Falsche lieferung von Egun (FWB 300S)

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 10.015 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. November 2004 um 21:40) ist von Murat.

  • Habe mir vor einer woch ein FWB 300S Erworben. Heute ist es angekommen. Aber zu meiner über raschung Habe ich Paar unter schiede festgestellt.:evil:
    LG ist ferosstet, es sind nicht wie auf dem foto beim bieten Aufkleber vor handen. Die ladeluke ist auch rostig. Die brunierung ist auch hin. Und der Bügel um den Abzug ist auch nicht 90 Grade wie auf dem foto vom bieten. Kann mir einer mal sagen was ich da jetzt tun kann:cry:

    Hier ist der link zur Auktion.

    http://www.egun.de/market/item.php?id=253905

    Und das habe ich Heute bekommen! :evil:

  • Mal abgesehen davon, dass der Typ bei 4 negativen und 2 neutralen Bewertungen wohl eher als unzuverlässig einzustufen ist und ich an Deiner Stelle da lieber nix gekauft hätte ...


    Er hat Dir ganz klar eine andere Waffe als auf den Fotos verkauft, das würde ich glatten Betrug nennen. Fragt sich nur wie man das durchsetzen soll ? Kannst ja mal wegen Rücknahme nachhaken... Da er eine Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat (selber Schuld :lol: ) hast Du wohl ganz gute Karten.

    Bei 150,- Euro Streitwert solltest Du Dir aber evtl. überlegen das Teil zu behalten. Etwas überarbeiten muss man wohl die meisten FWB bevor man sie wieder einsetzen kann. Aber ne negative Bewertung hat er in jedem Fall verdient :evil:


    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (3. November 2004 um 17:41)

  • Am 17.10.2004 um 20:07 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:
    ZITAT AUKTIONSTEXT:
    "Bevor ich die überschrift ändern konnte,waren leider schon gebote drauf. Es ist kein Neuwertiges Gewehr sondern gregbaucht !!! Technisch ist das Gewehr top ! Aber optisch ist es gebraucht und müßte etwas gepflegt werden."

    Das hätte Dich stutzig machen sollen, wenn Du die Auktion erst nach dem 17.10.04 gesehen hast musstest Du wohl davon ausgehen, dass der Verkäufer die Bilder geändert hat!!!!!!!!
    Das wird jetzt nicht einfach, er hat zwar die Beschreibung geändert, aber nicht gesagt, dass die Bilder nicht die vom Gewehr sind.

    Ichnehme mal an Du wolltest das Gewehr nach den Bildern kaufen oder?!!!!!!!!!!!!!!

    Wende Dich an EGun, die scheinen generell sehr hilfsbereit, zuvor mußt du aber mit dem Verkäufer reden, überleg Dir aber vorher was Du dem erzählst, nicht das er hinterher was gegen Dich in der Hand hat.

    Ich würde mich genauso über diese Sache ärgern wie Du.

    Gruß und viel Glück MOA

  • Also bei Auktionen kann man nicht unbedingt davon ausgehen, genau die Ware auf dem Auktionsbild zu erhalten. Oft genug begenen einem da Abbildungen von bekannten Online-Shops etc.
    Da der Verkäufer ausdrücklich, wenn auch nur nachträglich, auf den gebrauchten Zustand hingewiesen hat kann man ihm wahrscheinlich nicht viel vorwerfen. Solltest du dein Gebot vor dem 17.10 gesetzt haben kannst du wahrscheinlich vom Kauf zurücktreten, falls du später geboten hast ist es einfach dein Pech glaube ich.

    Leuts! Versauft nicht euer ganzes Geld, kauft lieber Bier davon! :n12:
    -FWR Nr. 27447- http://www.party-san.de [GLOW=orangered]Hell is here! [/GLOW]

  • Hallo

    das ist klar eine arglistige Täuschung -> Betrug :evil:.

    Die Fotos haben nie das angebotene Gewehr gezeigt.
    :deal:Also zum nächsten Revier und Anzeige erstatten.

    Wird zwar nicht wirklich was bringen aber ist halt der korrekte Weg.

