Butterfly / Springmesser Umbau legal??

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 21.714 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. März 2006 um 17:20) ist von Pascal_the_b.

  • Hallo.

    Jetz Mal ne rein Theoretische Frage:

    Sind die zwei Griffteile eines Butterfly Messers, also ohne Klinge verboten? währen ja dann nur noch 2 Metallteile, mit Löchern drin.
    und ist die Klinge eines Butterflymessers, getrennt vom Doppelgriff verboten? ist ja nur n Stück scharfgeschliffenes Metall.

    wäre durch einen Umbau eines "richtigen" Butterflys zu einem "Spielzeug" wie im Anhang zu sehen ist legal? (im Ausland natürlich, wo der Besitz des "richtigen" Messers erlaubt ist).

    Und wie schaut es mit einem Stiletto aus, wenn die Feder der Springmechanik fehlt, ist es dann immer noch verboten??
    Es ist ja dann kein Springmesser mehr im eigentlichen Sinne.
    ist dann ja eher n Klappmesser mit Springmesser Design, welches dann ja nicht unter das Waffengesetz fallen würde.

    Danke Für eure Antworten.
    Und bitte unterlasst Antworten, in denen mir vorgeworfen wird illegale Gegenstände zu besitzen, da ich mich vor eventuellem Kauf und Umbau im Ausland (östereich) informieren wollte.

    Das Bild ist bei aermeldolch.com geklaut.

    Dateien

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

    Einmal editiert, zuletzt von Pascal_the_b (12. März 2006 um 15:45)

  • Zitat

    Original von Pascal_the_b
    Hallo.
    wäre durch einen Umbau eines "richtigen" Butterflys zu einem "Spielzeug" wie im Anhang zu sehen ist legal? (im Ausland natürlich, wo der Besitz des "richtigen" Messers erlaubt ist).

    Nur stumpf machen der Klinge reicht bsplw. nicht. Das abgebildete Trainigsmesser ist legal, da eindeutig als solches erkennbar und die Änderungen nicht reversibel sind.

    Zitat

    Und wie schaut es mit einem Stiletto aus, wenn die Feder der Springmechanik fehlt, ist es dann immer noch verboten??
    Es ist ja dann kein Springmesser mehr im eigentlichen Sinne.
    ist dann ja eher n Klappmesser mit Springmesser Design, welches dann ja nicht unter das Waffengesetz fallen würde.

    Kein Springmesser -> erlaubt.


    Bin kein Jurist, also wenn ich falsch liegen sollte, bitte korrigieren.... ;)

  • Springmesser an sich sind ja nicht verboten,nur dürfen die Klingen 85 mm Länge nicht überschreiten und nicht beidseitig geschliffen sein.
    Siehe das SpeedLook von Böker,eines der besten Einhandmesser die ich kenne. ;)

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Es geht mir aber Besonders um die Stiletto Form, find ich vom Design her nett,
    und als erinnerung an die "guten" alten Zeiten, als die noch erlaubt waren, würd ich mir gern ne "entschärfte" version ins Regal Stellen/Legen.

    Danke für die bisherigen Antworten..

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

  • Butterfly sind aber auch in Österreich verboten, weshalb du bei uns auch keine zum Umbauen bekommen wirst. Springer sind auch nur Seite erlaubt, dafür aber keine Längenbeschränkung. Stilettos hingegen sind wiederum legal in Österreich.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Springmesser an sich sind ja nicht verboten,nur dürfen die Klingen 85 mm Länge nicht überschreiten und nicht beidseitig geschliffen sein.
    Siehe das SpeedLook von Böker,eines der besten Einhandmesser die ich kenne. ;)

    Natürlich, klar, hab doch selbst eins (ein Speedlock). Hier noch mal ´ne kurze Zusammenfassung vom messerforum.net:

    Zitat

    Verboten werden die folgenden Gegenstände:

    * Springmesser deren Klinge nicht seitlich aus dem Griff kommt
    * Springmesser deren Klingenhöhe nicht mindest 20% der Länge beträgt
    * Faustmesser (Ausnahme Jäger und Kürschner)
    * Butterflymesser
    * Wurfsterne

    Einmal editiert, zuletzt von Kryptonite (13. März 2006 um 18:16)

  • Ich Könnt auch mal im Messerforum nachfragen...
    muss mich halt mal anmelden..

    vll Find Ich ja auch mit der suche dort schon was...

    Danke für den Tipp...(auch wenns nicht direkt war)

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    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

    Einmal editiert, zuletzt von Pascal_the_b (13. März 2006 um 18:22)

  • Schon erschrecken, wenn man sich Dedanken drüber macht,
    aber wenn man die Gründe für diese Seite Liest, ist es verständlich, ich mein nicht dieses 9/11 zeug.

    Leute, die dich Angreifen und überfallen , brauchen kein Handbuch,
    aber Leute, die nicht vollkommen unvorbereitet angegriffen werden wollen, sollten wissen, mit welchen Techniken der Angreifer angreifen kann.

    Hab jetzt mal im Messerforum die frage nach dem "federfreien" Springmesser gestellt, die Antwort kann ich dann hier auch posten.

    Laut Messerforum ist das Buterfly mit der gelöcherten "klinge" Legal.

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  • also ich glaub Promo hat sich ein wenig vertan...
    butterfly messer sind in österreich schon noch erlaubt.....

    aber was mit sicherheit funktionieren würde, wäre wenn du beim butterfly die 2 griffe miteinander verschweißen würdest... denn dann ists ja nur ein schlichtes und einfaches messer....

    ist ja nur ne idee....

