Zeigt eure "echten" (WBK) Waffen.

Es gibt 3.751 Antworten in diesem Thema, welches 1.138.225 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2024 um 12:15) ist von illuminatus!.

  • Ich war eine Woche nicht online und so habe ich die obigen Beiträge verpasst.
    Gestattet mir eine nachträgliche Bemerkung, ohne aber Nachtreten zu wollen.
    Wie bereits geklärt, ist Munition mit Hülsenlängen unter 40 mm nicht sportlich oder gar vollständig verboten. Überhaupt findet sich die für uns wichtige Einschränkung der sportlichen Nutzung von bestimmten Waffen im § 6 AWaff. Ich spare mir das Zitat, weil es doch häufig falsch verstanden wird. In dem genannten § 6 ist im entscheidenden Absatz eine Oder-Verknüpfung enthalten.
    Daher kurz gesagt - es sind nur zwei Waffenarten vom sportlichen Schießen ausgenommen:
    Kurzwaffen mit Lauflängen unter 3" und
    Selbstladelangewaffen mit mindestens 2 Eigenschaften. Es muss immer eine Kombination von zwei Eigenschaften an der Waffe zu finden sein. Diese sind:
    Selbstladelangwaffen mit Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen die zusätzlich die Eigenschaft:
    Verwendete Hülsenlänge unter 40 mm,
    Lauflänge weniger als 42 Zentimeter oder (!)
    ein Magazin hinter der Abzugseinheit besitzen.

    Leider wird bei der Hülsenlänge nicht zwischen Zentralfeuer- oder Randzünderpatronen unterschieden, so dass ggf. auch KK-Selbstlader betroffen sein können. Da ein optischer Anschein immer Ansichtssache ist, wird bei fragwürdigen immer ein Feststellungsbescheid vom Hersteller oder Importeur beim BKA beantragt. Dieser gibt dann mit seiner Klarstellung Rechtssicherheit.

    Was der Erwerb von "reinen" Jagdwaffen im Sinne kombinierter Waffen betrifft, so ist mein Wissensstand, dass es keine Disziplin für diese Waffenart gibt. Daher kann ein Sportschütze diese auch nicht erwerben, auch wenn diese technisch einen Einzellader darstellen. Aber das Waffenrecht unterscheidet sehr wohl, zwischen Einzelladerwaffe oder kombinierter Waffe. Das wird auch in der WBK so eingetragen. Trägt ein SB eine kombinierte Waffe in eine gelbe WBK ein, so geschieht das wohl aus Unwissenheit. Dennoch bleibt es in der Verantwortung des WBK-Inhabers, dem SB nur eintragungsfähige Waffen zum Eintrag (papiermäßig) vorzulegen. Mein sinngemäß schon genanntes Beispiel dazu:
    Sportschütze bekommt Bedürfnis für einen 357'er Revolver und beantragt einen Voreintrag auf grüner WBK. Dort steht dann Revolver im Kal. .357 Magnum. (Bezeichnung Sportrevolver gibt es nicht (mehr)). Im Handel legt der Sportschütze diesen Voreintrag vor und kauft einen 2" Revolver. Der Verkäufer kann anhand des Voreintrages zum Erwerb nicht das Bedürfnis sehen und der SB kann später beim Eintrag anhand der Modellbezeichnung und der Seriennummer auch nicht eindeutig auf die Lauflänge schließen. Dennoch darf der Sportschütze diesen Revolver nicht erwerben und macht sich wegen unerlaubten Waffenerwerbs schuldig.
    Der oben genannte Auszug aus der Sportordnung schließt m.E. kombinierte Waffen auch klar aus. Übliche Jagdwaffen kann man nicht auf kombinierte Jagdwaffen ausdehnen, da hier Einzel- und Mehrlader benannt sind. Zudem setzen sich kombinierte Waffen fast immer aus einem Kugel- und Schrotkaliber zusammen, was die Disziplin auch ausschließt, weil Schrotkaliber nicht genannt sind. Letztlich ist eine kombinierte Waffe auch immer mit beiden Munitionsbezeichnungen zusammenhängend zu bewerten.
    Sollte es eine Disziplin doch tatsächlich für kombinierte Waffen geben, so wäre ich auf einen Hinweis sehr dankbar. Ich kenne jedenfalls keine. Das würde diese Frage auch klären helfen. Übrigens gelten hier nicht die Disziplinen des DJV, weil das kein sportliches, sondern jagdliches Schießen ist. Es sind keine Disziplinen aus einer Sportordnung.
    Leider findet sich auch in der WaffVwV keine Aussage zu diesem Umstand. Es ist lediglich etwas über die Ausleihe etwas zu lesen, welches aber eine Klare Differenzierung des Bedürfnisses mit dem Erwerb - auch temporär - erkennen lässt:
    WaffVwV

