"historisch wertvolle" Erbstücke

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 6.089 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Mai 2006 um 23:10) ist von HassesFreigang.

  • Kurz und knapp, ohne das Thema des Threads verdächtig wirken zu lassen:

    Meine Großmutter hat mir neulich einen Dolch von ihrem - vor meiner Geburt verstorbenen Mann - einen Dolch vermacht. Das Problem an der Sache kann sich jeder denken: Der Dolch ist natürlich ein offizielles Stück der damaligen Zeit uns als solches reichhaltig mit Hakenkreuzen verziert und damit ja mit laut Gesetz verbotenen Symbolen geschmückt. Des weiteren wollte sie mir noch einen Gehstock geben, in welchen eine Klinge (Stoßdegen) eingearbeitet ist. Das Stück stammt laut ihren eigenen Aussagen noch von ihrem Großvater aus dem Jahre ca. 1840.

    Somit sind beide ja eigentlich ein historische Familienerbstücke, anderseits jedoch verbotene Gegenstände. Ich würde nun gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, diese doch eindeutigen Erbstücke bei mir zu behalten, ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen. Ich weiss ja, dass man sich für so etwas eine Genehmigung holen kann, aber wo bekomme ich die her, wie hoch sind meine Chancen und was bedeutet das dann für mich?

    Wenn ich beides offiziell behalten darf, darf ich die Waffen dann transportieren? Eventuell bei einem Umzug etc. ist das ja nun einmal unbedingt notwendig und dazu müsste ich meinen befriedeten Besitz verlassen. Immerhin haftet daran doch ein nicht unerhebliches Stück Familientradition (ob nun düster oder nicht) und würde sie nur äußerst ungerne hergeben. Andererseits möchte ich keine verbotenen Gegenstände in meiner Wohnung liegen haben, ohne eben eine Erlaubnis dafür zu haben.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Den Dolch darfst du behalten wegen Bestandschutz genauso wie K98 mit HK wenn ich richtig informiert bin genauso wie Fotos mit HK da die nicht neu gemacht wurdendies braucht nämlich nur eine Genehmigung.
    Beim Stockdegen sieht es ganz schlecht aus da er ein verbotener Gegenstand ist und dir keiner eine Genehmigung dafür ausstellen wird.Bedeutet ich würde ihn ganz schnell verschwinden lassen oder unbrauchbar machen

  • Achtung: nicht rechtsverbindlich!

    Bei den Symbole sollte es ausreichen, wenn du sie abdeckst (Stückchen Klebeband drauf).
    Dann ist davon auszugehen, dass du nicht an der Präsentation dieser Symbole interessiert bist.
    Der Besitz historischer Gegenstände mit diesen Symbolen ist ja nicht verboten, sondern nur die Präsentation der Symble.


    Bei dem Stockdegen sieht es dagegen tatsächlich finster aus.
    Wobei es auch hier Sammler geben müsste, die diese Dinger legal haben dürfen (kulturhistorisch bedeutende Sammlungen sind ja bei fast allem möglich).

    Bliebe die Frage, ob ein zerlegter Stockdegen immer noch ein Stockdegen und somit ein verbotener Gegenstand ist.
    Eine Degenklinge alleine kann nicht illegal sein (gibt es auf jeder Waffenbörse im Dutzend billiger), genausowenig wie ein hohler Stock mit Griff (sonst gäbe es keine Spazierstöcke mit langer Glasflache für Getränke darin).
    Das Verbot bezieht sich ja auf den Umstand, dass hier eine Waffe mit einem Gegenstand des täglichen Bedarfs verkleidet ist.

    Aber, wie gesagt, nachfragen!

    Stefan

  • klinge runterschleifen bis es nur noch ein stück stumpfes metall ist... ?.? Sozusagen ne Deko-Blankwaffe :crazy3:
    die hakenkreuze kannst du so lassen, überkleben braucht man die nur wenn die zb in der auslage bei ner börse liegen.

    § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder Tust du ja nicht, ist ja privat bei dir zuhause

    2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält,Vorrätig halten heisst im juristischen Sinne zu gewerblichen Zwecken, also nicht ein Stück zuhause rumliegen hat einführt oder ausführt.

    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bloodhound (6. Mai 2006 um 11:22)

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    klinge runterschleifen bis es nur noch ein stück stumpfes metall ist... ?.? Sozusagen ne Deko-Blankwaffe :crazy3:

    für den Vorschlag sollte man dich teeren und federn!

    Stockdegen würde ich zerlegen und die Teile getrennt lagern! Alles kein Problem! Die HKs abkleben brauchst du auch nicht! Deine Wohnräume sind ja kein öffentlicher Raum.

