grad den ersten Anschiss kassiert.....

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 4.701 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2007 um 06:28) ist von Fisher´s Sam.

  • War grad draußen auf ner Wiese beim schießen mit meiner Armbrust.
    Dann kamen 2Jagdaufseher und meinten was ich denn hier mach!!

    Hab dann meine Sachen wieder einpacken müssen.
    Weil:
    Hier wilde fasanen rumlaufen
    ich in nem Naturschutzgebiet bin
    und weil ich das Verbotsschild für autos missachtet hab.

    Naja zu dem naturschutzgebiet: ich hab mein zeug eigentlich in gleicher Höhe mit dem Schild aufgebaut. Also nicht das ihr denkt ich fahr hier voll durch die Pampa und erschreck Tierchen. Ich war ca. 300 Meter von der Straße weg

    Das lustige war aber folgendes:
    Während diese beiden Herren mich aufklärten und auch noch behaupteten ich häts auf die Fasanen abgesehn(zu diesem zweck hab ich natürlich auch meine Scheibe aufgestellt) :n17:

    hat irgend ein Typ 500 Meter weiter hinten die Vieher mit seiner Schrotflinte abgeknallt. Dann sind se in ihr Auto gesprungen und sind losgedüst :laugh:

    Diana 35,Pyton,Horton Hunter 175

  • *lol* .... solche leute gibt es eben auch!..

    glück gehabt bist nochmal ohne strafe davongekommen.. ;)

    MFG jack

    Wenn Armbrustschießen einfach wäre würde es Fussball heißen!
    Tenpoint Elite, Horton Legend 175 HD, Phyton, Samik Spirit Deluxe.
    truglo 4-16x44, Tenpoint 3x32, truglo 1.5-5x32, truglo 4x32

  • Armbrust schießen auf nicht befriedetem Besitztum ist doch sowieso verboten oder?
    Mal abgesehen davon, dass wohl viele einfach irgendwo in die Wildniss fahren und da schießen. :n30:
    Ich glaub das hätte richtig Ärger geben können

    Pro Legal / BDS

  • Eine Armbrust ist rechtlich gesehen garkeine Waffe, weil kein Lauf vorhanden ist...
    deswegen dürfen diese sogar geführt werden. Was aber natürlich nicht anzuraten ist

    jaja, so ist das...

  • ja das is eigentlich verboten.
    Von dem her warn die 2 Aufseher schon ok. Ham mich ja schließlich nur ermahnt.
    Nächstes mal geh ich wieder auf der wiese von meim Kumpel schießen. Kann niemand was sagen

    War halt n super Platz. Kommen kein Leute(außer Jagdaufseher) :)), man hat nach hinten nur wiesen und sieht das niemand kommt. Und rechts lief ein kleiner Graben entlang mit Sträuchern. War somit also noch Windgeschützt.

    War eigentlich seit 1Jahr mein Stammplatz. echt schade.... :(

    Diana 35,Pyton,Horton Hunter 175

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Armbrust schießen auf nicht befriedetem Besitztum ist doch sowieso verboten oder?
    Mal abgesehen davon, dass wohl viele einfach irgendwo in die Wildniss fahren und da schießen. :n30:
    Ich glaub das hätte richtig Ärger geben können

    ich habe mich schon öfters gefragd ob diese aufseher usw. überhaupt wissen dass eine armbrust keine waffe ist ???

    ich habe gehört dass alles das eine gewisse energie speichern kann und diese dann in schusskraft umwandeln kann eine waffe ist. ???

    MFG jack

    Wenn Armbrustschießen einfach wäre würde es Fussball heißen!
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    Einmal editiert, zuletzt von jAcKk (25. August 2007 um 20:17)

  • Sei froh das es so gut für dich gelaufen ist.
    Wer weiß was die Polizei gemacht hätte wen sie dazu hinzugekommen
    wären.Recht hin oder her,wie man öfters ließt sind die "sachen" dann erstmal beschlagnahmt bist sich jemand bemüht sie wieder rauszurücken.
    Bei Jagdaufsehern habe ich persönlich öfters das Gefühl das sie was gegen Menschen in allgemeinen haben die sich in ihren wald aufhalten.

    Mfg Wiking

  • Für den Fall hab ich auch immer einen entsprechenden Auszug aus dem Waffengesetz dabei.
    man weis ja nie. kann ja sein man muss auch mal nen aufgebrachten Spaziergänger beruhigen

    Aber dann sind se halt damit gekommen das ich mitm Auto hier nicht hinfahrn darf.

    MFG Matze

    Diana 35,Pyton,Horton Hunter 175

  • Ja die Hernn Jagdaufseher und Jagdpächter sind schon ein Völkchen für sich.
    Ich hatte auch schonmal "Ärger" mit einem. Allerdings wegen einer völlig anderen Sache, ich habe mir eine schöne Wiese gesucht um ein bisschen mit meinem Segler rumzufliegen, dann kam einer und hat mir erzählt das würde ja nicht gehen, ich könnte ja nicht einfach auf irgendeiner Wiese mit meinem Modellflugzeug herumfliegen und ich würde ja schliesslich das Wild stören.
    :laugh:. Komisch, nur das der PLatz unseres Vereins in mitten eines Naturschutzgebietes liegt und wir sogar Verbrenner Fliegen dürfen. Naja ich war eh grad gelandet und wollte einpacken.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Armbrust schießen auf nicht befriedetem Besitztum ist doch sowieso verboten oder?

