Kurz und knapp, ohne das Thema des Threads verdächtig wirken zu lassen:
Meine Großmutter hat mir neulich einen Dolch von ihrem - vor meiner Geburt verstorbenen Mann - einen Dolch vermacht. Das Problem an der Sache kann sich jeder denken: Der Dolch ist natürlich ein offizielles Stück der damaligen Zeit uns als solches reichhaltig mit Hakenkreuzen verziert und damit ja mit laut Gesetz verbotenen Symbolen geschmückt. Des weiteren wollte sie mir noch einen Gehstock geben, in welchen eine Klinge (Stoßdegen) eingearbeitet ist. Das Stück stammt laut ihren eigenen Aussagen noch von ihrem Großvater aus dem Jahre ca. 1840.
Somit sind beide ja eigentlich ein historische Familienerbstücke, anderseits jedoch verbotene Gegenstände. Ich würde nun gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, diese doch eindeutigen Erbstücke bei mir zu behalten, ohne gegen bestehende Gesetze zu verstoßen. Ich weiss ja, dass man sich für so etwas eine Genehmigung holen kann, aber wo bekomme ich die her, wie hoch sind meine Chancen und was bedeutet das dann für mich?
Wenn ich beides offiziell behalten darf, darf ich die Waffen dann transportieren? Eventuell bei einem Umzug etc. ist das ja nun einmal unbedingt notwendig und dazu müsste ich meinen befriedeten Besitz verlassen. Immerhin haftet daran doch ein nicht unerhebliches Stück Familientradition (ob nun düster oder nicht) und würde sie nur äußerst ungerne hergeben. Andererseits möchte ich keine verbotenen Gegenstände in meiner Wohnung liegen haben, ohne eben eine Erlaubnis dafür zu haben.