    Wegen dem § 86 a kann ich nur warnen, habe selbst ganz aktuell mal 40 Tagessätze wegen dem § bekommen :evil:

  • Hi, wegen dem NS Dolch brauchst du dir keine Gedanken zu machen...solange du ihn nicht offentlich ausstellst(es sei denn, im Zusammenhang mit einer Ausstellung eines Museums als Leigabe...denn das ist erlaubt).
    Bei dem Degen ist es so eine Sache...falls du ihn nicht behalten darfst, würde ich presönlich ihn als Dauerleigabe an das Deutsche Klingenmuseum in Solingen geben...die hätten bestimmt interesse(Einen Stockdegen habe ich da nicht gesehen)....da hätte er einen sehr würdigen Platz.
    Demontieren würde ich ihn nicht.
    Viele Grüße, Karsten

    Kein Stahl kann so hart sein, wie das Leben...es sei denn, er hat eine Schneide und einen Griff...

  • Danke erst einmal für die vielen hilfreichen Hinweise, Zitate und andere Hilfestellungen.

    Die Sache mit dem Dolch ist ja also scheinbar kein Problem und so wie's aussieht, kann ich ihn mir ja sogar an die Wand hängen (macht sich sicherlich gut zwischen den ganzen Flugzeugmodellen :) )

    Aber was den Stockdegen angeht, wird's ja scheinbar etwas schwieriger. Ich habe ihn ja nur ein paar Mal bei meiner Großmutter gesehen und ihn zu demontieren wäre sicherlich nicht drin. Wie gesagt, er ist wohl so in etwa aus dem Jahre 1840 und dementsprechend gefertigt. Der Stock selbst besteht aus einem enorm dunklen und schweren Holz (scheint Teak zu sein), ist mit einigen silbernen Ringen beschlagen und die Klinge selbst scheint ziemlich weit in den Griff zu gehen. Befestigt ist sie scheinbar durch eine ganze Reihe Stahlnieten und die müsste ich wohl aufbohren, um sie aus dem guten Stück zu entfernen. Und genau dafür würde meine Großmutter mir wahrscheinlich auch etwas aufbohren; höchstwahrscheinlich meinen Kopf.

    Aber wie kann ich das Ding als "Teil einer historischen Sammlung" durchgehen lassen? Ich habe zwar ein paar sehr alte Messer, aber ein solches Stück in dieser Sammlung? Wäre jedenfalls schön, wenn ich ihn irgendwie behalten dürfte, ansonsten muss ich wohl wirklich darüber nachdenken, ihn nach Solingen zu geben.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Allerdings solltest du dir darüber im klaren sein, daß momentan auch deine Oma gegen das Waffengesetz verstößt, weil sie einen verbotenen Gegenstand im Haus hat... :new2:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P40

    aber auch die Ausnahmen unter 4) und Erbsachen unter 5)

    Solange Omi damit keine Bank überfällt oder das SEK eine Hausdurchsuchung macht, wird es aber wohl nicht auffallen...

    Ist nun mal so, egal ob Erbstück oder nicht. Google mal nach "Graf Lambsdorff Stockdegen" und staune, wie der FDP-Exchef in Bedrängnis geraten ist...

    Eine Möglichkeit wäre halt, die Hülle fest mit der Krücke zu verbinden, so daß man den Degen nicht mehr rausziehen kann, bzw. den Degen ohne Hülle oder beides stets getrennt aufzubewahren. Der Degen an sich ist eine erlaubte Blankwaffe und ohne Hülle auch kein vorgetäuschter Gegenstand des alltäglichen Lebens.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ich weiss ja, dass auch meine werte Oma keine Ausnahme vor dem WaffG sein kann, aber ich kann sie deswegen auch nicht verteufeln. Legal hin oder her (ja, diesem speziellen Fall meine ich das auch so), sie wird damit wohl kaum etwas anstellen... auch wenn es in der Tat ein interessanter Anblick wäre, eine knapp 90-jährige Dame mit Gehwagen und Degen in einer Bank beim Plündern zu erleben oder die Herren vom SEK Hannover beim Kaffeekränzchen mit eben jender Dame zu ertappen :nuts:

    Aber was wäre in diesem spezifischen Fall ein "seperates Aufbewahren"? Würde es z.B. reichen, die beiden Stücke in getrennten (notfalls auch selbstgebauten und verschließbaren) Vitrinen oder ähnlichem aufzubewahren oder muss zumindest eines der beiden Stücke sicher verschlossen sein? Ein Panzerschrank der Klasse 0 dürfte dazu ja kaum notwendig sein und ich hätte dann beide Stücke schon sehr gerne - zumindest räumlich - nahe beieinander, auch wenn sich eben eine Holzplatte dazwischen befindet.