    Vielleicht bietet der Betr. ja die Rücknahme des Schrots und die Übernahme der entstandenen Kosten (Vergiß da nicht die Zeit die du mit dieser Angelegenheit verbracht hast angemessen in Rechnung zu stellen) gegen Rückzug der Anzeige.

    Wenn's ein nackter Mann ist hast du Pech gehabt aber mit einer schlechten Bewertung würde ich das auf keinen Fall bewenden lassen.

    Das bist du DIR und allen Anderen einfach schuldig :new5:

    Viel Erfolg und laß die Hölle los !!!

    Gruß Acerbus

  • Das ist nicht das bebotene Gewehr.

    Zitat

    dah sie sehr selten benutzt und top gepflegt wurde. Die Brünierung ist wie neu !

    Aber hallo!

    Selten benutzt und gepflegt, Brünierung wie neu?! :confused2:

    Das schreit nach Wandelung.


    Ich habe 2 Gebrauchte aus Schützenhäusern, beide waren zwar verklebt und am Holz vermackt, aber die Brünierung war in soweit iO, daß zumindest kein Rost dran war.
    In beiden Fällen hatte iuch je ein Bild und die Seriennummer vorab erhalten.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von ratte kill
    von 1987 ist das Älteste . Und ein Vereins Logo ist auch in den Holzlauf

    1. 1987 sollte kein Problem sein. Viele FWB300S sind so alt und funktionieren trotzdem einwandfrei.
    2. Das mit dem Verein ist auch nicht unnormal. So mancher hat die alten Vereinwaffen für wenig Geld gekauft und vertickt sie jetzt bei eGun

    Was ich nicht i.O. finde ist, dass die Bilder eindeutig von einer anderen Waffe stammen. Und daran orientiert man sich ja auch neben dem Text.

    Ich würde mich mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und ihm klar machen, was Deine Erwartungshaltung in diesem Fall ist. Und nur wenn er "Zicken" macht, würde ich eGun einschalten (wobei ich allerdings nicht weiss, was das bringen sollte) bzw. ihm mit Anwalt drohen (sicherlich auch nicht eindeutig mit welchem rechtlichen Ergebnis).

  • ratte kill: Der Verkäufer hat am 17.10 um 20.07 h den Zusatz gemacht, daß es sich um ein Gewehr handelt welches optisch gebraucht ist. Das war 6 Minuten nach Beginn der Auktion. Der Preis lag zu der Zeit noch noch bei einem Euro, was wohl ein Preis gewesen wäre, der auch für den schlechtesten Zustand überhaupt gezahlt worden wäre. Alle die danach geboten haben, einschließlich dir, konnten lesen, daß das Gewehr gebraucht ist. Von daher keine Möglichkeit zu reklamieren.
    Die einzige Unstimmigkeit, und Möglichkeit für dich, sehe ich in den Fotos. Er (oder Sie) hätte im Text ausdrücklich darauf hinweisen müssen, daß es sich bei dem angebotenen Gewehr nicht um das Gewehr handelt, welches auf den Fotos zu sehen ist. Ob es so geplant war, oder ein Versehen, wird man wohl nicht mehr feststellen können.
    Ich würde auch erst mal eine Vernunftsregelung anstreben, und vom Verkäufer ca. 20% zurückverlangen, glaube aber nicht, daß er/sie sich darauf einlassen wird :(
    Wenn es nicht klappt, kannst du versuchen dich an den egun support zu wenden. Die sind eigentlich immer recht hilfreich und schnell...
    Gruß
    Ralph

  • guten abend!
    hab gerade in den nachrichten gesehen dass man bei online auktionen die ware NUR bei gewerblichen anbietern innerhalb von 2 wochen ohne gründe anzugeben zurückgeben kann (da der käufer logischerweise die ware nicht aus der nähe betrachten und prüfen konnte). der käufer trägt dabei natürlich keine kosten. grund allein dafür kann schon sein dass einem die ware nicht gefällt obwohl sie völlig in ordnung oder auch funtkionstüchtig sein kann.
    bei privatauktionen siehts da schon anders aus...wenn keine garantie laut vertrag vereinbart worden ist, hat der käufer sozusagen die a-karte gezogen.... :(
    an deiner stelle würde ich mich mal mit dem verkäufer in verbindung setzen....vll ist er ja so ehrlich und du kannst die ware zurückgeben oder wenigstens etwas am preis machen.
    aber da er schon einige negative bewertungen hat....naja :confused2:
    ob der anwalt noch was reissen kann ist ebenfalls ziemlich fragwürdig - aber versuchen kann man es! viel glück dabei!

