Hetzartikel in dem Sinne, das jeder der eine Berloque Pistole hat nun von "Nichtfachkundigen" als Besitzer eines verbotenen Gegenstandes angesehen wird.
Schlimm genug.....
Denn korrigieren wird diese falsche Behauptung niemand.
Berloque angeblich "verbotene Minipistole" - sind die bl*d bei der Bild...
-
Knallebum -
27. Januar 2021 um 07:04 -
Geschlossen
Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 14.220 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
-
-
Faktisch liest den Artikel so gut wie niemand, so spannend ist dieses Thema nicht (außer für uns) und seine negative Signifikanz für die Besitzer von Berloques schätze ich somit gegen (fast) Null.
-
Ich hatte gestern Abend schonmal ne Mail geschrieben, hab den Polizisten keine Rechtsbelehrung erteilt sondern angemerkt das ich den Artikel gelesen habe und nun verwundert bin, das eine nach meinen Kenntnissen frei verkäufliche PTB geprüfte SSW dort als verbotener Gegenstand aufgeführt wurde und nun freiwillig zur Vernichtung abgegeben wurde.
Zudem mal angefragt ob sich diesbezüglich etwas am WaafG geändert hat was mir entgangen sein sollte.Kam aber noch keine Stellungnahme.
LG.
-
Selbst wenn die Polizei eine falsche Auskunft erteilt haben SOLLTE, zwingt niemand die Bild, so etwas ungeprüft zu übernehmen.
Das machen alle ... die übernehmen sogar ungeprüfte AFP ;Meldungen und tröten sie raus.
BTW...wird man in diesem Jahr immer mehr Meldungen lesen über "Waffen"Auch wenn belanglos ist..Hauptsache Waffe taucht auf...
So wie hier
https://www.ksta.de/panorama/von-c…b=1611562639239Das wird rechtzeitig geframt, damit das passt..
"„Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen“ -
Ich wußte garnicht was Berloque ist. Das ist ja wirklich niedlich. Vielleicht juckt es ja bei mir im Bestellfinger
-
Ich fand das Gerät 5 Minuten toll, dann ging es einen Monat später bei Egun in bessere Hände. Technisch uninteressant und auch nicht sonderlich hochwertig.
-
Ich wußte garnicht was Berloque ist. Das ist ja wirklich niedlich. Vielleicht juckt es ja bei mir im Bestellfinger
Lohnt sich für das Geld nicht !
Gruß
Peter -
Das "Führen" ist reine Vermutung, im Artikel steht "im Gepäck", somit kann legaler Transport nicht ausgeschlossen werden.
Der Artikel ist nicht sauber formuliert und journalistisch Murks.
Als Leser hat man den Eindruck, solche Gegenstände wären grundsätzlich verboten.Die Übertreibung zur möglichen Geschossenergie ist ebenso fragwürdig.
Wenn er die Waffe in der Wache ausgepackt hat, hat er sie in dem Moment sehr wohl geführt.
Denn die Wache ist nicht seine Wohnung, sein befriedeter Besitz oder ein Geschäftsraum oder Schießstand.
Allerdings geht dieser Sachverhalt nicht aus der Meldung hervor.
Und ich habe auch nichts von einer Anzeige gegen den Herrn gelesen.
Wir können sowieso nicht viel dazu sagen, weil wir nicht genau wissen, ob die Pistole PTB gestempelt war oder nicht.
Deswegen können wir nichts zum rechtlichen Status der Waffe sagen.
Das einzige, das sich mit Bestimmtheit sagen lässt, ist die Tatsache, dass hier ein Sachverhalt von der Polizei schon ordentlich aufgebauscht wurde und zusätzlich noch dem reisserischen Talent eines Bildredakteurs zum Opfer fiel.
Ach ja, und dass diese gefährliche Waffe jetzt der zentralen Waffenverwertung zugeführt wird.
Dorthin, wo keiner von uns hin möchte, weil man Tränen in den Augen hat, ob der Vernichtung von erheblichen Sach- und vielleicht auch historischen Werten. -
"Wenn er die Waffe in der Wache ausgepackt hat, hat er sie in dem Moment sehr wohl geführt."
Das erscheint unsinnig, wollte er doch den Beamten darstellen, was er (womöglich) bei sich transportiert. Wie sonst? Führe ich direkt beim "Auspacken"?
Alles Spekulativ.
-
Wenn er sie unaufgefordert ausgepackt hat (was wir ja nicht wissen), hat er die Waffe in einem öffentlichen Gebäude geführt. Streng genommen zumindest.
