Hallo,
beim Surfen bin ich soeben über eine mir neue Regelung gestolpert.
Zitat:
"Besonderen Wert legt der Gesetzgeber auf die sichere Aufbewahrung der Waffen. Waffenschränke müssen einen hohen Widerstandsgrad und eine nach DIN/EU oder VDMA vorgeschriebene Beschaffenheit haben. Auch PTB-Waffen (siehe "Kleiner Waffenschein") gehören jetzt in den Waffenschrank! "
Habe ich wieder was verpasst ? Bisher dachte ich immer die Aufbewahrung in einem abschließbaren Raum oder Schrank würde ausreichen.
Quelle:
http://www.polizei.nrw.de/hagen/html/waffenre.html
Gruß
Ralph
P.S.: Falls wir das Thema schon hatten, sorry. Ich habe beim Suchen nichts gefunden