WICHTIG: AUSZUG AUS DEM DEUTSCHEN WAFFENGESETZ

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 3.022 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. November 2007 um 09:22) ist von derschlaueded.

  • Zitat

    Original von Der Entenmann
    b) Sportliches Schiessen. Sollte die DE in eine disziplin irgendeiner Sportordnung passen, musst du genau diese Disziplin so lange schiessen, bis dein Verein dir einen Bedürfnisnachweis gibt.

    Nö... z.Z. mußt Du vom Gesetzgeber her noch nicht mal eine Disziplin mit erlaubnispflichtigen Waffe schießen. Das ist nur eine interne Forderung einiger Verbände.

    Also, man kann durchaus ein Jahr Training mit dem Luftgewehr nachweisen und dann ein GK-Pistole in .45ACP beantragen. Demnächst wird es wohl auf bedürfnispflichtige Waffen geändert werden, aber voraussichtlich reicht es dann immer noch 1 Jahr KK-Gewehr oder sogar nur Zimmerstutzen zu schießen um ein Bedürfnis für die die .45er glaubhaft zu machen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.