    Nein, ist es nicht. Es ist vollkommen legal! :direx:


    Zitat

    Original von Jogi
    Eine Armbrust ist rechtlich gesehen garkeine Waffe, weil kein Lauf vorhanden ist...

    Doch, ist sie! :direx:
    Armbrüste werden im WaffG eindeutig genannt.

    Nachzulesen hier:
    Armbrust Recht-FAQ

    Bitte erst informieren, bevor man so einen Bockmist abgibt, danke. :new16:

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (25. August 2007 um 21:30)

  • Wie im Link von Dennis und anderswo ausgeführt: Eine Armbrust ist nach WaffG eindeutig eine Waffe (und eben auch genau in diesem Bewusstsein ist damit verantwortungsvoll umzugehen!), aber der Harken ist beim "Schießen": Schießen setzt nach Waffengesetz einen Lauf voraus.

    Zitat: „(Es schießt), wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.“.

    Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also gar nicht "geschossen", denn die für das Schießen geltenden Regelungen des WaffG können somit bei einer Armbrust nicht angewendet werden.

    "Vor allem: Nicht verkrampfen!"

    Einmal editiert, zuletzt von MaZZ (26. August 2007 um 13:06)

  • Das kann man so pauschal nicht behaupten, die Armbrust ist Schußwaffen nur in einigen Punkten gleichgestellt. Sie ist Teil des Waffengesetzes, in den Abschnitten, die den Umgang, das Führen, die Herstellung usw. angehen, ist sie stets freigestellt, siehe die von Dennis verlinkte Armbrust-Recht-FAQ. Und was das Schießen angeht, gibt es eben die auch schon mehrfach im Forum genannte Auslegung des Verwaltungsrichters Kohlheim (auch Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes), auf die sich einige Gerichte schon bezogen haben:

    http://www.schuetzenbund-wesermarsch.de/armbrust.pdf


    (Jürgen Kohlheim war - bis zu seiner Pensionierung Ende März 2007 - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln).


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Nun gut, des Thema "darf ich nun schießen" ist im WaffG sehr schwammig
    formuliert und kann dementsprechend flexibel ausgelegt werden.

    Ich bin zwar dennoch nach wie vor der Meinung, dass mit einer Armbrust rein
    waffenrechtlich nicht "geschossen" werden kann, aber ich bin auch kein Jurist.
    Hier jedenfalls gab es nie Probleme, wenn ich mit der Armbrust schießen war,
    da waren immer nur Neugierige Blicke der Fall, nie jedoch Beschwerden oder
    ähnliches.

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Ich kann schon verstehen dass man Ärger bekommt wenn man mit ner Armbrust auf ner Wiese rumschießt.
    Die Dinger sind auch hundsgefährlich und können einen umbringen.
    Aber wenns ne völlig abgelegene Wiese ist und du gegen einen Hügel schießt wärs meiner Ansicht nach OK.
    Da würd ich nichts sagen.

  • Frage an den Themenstarter:
    Wenn Du die Verbotsschilder kennst, warum missachtest Du sie?.
    b) kein Revierinhaber bzw. Jagdaufseher wird einen Schützen, egal welche Waffe dieser haben mag in seinem Revier dulden(die Gründe liegen auf der Hand und müssen nicht gesondert erläutert werden)
    c) im Zuge der Amtshilfe (in Ausübung des Jagdaufseher = Gehilfen der Staatsanwaltschaft) hätten Dir diese beiden netten Herren auch die Damen und Herren der Polilzei verständigen können.

    Also suche Dir ein bessere Plätzchen ohne Naturschutzgebiet, ohne Teil eines Reviers zu sein und vor allem mit Erlaubnis des Eigentümers!

    Gruss

    Thomas

  • Na weil es fast unmöglich ist Armbrust zu schießen ohne ein Verbotsschild zu missachten.

    Gehn wir mal den besten Fall durch:
    Ich schieß auf einer Wiese mit Erlaubniss des Eigentümers

    So wie komm ich aber jetzt zu der Wiese????Ich muss mich in mein Auto setzen und dorthin fahren. In diesem Zug muss ich auch über einen Feldweg fahren der nur für Land und Forstwirschaft freigegeben ist.

    manchmal kommt man einfach nicht drum rum mal ein schildchen zu missachten.

    Gruß

    Diana 35,Pyton,Horton Hunter 175

  • Zitat

    Original von matthiasb005
    So wie komm ich aber jetzt zu der Wiese????Ich muss mich in mein Auto setzen und dorthin fahren. In diesem Zug muss ich auch über einen Feldweg fahren der nur für Land und Forstwirschaft freigegeben ist.
    manchmal kommt man einfach nicht drum rum mal ein schildchen zu missachten.

    Hui, die Argumentation ist jetzt aber sehr wackelig!
    Wie die meisten anderen in diesem Forum übe ich meinen Sport so aus, dass ich dazu nicht irgendwelche Verbote oder "Schildchen" ignorieren muss! Und das geht sehr gut!

    "Vor allem: Nicht verkrampfen!"

    Einmal editiert, zuletzt von MaZZ (26. August 2007 um 22:13)