M203 Handguard Weiterverkauf untersagt? USA/Deutsches/EU Recht

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.306 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2019 um 14:01) ist von El Tadashi.

  • Hallo Leute,

    ich hätte eine Frage an die Juristen unter euch. Es geht um diesen Handschutz welchen ich mir für eines meiner Softairprojekte holen möchte. https://www.brownells-deutschland.de/M203-MOUNTING-…-TOOL-100027819

    In der Beschreibung steht folgender Text: "Kaufbeschränkungen


    • ECCN: I(h)
    • Unterliegt U.S. Exportbestimmungen "Diese Artikel unterliegen der Kontrolle der Regierung der Vereinigten Staaten und Amerika und sind ausschließlich für den Export in das Bestimmungsland zur Verwendung des endgültigen Empfängers oder Endverbrauchers der hiermit identifiziert wird. Die Artikel dürfen ohne vorherige Erlaubnis der Regierung der Vereinigten Staaten und Amerika oder einer autorisierten US Behörde über den endgültigen Empfänger oder Endverbrauchers hinaus nicht wiederverkauft, übertragen, oder in einer anderen Weise an Drittländer oder an Dritte überlassen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Artikel verbaut wurde bzw. in einen anderen Artikel integriert wurde"

    Meiner Einschätzung nach können die den Käufern weder sowas vorschreiben noch den Weiterverkauf verbieten, bzw. wer soll dies kontrollieren? Da es sich lediglich um ein erlaubnisfreies Teil handelt und auch keine Registrierung oder dergleichen notwendig ist, kann ich diesen Wind um diesen Artikel nicht nachvollziehen, abgesehen davon können mir Gesetze der USA als EU-Bürger völlig egal sein. Ich bin an das Gesetz welches in meinem Land gilt gebunden und mehr nicht.

    Falls Ihr mehr oder besser bescheid wisst, dann klärt mich bitte auf.

    Gruß

    Tadashi

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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  • Naja, man könnte meinen, dass dir das US-Exportkontrollrecht schnurz sein kann.
    In der Realität sieht es aber etwas anders aus. Mal davon ab, dass du als kleine Privatperson eigentlich ziemlich uninteressant bist, ist es für Firmen, die viel exportieren, sehr ratsam, sich mit dem US Recht zu befassen.
    Sollte man Geschäfte mit US-sanktionierten Firmen, Personen oder Ländern machen und dies wird der Regierung bekannt, landest du unversehens auf einer netten Blacklist.
    Das hat zur Folge, das andere Geschäftspartner, Kreditinstitute und Co. auf Geschäfte mit dir zukünftig verzichten. Zumindest solange sie selbst ein US-Geschäft betreiben, dort Niederlassungen haben, Personen mit amerikanischen Wurzeln in der Geschäftsführung sitzen, Ware von US Firmen beziehen oder ab und an in Dollar zahlen. Du kannst dann auch nicht mehr in dies USA einreisen oder Bankgeschäfte in Dollar machen.

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  • Ich habe es mir schon beim Softairstore bestellt, da das Reproteil bei Brownells auch noch so astronomisch überteuert ist.

    Mir ging es hauptsächlich um diese rechtliche Frage.

    Es ist also eher für Händler interessant sich an US-Recht zu halten.

    Danke @Esti

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  • Erstmal... was fürn Irrer Preis, ich hab ein Realsteel M203 Handschutz weitaus weniger bezahlt.

    Rechtlich...hmm. Auch wenn das ein freies Teil ist, es ist für eine Waffe gedacht, das ist schon korrekt was die schreiben.

    Gibt auch andere Beispiele... Ausfuhr von Zielfernrohren aus England, Versand von Gewehrschäften von Deutschland in die USA z.b. mit dhl nicht möglich etc

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  • Uns wurde im Lehrgang zur Exportkontrolle folgende kleine ware Begebenheit erzählt.

    Da war ein großes Chinesisches Handelsunternehmen, dieses hat US Güter an ein Sanktoniertes Land verschickt. Die US Behörden haben vorgeschlagen das die CEO Dame von dem Chinaunternehmen gern in die USA einreisen dürfte und sich für zwei Jahre knasten lassen könnte und die Sache wäre vom Tisch.

    Die CEO lehnte dankend ab.

    Nach 6 Monaten nahm sie das Angebot doch an bevor die Ganze Firma drauf geht.
    Keine US Ware mehr keine Kredite mehr usw.

    Man hatte nämlich ein Personenembargo ausgesprochen und das für die gesammte Firma.

  • Erstmal... was fürn Irrer Preis, ich hab ein Realsteel M203 Handschutz weitaus weniger bezahlt.

    Rechtlich...hmm. Auch wenn das ein freies Teil ist, es ist für eine Waffe gedacht, das ist schon korrekt was die schreiben.

    Gibt auch andere Beispiele... Ausfuhr von Zielfernrohren aus England, Versand von Gewehrschäften von Deutschland in die USA z.b. mit dhl nicht möglich etc

    Darf ich fragen wieviel Du für den echten Handschutz gezahlt hast? Bzw. wie man an einen echten ran kommt? Ich habe diesbezüglich absolut nichts gefunden. Lediglich diesen Repro bei Brownells und den beim Softairstore von G&P.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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