Ab wann ist Paintball in Deutschland???

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.840 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Januar 2007 um 00:34) ist von Fussmatte.

  • Hallo,
    ganz einfach....besitzen und spielen ab 18 Jahren, Energie wie bei freien :F: Waffen üblich maximal 7,5 Joule.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zitat

    Original von Fussmatte
    Alles klar danke!!!
    Bist du schon mal erwischt worden beim Paintball spielen im Wald???

    Mfg. Fussmatte

    Äh nööö....warum auch??? Man spielt doch kein Paintball in Wald. Dafür gibt es zugelassene Paintballfelder deutschlandweit! Bist du dabei erwischt worden :ngrins: Wenn ja, viel Glück

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  • Zitat

    Original von Fussmatte
    Nein habe es bis jetzt noch nicht in Deutschen Wäldern ausprobiert... ich hatte nur gehört das es straf bar sein soll...

    Sein soll??

    Das gibt so richtig böse eins drauf.

    Das geht über Haus-/ Landfriedensbruch bis hin zum Verstoss gegen das Kriegswaffengesetz.

    protect your ears!

  • Nein, nich gegen das Kriegswaffengesetz. Aber gegen das Waffengesetz.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Ist es auch und deshalb ist es zu unterlassen.Einzige möglichkeit:Softairs unter 0.5 Joule,am besten Signalorange Lackiert.


    Und genau wegen so einem Blödsinn freuen wir uns alle regelmäßig über reißerische Medienberichte (auch die signalrote Farbe bringt da nichts). Mit der Konsequenz, dass mal wieder eine Verschärfung des WaffG inkl. „Sippenhaft“ für alle Waffenbesitzer in die öffentliche Diskussion eingebracht wird.

    Nicht alles was (hoffentlich bald nicht mehr) erlaubt ist sollte man auch tatsächlich durchführen und nicht jede Gesetzeslücke sollte extensiv genutzt werden…

  • Zitat

    Original von germi
    Nein, nich gegen das Kriegswaffengesetz. Aber gegen das Waffengesetz.

    War da nicht mal was wenn der Markierer die 7,5 joule plus eine gewisse Schussgeschwindigkeit übersteigt? Wird doch dann als MG eingestuft? ???

    protect your ears!

  • Nö, untersteht dem WaffG. Vollauto ist bei Waffen die mehr als 0,5J haben eh tabu, aber das steht auch im WaffG drin. Die einzige vollautomatische Waffe die hier in der BRD legal wäre, wäre eine Gatling mit Handkurbel, denn das ist keine vollautomatische Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Da hier die Geschosse nicht durch den gleichen Lauf getrieben werden.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Und eine Minigun mit Motor???

    @ Sunix
    Mit Signalfarben sehe ich da kein Problem!Wenn die Spieler nicht gerade Angezogen sind als wollten sie den 3ten Weltkrieg Anfangen müsste das gehen.

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (5. Januar 2007 um 15:07)

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Und eine Minigun mit Motor???


    Ginge leider nicht ;) Hatten wir im Forum schon öfter, such mal unter "Gatling Gun".

    Zitat

    Original von ProNothe
    @ Sunix
    Mit Signalfarben sehe ich da kein Problem!Wenn die Spieler nicht gerade Angezogen sind als wollten sie den 3ten Weltkrieg Anfangen müsste das gehen.


    Bei dem Quatsch den viele Kiddies so treiben, bin ich da sehr skeptisch. Mir persönlich wäre es am liebsten, die Abgabe von Schusswaffen (hier: Handwaffen, dann gibts auch keine Probleme mit Playmobilkanonen) in allen Fällen erst ab 18 Jahren zu erlauben (ohne die Ausnahmen von 0,08J bzw. 0,5J) und ein Führen gänzlich zu verbieten.

  • Zitat

    [i]
    Bei dem Quatsch den viele Kiddies so treiben, bin ich da sehr skeptisch. Mir persönlich wäre es am liebsten, die Abgabe von Schusswaffen (hier: Handwaffen, dann gibts auch keine Probleme mit Playmobilkanonen) in allen Fällen erst ab 18 Jahren zu erlauben (ohne die Ausnahmen von 0,08J bzw. 0,5J) und ein Führen gänzlich zu verbieten.

    Was du meinst würde bedeuten alles zu verbieten, was wie eine Waffe aussieht und das ist unrealistisch bis unmöglich. Das würde nämlich auch Wasserspritzpistolen, Faschingspistolen (mit den Knallplättchen), Gewehre aus Holz zum Spielen und so weiter mit einschliessen...
    Das geht einfach nicht.

    Das Problem sind nicht die Waffen, sondern die deutsche Bevölkerung und der Gesetzgeber die da den Finger im A**** haben.

  • Zitat

    Original von Famas
    Was du meinst würde bedeuten alles zu verbieten, was wie eine Waffe aussieht und das ist unrealistisch bis unmöglich. Das würde nämlich auch Wasserspritzpistolen, Faschingspistolen (mit den Knallplättchen), Gewehre aus Holz zum Spielen und so weiter mit einschliessen...
    Das geht einfach nicht.


    Ich bezog mich auf Schusswaffen und deren Definition im WaffG - die von Dir genannten Gegenstände fallen allesamt nicht in diese Kategorie. Aber ansonsten gebe ich Dir grundsätzlich recht.

  • Ein paar Informationen zum Thema Paintball

    Paintball ist eine Mannschaftssportart bei der bewaffnete Konfrontationen spielerisch nachempfunden werden.
    Als Schusswaffenersatz dienen dabei sog. Markierer (= Gotcha-Waffen), mit denen spezielle Farbkugeln abgefeuert werden.
    Ziel des Paintball-Spiels ist es, die Flagge des Gegners aus dessen Startpunkt (sog. Base) in den eigenen Startpunkt zu überführen.

    Strafrechtliche Relevanz erlangt in diesem Zusammenhang, dass das Führen (= Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums) der meist mit CO2 angetriebenen Markierer erlaubnispflichtig ist.

    Zwar sind der Erwerb und Besitz bei Kennzeichnung der Waffe mit einem "F" im Fünfeck erlaubnisfrei.
    Wer Gotcha-Waffen jedoch ohne die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis (= Waffenschein) führt, kann sich strafbar bzw. bußgeldpflichtig machen.

    :new2:.....carpe diem !