    Zitat


    12.1.1.1
    ...
    Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Freigestellte die Waffe nicht gegenüber dem ihm anerkannten Bedürfnis zweckentfremdet.


    Zusammenfassend würde ich sagen, dass kombinierte Waffen als Sportschütze nicht nur ein Weg mit dünnen Eis, sondern als unzulässigen Weg bezeichnen. Wenn für eine bestimmte Waffe sogar ein Feststellungsbescheid mit sportlichem Verbot existiert, so ist der unerlaubte Erwerb klar und eindeutig. Der Erwerb von Schusswaffen von Sportschützen ist klar nur auf Waffen beschränkt, für die es eine Disziplin eines Verbandes gibt und zugelassen ist. Siehe WaffG § 14, Abs 2.

  • So, nochmal was zum Thema.
    Gestern abgeholt, S&W 460 Bone Collector aus dem Performance Center. Als ich das erste mal Bilder davon sah, wusste ich nicht, was ich davon halten sollte. Aber je öfter ich mich damit befasst habe umso besser fand ich ihn. :eeeevil: Und letztendlich wurde er bestellt.

    Freue mich auf den ersten Schießstandbesuch. Aber da der Revolver nun nach anfänglicher Verzögerung doch plötzlich unerwartet beim Händler ankam, hab ich noch gar keine Wiederladekomponenten. Der Besuch muss daher noch etwas warten. :rolleyes:

  • Steyr SSG08 .308 jeweils 5 Schuss 100m S&B Match weißer Punkt = Größe 2 Cent

    Mir taugt :D

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.

  • [IMG=https://www.co2air.de/wbb3/index.php…48241eeceb9eb78]

    Heute hielt ich erstmals eine .50 BMG Patrone in der Hand und sogar noch größeres. Natürlich habe ich, wie jeder hier, schon dutzende Fotos dieser Munition im Vergleich zu Standardkalibern gesehen und natürlich bleibt mir auch nicht anderes übrig als hier ein Foto einzustellen.

    Das Teil in der Hand, hat mich das Gewicht der Patrone massiv beeindruckt. 113g ... mehr als eine Tafel Schokolade 8)
    Die .308 Patrone daneben wiegt 26g, die .357Mag 16g und daneben rechts das 4,5mm Diabolo. Weil man solche Bilder kennt, habe ich mir erlaubt, einen Filzschreiber zum Größenvergleich davor zu legen.
    Und es gibt Leute, die diese Patrone aus der Kurzwaffe abfeuern .. unglaublich.

    Gruß,
    Musashi

  • Gestern Abend haben wir uns auf dem Stand noch über die .50 BMG unterhalten.
    Ist schon ein imposantes Teil, aber schießen muss ich die nicht wirklich, erst recht nicht aus einer Kurzwaffe. ;)

    Gruß Thomas

  • Na dann sag doch mal paar Daten dazu wie Kaliber, Hersteller, Modell etc ;) Sieht echt genial aus das Gewehr

    Der Feldwebel beim erklären des MG 3: "das ist ganz einfach damit zu schießen. erst auf "F" wie Frieden stellen und dann Blei in die Heide...

    >>> BDS <<>> SGSSV <<>> SV- Birkwitz-Pratzschwitz e.V. <<<

  • So wie Bilcupra sagt! Steyr SSG 69 in .308 Das momentane Scharfschützengewehr des Österreichischen Bundesheeres

    Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet wird für jene pflügen, die dies nicht getan haben.