Und Polizisten mögen es in der Regel nicht, wenn ihr Gegenüber eine Pistole in der Hand hält.
Korrekt wäre in einem solchen Fall, den Beamten die verschlossene Waffe zu geben und ihn öffnen zu lassen.
Oder die Verpackung erst nach Aufforderung zu öffnen, weil man dann auf Anweisung der Polizei handelt.
Aber wie gesagt, in dem Artikel steht nichts von einer Anzeige.Btw.: Ähnliches gilt ja auch, wenn man eine Waffe findet, etwa den 98er beim Aufräumen von Opas Dachboden.
Dann nicht mit dem Ding zur Wache fahren, sondern die Polizei kommen lassen, damit sie die Waffe abholt. -
Wenn er die Waffe in der Wache ausgepackt hat, hat er sie in dem Moment sehr wohl geführt.
Yup. Ist dann wie die Verurteilung von Navalni, weil Er aufgrund einer Vergiftung und eines Krankenhausaufenthaltes seiner Meldepflicht in Moskau nicht nachgegangen ist.
Gruß Play
-
Yup. Ist dann wie die Verurteilung von Navalni, weil Er aufgrund einer Vergiftung und eines Krankenhausaufenthaltes seiner Meldepflicht in Moskau nicht nachgegangen ist.
Gruß PlayNicht ganz.
Ist eher so, als kaufte man sich ein Auto, ohne sich mit der STVO zu beschäftigen.
Wer sich eine Waffe zulegt, sollte sich auch mit den entsprechenden Gesetzen befassen. Sonst muss er sich nicht wundern, wenn er auf den Deckel bekommt. -
Ich glaub`s nüüüüüüüüüüüüüüüch, ich glaub` es einfach nüüüüüüüüüüüüüüüch.
-
Ist eher so, als kaufte man sich ein Auto, ohne sich mit der STVO zu beschäftigen.
Ist kein Problem. Ich kann ohne Führerschein und Ohne Wissen der STVO 1000x Autos kaufen. Nur nicht auf öffentlichen Strassen fahren.
Ich kann Sie zu einer Pyramide aufschichten, ....Zeigt, daß man wohl eher nicht zur Polizei gehen sollte.
Gruß Play
-
Ist kein Problem. Ich kann ohne Führerschein und Ohne Wissen der STVO 1000x Autos kaufen. Nur nicht auf öffentlichen Strassen fahren.Ich kann Sie zu einer Pyramide aufschichten, ....
Zeigt, daß man wohl eher nicht zur Polizei gehen sollte.
Gruß Play
Wenn du die STVO gar nicht kennst, weisst du aber nicht, dass du nicht auf öffentlichen Strassen damit fahren darfst. Wenn du das weißt, kennst du ja schon eine sehr wichtige Regel der STVO. Wenn du dich nicht auf öffentlichen Strassen bewegst, reicht dieses Wissen dann auch aus.
-
Ein geschlossenes Behältnis genügt nicht, wenn man eine PTB-gestempelte Signalpistole ohne kleinen Waffenschein transportieren möchte. Es muss schon ein VERschlossenes Behältnis sein. Das Kästchen kann nicht verschlossen werden und ist somit ungeeignet.
Wenn er die Waffe ordnungsgemäß in einem verschlossenen Behältnis zur Polizei gebracht und sie erst nach Aufforderung vorgezeigt hätte, dann hätten die Beamten sicherlich nicht auf eine Herausgabe gedrängt. Warum auch?
-
Zum Kauf völlig egal!
BTT:
Der Mann wollte alles rechtens machen und wurde dafür bestraft. Das ist als wenn man eine Leiche melden würde und dann für Mord angeklagt wird. Und da fragt man, warum manche bei einem Unfall nicht helfen sondern vorbei fahren. Das "Nichthelfen" ist da wahrscheinlich weniger "gefährlich" als das Helfen.
Fährt man weiter ist es (nur) unterlassene Hilfeleistung.Gruß Play
-
Wo hast du denn den Hinweis darauf, dass der Mann bestraft wurde?
Im Artikel und in der Pressemeldung ist davon nichts zu lesen!
Du kommst wieder mit völlig überzogenen und unpassenden Vergleichen. -
Stimmt. Er hat Sie ja freiwillig abgegeben. Aber wahrscheinlich aufgrund des Hinweises es sei ein verbotener Gegenstand.
Überzogene Vergleiche zeigen überzogenes Handeln.Gruß Play
-
Das Kästchen kann nicht verschlossen werden und ist somit ungeeignet.
Natürlich kann es das.
-