen KK-Stand sucht man oft vergebens.

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    da fangen bei vielen Schützenvereinen die Probleme an, denn mehr als einen KK-Stand sucht man oft vergebens.

    Da hab ich es bestimmt besser. Der Verein dem ich (mit meinem Vater) vielleicht einmal eintreten würde hat einen 100m Gewehrstand und einen 25m Pistolenstand und das alles Überdacht in einer Halle. (Ist nicht der bei mir im Ort) Die haben sicher Vereinswaffen. Ich weiß da nur nicht so genau bescheid, ich war auch noch nie da. Mein Vater war nur schon bei Gelegenheiten mit Kollegen, die in dem Verein ist, dort und hat Winchester, Karabiner, etc. geschossen. Wenn es wirklich einmal soweit ist wird sich natürlich noch genauer erkundigt, aber ka. villeicht schon nächstes Jahr.

  • Ich finde den Bericht absolut klasse und bewerte damit auch dementsprechend. Soetwas sollte es mehr zu den ganzen ausgelutschten Themen wie, wo schiessen mit SSW, oder wo Schiessen mit Luftgewehr etc. geben. Festgepinnt, würde das auch einiges an Threads sparen. Vorallem in der Ferienzeit.

    gruß Markus