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Schriebte ich ja sozusagen - daß erstens keine große Gefahr für deine so schwer bewaffnete Oma besteht und zweitens ein getrenntes Aufbewahren die Sache lösen könnte. Das habt ihr sicher auch nicht gewußt, daß dieser wunderschöne Degen im Keller und die Röhre vom Dachboden irgendwie miteinander verwandt sind und sogar irgendwie ineinander... nööö, wer kann denn sowas ahnen? :ngrins:

    (ist wie alles hier natürlich eine rechtsunverbindliche Auskunft)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Irgendwie gefällt mir die Foumierung :nuts:

    Aber stimmt eigentlich. Hier habe ich einen Degen mit gerundetem Griff und dort ein hübsch verziertes Stück Holz mit einer seeeehr tiefen und zentralen Kerbe.

    Wenn ich mir doch nur einen Zusammenhang zwischen den beiden denken könnte. Hach, ich bin immer so schrecklich unbeholfen bei so was. Am besten hole ich beides von meiner Terminator-Reloaded-Oma ab und räume es in zwei schicke Vitrinen. Beide in die selbe Vitrine zu räumen wäre ja albern, weil das eine eine Waffe ist und das andere ein hübsches Stück Holz... wo sollte da denn schon eine Verbindung liegen? :)

    Danke jedenfalls für die "rechtsunverbindliche Auskunft" erstmal :)

    Es grüßt:
    Stolzer Besitzer eines Degens und eines hübsches Holzstücks
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von HassesFreigang (6. Mai 2006 um 19:46)

  • man kann für beide gegenstände eine besitzberechtigung aus historischen gründen beim zuständigen ordnungsamt beantragen. dann muß man die sachen nur in einer "sicheren" (es gibt'S nichts 100% sicheres) vitrine verwahren. was den dolch betrifft. ich würde mal unverbindlich und hypothetisch beim ordnungsamt oder polizeirevier nachfragen wie da die handhabe ist. als historischen gegenstand dürfte man den zu Darstellungszwecken so belassen, soviel ich weiß. zumindest mit einer museumserlaubnis.

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Bei diesem Wortlaut des Gesetzes glaube ich eigentlich nicht, daß es für den Stockdegen (künftig ohne Stock) eine Ausnahmegenehmigung gibt, schon gar nicht vom örtlichen Ordnungsamt, das ist hier nämlich ganz klar ausgebremst:

    Zitat

    § 40 Waffengesetz
    VERBOTENE WAFFEN

    (4) Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten der Anlage 2 Abschnitt 1 allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen. Dies kann insbesondere angenommen werden, wenn die in der Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichneten Waffen oder Munition zum Verbringen aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, (Anm.: also etwa Verkauf ins Ausland, wo's erlaubt ist), für wissenschaftliche oder Forschungszwecke (etwa die Doktorarbeit der Oma) oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung (weil bereits 20 andere, ebenfalls nicht gemeldete Stockdegen vorhanden sind) bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

    Nur der letzte Halbsatz dürfte hier zutreffen, außerdem sind solche Erlaubnisse mit einem Heiden-Papierkrieg und natürlich :crazy2: Gebühren für die Ausnahmegenehmigung verbunden.

    Also, keine schlafenden zweigeteilten Kulturgegenstände wecken - und der NS-Dolch ist eh problemlos, wenn man ihn nicht ausstellen will, und da reicht das Abkleben des Logos.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Also das mit dem NS-Dolch hat sich ja sowieso erledigt.

    Und zu dem Schwertstock. Welcher Schwertstock? Ich habe hier nur einen Degen und ein überaus hübsch verziertes Stück Holz; weiter nichts ;)

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • Zitat

    Original von HassesFreigang
    Also das mit dem NS-Dolch hat sich ja sowieso erledigt.

    Und zu dem Schwertstock. Welcher Schwertstock? Ich habe hier nur einen Degen und ein überaus hübsch verziertes Stück Holz; weiter nichts ;)

    genauso sehe ich es auch; warum soll man bei Behörden schlafende Hunde wecken!

  • Äääääm, Schwotte?

    Sagtest du schlafende Hunde? Das finde ich ein wenig falsch formuliert, immerhin geht um deutsche Behörden.

    Da wären Formulierungen wie (jeder denke sich was Passendes - Original gestrichen) doch weitaus passender ;)

    Mit dem Ausdruck "schlafende Hunde" bezeichnet der Volksmund einen ruhenden Sachverhalt, keinesfalls Leute. Und mit den von mir hier gestrichenen Ausdrücken bitte ich doch wirklich keine Sachbearbeiter zu bedenken (jedenfalls nicht in diesem Forum).

    Ulrich

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    Einmal editiert, zuletzt von Ulrich Eichstädt (6. Mai 2006 um 23:18)