Bei diesen Diskussionen fehlt leider ein bewährter Sparringspartner der
das Forum wohl verlassen hat.
Man kann doch eines festhalten:
Manche Sachen sind verboten, manches befindet sich in einer Grauzone.
Wichtig ist was hinten raus kommt.
Wenn das Gewehr aus welchem Grund auch immer Gegenstand von Untersuchungen
wird, muss es legal sein.
Die beim Beschussamt lachen sich bestimmt kaputt falls sie raus finden
die Waffe von Walther hat einen Lauf von einem anderen Hersteller, aber
das Kaliber stimmt und die Leistung stimmt.
Ob da jetzt ein längerer oder kürzerer Lauf drin ist und das Gewehr nicht
mehr dem hinterlegten Muster entspricht wird wahrscheinlich erst zuletzt
überprüft.
Und wenn es im erstellten Gutachten steht hat der Richter zu entscheiden
und daß man vom Umbau wusste muss erst einmal bewiesen werden.
Also macht euch mal nicht in die Hose.
Im schlimmsten Fall wird die Waffe beschlagnahmt und sonst passiert nichts.
Also eigenmächtige Änderungen sind wohl verboten.
Ich habe gerade sogar irgendwo gelesen, Läufe von Schusswaffen sind nicht illegal
solange das Patronenlager nicht bearbeitet ist.
( Kann ein österreichisches Forum gewesen sein. )
Nun wird Lothar Walther wohl so was nicht an Privat abgeben.