    viele grüße spawn

    ps: bei auktionen mit solchen summen würd ich mir sowieso 3 mal überlegen ob ich zuschlage...und wenn dann auch nur wenn man sich sicher sein kann dass der kaufvertrag ohne mängel erfüllt wird...

  • Ja habe ihn schon eine mail über egun zukommen lassen. Werde mal sehen was dabei raus kommt.

    Habt ja recht mit dem Alter. Bin nun mal noch sauer. Wenn es wenigstens das Gleich LG wäre. Mit paar mengeln könnte ich ja leben. Und ach mit den Aufklebern. So mußte ich aber wieder Zeit rein stecken. Und ich glaube ne Brüniren ist auch nicht so billig.

    Danke euch schon mal für die Antworten!!!:n1:

    MFG

  • ... also mal etwas langsam mit den Pferden.

    Ist zwar sicher ärgerlich, aber es stand auch nichts davon drin, daß es sich bei dem Bild um die Waffe handelt (kann jetzt jeder sehen wie er wil, wird dir aber nichts helfen)

    Wie schießt das Teil eigentlich? (sollte für den ambitionierten Anfänger bei weitem mehr leisten als der kann)

    Die FWB 300 werden seit (zig)Jahren nicht mehr hergestellt und haben damals so bis 3.000 DM gekostet.

    Bei Zustand wie auf den Fotos in der Auktion werden die so um die 300,- bis 450,- € gehandelt.

    Wenn das Teil noch einigermaßen schießt sind 150,- € nicht zuviel. Das System mit Stahlwolle behandelt und leicht eingeölt gibt ihm ein bisschen "Antik"-Finish, die Aufkleber gehen mit Speiseöl (oder Ballistol) getränkt und etwas Einwirkzeit leicht wieder ab.

    Also Waffe testen, mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ein bischen beschweren, vielleicht rückt er freiwillig noch 20,- € raus, wenn nicht Waffe behalten (wird doch sowieso für FT umgebaut) und glücklich werden ... ;D

  • Zitat

    Original von ManEater
    .Die FWB 300 werden seit (zig)Jahren nicht mehr hergestellt und haben damals so bis 3.000 DM gekostet.


    :nuts:
    Die haben, ja nachdem wann man eine 300 gekauft hat, um die 850,- DM gekostet.
    In Zeiten als eine FWB 600 mit 1250,- DM auf den Markt kam (was man schon als recht teuer empfand!) war die 300 schon ausgemustert. Höchstens als Vereinswaffen wurden sie dann noch über Jahre eingesetzt.

  • Jo, im Schnitt haben die je nach Standort und mit ausgesuchten Läufen und besserem Diopter 1.000 bis 1.500 DM gekostet (hab ich jedenfalls früher auch mal geglaubt) aber vor kuzem hat mir einer ne alte Original Rechnung für eine 300S über eben knapp 3.000 DM gezeigt (hat er im Nachlass seines Opas gefunden, mit der Flinte in einem schönen Köfferchen).

    Aber ich lass mich gerne von dir überzeugen, daß die nicht so teuer waren.

    ... anyway, verglichen, was für neuen Schrott man für 150,- € heutzutage bekommt ist selbst ne rostige 300S ein Sahnestück und wie ein Ding aus einer anderen Welt.