  • Also ich kann meinen Senf hier in soweit dazugeben daß ich damals ,als das neue Waffengesetz in Kraft getreten ist, beim BKA angerufen hab um nachzufragen wie man die neuerdings verbotenen Messer abändern müsste damit man sie weiterhin besitzen darf.

    Es war zwar so daß sich in dem Chaos von neuen Gesetzesauslegungen selbst dort keiner so recht auskannte aber die Auskunft lautete damals in etwa so:

    Springmesser müssen so abgeänert sein daß sie nicht mehr automatisch aufspringen und der Mechanistmus muss soweit zerstört bzw. unbrauchbar gemacht werden ,daß er nicht wieder instand gesetzt werden kann.

    Das heißt im Klartext:

    Automatikspringer (Klinge kommt nach vorn raus) büßen ihr ganzes Innenleben ein. Damit man es nicht mehr zurückbauen kann müsste man das Griffgehäuse mit Kunstharz oder so ausgießen.

    Springmesser (Klinge kommt zur Seite raus) müssen von ihrer Feder befreit werden und die Halterung für die Feder muss entfernt / zerstört werden.

    Butterflymesser verlieren ihre Gefährlichkeit :n17: nur durch das schon angesprochene Zusammenschweißen. Da die meisten Griffe von Butterflymessern wenn ich mich recht erinnere aus Druckguss waren ,geht das bei den Meisten nicht. Ich hab auch nachgefragt ob zusammenlöten auch reicht. Tut es laut Auskunft BKA nicht! Das Messer könnte nämlich durch erhitzen wieder "gefährlich" werden!

    Ich hab dann lieber die Klingen meiner Messer ausgebaut und daraus "ungefährliche" Messer gefertigt.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Hallo,

    gerade bei Messern, wo die Klinge vorne rauskommt, ist es nicht mit Feder rausnehmen getan. Das Messer könnte dann unter Umständen sogar als Fallmesser eingestuft werden! Also Vorsicht was die Dinger angeht.

    mfg. Christian

  • Ich würd die Dinger in die Tonne kloppen, falls jemand noch welche hat.
    Ist es einfach nicht wert.

    Ach ja, hab ich noch vergessen. Der BKA-Mann hat damals noch was von Prüfmuster gesagt.
    Ich glaub er hat das so gemeint daß die abänderung vom BKA genehmigt werden muss so wie bei Deko oder Salutwaffen. Soll heißen man muss das Messer ans BKA schicken ,die begutachten das Messer , wenn es für legal befunden wird kriegts nen BKA-Stempel. Dann kann man auf die gleiche Art soviel Messer umbauen wie man will.

    Ob er das ernst gemeint hat weiß ich nicht hab auch nicht mehr nachgefragt weil ich da schon beschlossen hatte nur die Klingen von den Messerchen zu behalten.
    Bei unserem Gesetzeswirrwarr kann ich mir aber gut vorstellen daß es jetzt, zumindest theoretisch, "Dekospringmesser" mit BKA-Stempel gibt. :new16:

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von donkykong
    Warum wurden eigendlich Butterfly's verboten?

    Wegen seiner angeblich schnellen Bereitschaft,seiner potenziele Agressivität und zweischneidiger Klinge.
    Mein SpeedLock ist jedenfalls schneller :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von softairchris
    Hallo,

    gerade bei Messern, wo die Klinge vorne rauskommt, ist es nicht mit Feder rausnehmen getan. Das Messer könnte dann unter Umständen sogar als Fallmesser eingestuft werden! Also Vorsicht was die Dinger angeht.

    mfg. Christian


    Eben. Die Fallschirmjäger-Kappmesser sind nämlich seit April 2003 auch verboten.
    http://wilk.wpk.p.lodz.pl/~whatfor/aa3/noz_graw_cie.jpg

    Fördermitglied des VDB.

  • "Wegen seiner angeblich schnellen Bereitschaft,seiner potenziele Agressivität und zweischneidiger Klinge."

    also wenn des mit der schnellen Bereitschaft.....ist mit sicherheit ein Aberglaube. des mit der Agressivität stimmt jetzt auch nicht.... denn wenn man mal in
    Internetsshops guckt gibts schon teilweise "legale" Messer mit recht krassen Klingenformen, und nicht jedes Butterfly hat eine zweischneidige Klinge...

    Ich vermute mal die Dinger wurden verboten aufgrund der tatsache das einige Leute zu naiv waren um damit umzugehen und sich schon mal den ein oder anderen Finger verletzt haben....

    Aber wie siehts dann eigentlich mit dem Königshofer Slidelock aus? falls des wer kennt....

  • Hmm, kenn ich leider nicht. Vielleicht findest du irgendwo ein Bild?

    Die ganzen Messer die jetzt Verboten sind ,wurden unter dem fadenscheinigen Grund geächtet daß sie angeblich am häufigsten zu Straftatan wie zB. Körperverletzung oder Bedrohung eingesetzt werden.


    Ob das stimmt kann man nur schwer nachprüfen.
    Aber jetzt ists ja eh egal, jetzt haben wir den Salat und müssen uns eben dran halten.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (15. März 2006 um 17:19)

  • Du kannst nichts umbauen, was Du nicht besitzen darfst! ;)

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    wäre durch einen Umbau eines "richtigen" Butterflys zu einem "Spielzeug" wie im Anhang zu sehen ist legal? (im Ausland natürlich, wo der Besitz des "richtigen" Messers erlaubt ist).

    ja, aber so wie in der fragestellung beschrieben ist, besitze ich ja die gefährliche variante nicht hier, wos verboten ist..

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
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