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (3. November 2004 um 19:41)

  • Zitat

    Original von spawn
    guten abend!
    hab gerade in den nachrichten gesehen dass man bei online auktionen die ware NUR bei gewerblichen anbietern innerhalb von 2 wochen ohne gründe anzugeben zurückgeben kann (da der käufer logischerweise die ware nicht aus der nähe betrachten und prüfen konnte). der käufer trägt dabei natürlich keine kosten. grund allein dafür kann schon sein dass einem die ware nicht gefällt obwohl sie völlig in ordnung oder auch funtkionstüchtig sein kann.
    bei privatauktionen siehts da schon anders aus...wenn keine garantie laut vertrag vereinbart worden ist, hat der käufer sozusagen die a-karte gezogen.... :(

    Du sprichst das Fernabsatzgesetz an.
    Wie du korrekt sagst, gilt das nur für Gewerbetreibende.
    Bei Sofortkaufauktionen kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückschicken.
    Bei Auktionen ab einem Euro oder einem anderen Betrag nicht. Letzteres ist NEU!

    Das da oben hat aber nichts mit Garantie (= HERSTELLERgarantie!) und auch nichts mit dem Fernabsatzrecht zu tun.

    Hier geht es nur darum, das der Anbieter die Eigenschaften des Artikels (LG) den Tatsachen entsprechend beschreiben muss. Es geht um die Sachmängelhaftung. Er darf keine offenen o. versteckten Mängel "vergessen". Ansonsten ist er nach dem § 444 BGB zur Rücknahme verpflichtet.

    Nachsatz:
    Habe mir gerade die Auktion angesehen.

    Der private Anbieter hat ja nichtmal die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
    Damit muss er nun seinen Pflichten nach § 433 BGB nachkommen.

    Hat das LG nun einen Mangel, kannst Du vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437, 439 I BGB). Das bedeutet, Du kannst von ihm fordern, daß er den Mangel behebt, oder Du kannst verlangen, daß er Dir eine mangelfreie Sache schickt. Die Kosten der Nacherfüllung, insb. die für Dich entstehen Portokosten, hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 II BGB).

    Bevor Du weitere Schritte einleitest, mußt Du ihm grundsätzlich(!!) erst eine ausreichende Frist zu Nacherfüllung setzen (Ausnahme: z. B. wenn er "ernsthaft und endgültig" die Nacherfüllung abgelehnt hat).

    Ist diese Frist verstrichen, ohne daß die Nacherfüllung erfolgreich war (gem. § 440 BGB gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen), hast Du gem. § 437 BGB folgende Möglichkeiten:
    Du kannst vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) oder Preisminderung verlangen (§ 441 BGB).
    Bei unerheblichen Mängeln darfst Du jedoch nur den Kaufpreis mindern, ein Vertragsrücktritt ist nicht möglich (§ 323 V BGB).

    So, das war die Theorie! *lol*
    An deiner Stelle kannst die über eine Preisminderung nachdenken oder das LG zurückgeben (wenn er sich darauf einlässt) oder das Ding behalten und glücklich werden.

    Viel Spass! :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von Astanase (3. November 2004 um 20:08)

  • Zitat

    Original von ivtu
    ratte kill: Der Verkäufer hat am 17.10 um 20.07 h den Zusatz gemacht, daß es sich um ein Gewehr handelt welches optisch gebraucht ist.

    Von Rost, Aufklebern, defekter Brünierung, Eingebranten Basteleien und falschen Bildern steht da nichts.

    Daraus folgt Unweigerlich > Gar nicht lange, zögern SOFORT Strafanzeige und meldung bei egun. DANACH kann man immernoch die Wandlung verlangen, das ist völlig unabhänig vom eindeutig vorliegendem Betrug.

  • denkt vieleicht auch mal jemand dran das der sich vieleicht bloss mit dem Packet vertan hat?????

    das ist mir letzte Woche erst bei ebay passiert, und es hat sich alles perfekt aufgeklärt......

    SELECT days FROM life WHERE urlaub=true;

  • Zitat

    Original von sonic
    denkt vieleicht auch mal jemand dran das der sich vieleicht bloss mit dem Packet vertan hat?????

    Klar... und nach dem nächsten Banküberfall denken wir auch daran ob sich der Räuber vielleicht nur in der Tür geirrt hat und eigentlich zum Büchsenmacher wollte.

    Sorry, nach dem Ablauf einer Auktion hantiert der Verkäufer mit Gegenständen die dem Käufer gehören. Entsprechende Sorgfalt hat er walten zu lassen. Also KANN kein Versehen vorliegen, bestenfalls sträflicher Leichtsinn im Umgang mit der Ware.