Pressluftgewehr die 2te - wieder PECH gehabt???

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 19.947 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2019 um 16:41) ist von Butcher me..

Wir sind kurz weg ...

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  • Insolvenzen sind öffentlich registriert.

    Der Weiterbetrieb in der Insolvenz muss auch gekennzeichnet sein.
    Ansonsten haftet der Insolventsverwalter, deshalb kommt das nicht
    oft vor.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (2. Juli 2019 um 20:51)

  • Ich hab weiter vorn schon ein Bericht einer Anwaltskanzlei verlinkt wo ein Kunde der selben Meinung war, aber das Gericht es anders gesehen hat

    Das mag ja sein... Für mich ist es trotzdem nur dann ein neues Gewehr wenn es vom Händler in der ungeöffneten Originalverpackung bei mir ankommt. Mag sein das es ein Gericht anders sieht, für mich ist es aber so und ich bin von meinem Onlinehändler noch nie enttäuscht worden

  • Ungeöffnete Originalverpackung kannste knicken, wenn der Händler zum Beispiel die Seriennummer registriert ist es schon vorbei mit unversehrt.
    Und es soll sogar schon vorgekommen sein das bei diesem Vorgang ein Kratzer in die Ware kommen konnte.
    Oder ein Aufkleber vom Händler darauf platziert wurde.

  • Für mich ist es trotzdem nur dann ein neues Gewehr wenn es vom Händler in der ungeöffneten Originalverpackung bei mir ankommt.

    Ja, würde ich auch so sehen. Die Verpflichtung des Händlers ist
    allerdings "nur" die Lieferung eines fabrikneuen und mängelfreien
    Kaufgegenstands.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Es gibt Waffen da siehst du garnicht ob die Verpackung je offen war.
    Fast alle Matchwaffen werden im robusten Kunststoffkoffer geliefert.
    Ob der mal auf war oder nicht weiß kein Mensch.

    Aber Stefan bei allen neuwaffen die ich gekauft habe war die Seriennummer außen. Bis auf eins, mein Okti. :thumbsup:

  • Leute, hört doch auf!

    Habt ihr schon einmal einen Neuwagen mit 0 Km auf der Uhr gekauft?
    Also bei mir waren es 6 Neufahrzeuge und jeder hat ein paar Kilometer runter.
    Und ich habe auch paar Tage später Kratzer entdeckt die ich bei der Übergabe nicht gesehen habe.
    Wir sprechen von Gebrauchsgegenständen und in diesem Fall von einem aus einer Geschäftsauflösung wo die Ware reduziert wurde.
    Da kann man mit so etwas rechnen.

  • Nö glaub ich nicht, es geht wohl eher um's Prinzip...

    Da steht nichts davon das man unverpackte Ausstellungsware bekommen könnte.

    So wäre es besser gewesen...

    Dann wäre es auch klar und keiner würde meckern über das was er bekommt.

  • Das wäre besser gewesen aber der Händler hat den Ausverkauf ja deutlich bekannt gegeben.
    Da steht nur etwas von sofort lieferbarer Ware und das schließt auch die Aussteller mit ein.

  • Da steht auf alle lieferbaren Artikel.
    Nicht auf ausschließlich neue Orginalverpackte handgestreichelte und Ohrselektierte Ware.

    Ein Händler muss dir auch keinen Rabbat auf einen Austeller geben. Viele machen es trotzdem sowas nennt sich dann Kulanz. ;)

  • Als Verbraucher geht man automatisch davon aus das wenn man bei einem Händler etwas bestellt, man ausschließlich neue original verpackte Ware bekommt und das zu Recht! Alles andere muss zwingend ausgewiesen werden oder es ist Verbrauchertäuschung. Das kommt nicht von mir, dass hat sich mal jemand schlaues zum Schutz der Verbraucher ausgedacht ;)

  • Wenn du in einen Laden gehst und dort das einzig und letzte verbliebene Teil haben willst.
    Und dieses Teil ein Austellungsstück ist, kannst den Verkäufer fragen ob er mit dem Preis runter geht.
    Wenn er es nicht tut, hast zwei Möglichkeiten, kaufen oder gehen. ;)

    Hier stand eindeutig auf alle lieferbaren Artikel.
    Die Formulierung ist genau so gut wie "solange Vorrat reicht". Da kannst vom Recht der Rückgabe Gebrauch machen oder damit leben.
    Gab auch irgendwo mal ein Urteil wo ein Richter feststellte das ein Austellungsstück immer noch als Neuware gilt solange es nicht völlig unbrauchbar ist.

  • Und wie das mit Ausstellungsware ist mal ein Beispiel, auch wenn es OT ist... im Marken-Möbelhaus ist es zb. so das die diversen Hersteller sich um Austellungsfläche bewerben und diese auch bezahlen müssen. Auch auf ihre eigenen Kosten die diversen Möbelstücke auf- u. ausstellen. Diese darf der Händler später auch noch "mit Rabatt" an den Kunden verkaufen :whistling: Und nun ratet mal warum Möbelhäuser immer größer werden ;) ...so wird Geld gemacht :D

  • Wenn es eine Beschädigung gibt muss diese angegeben werden.
    Dabei spielen die Umstände des Verkaufs keine Rolle.
    Wer es nicht macht trägt die Konsequenzen und Kosten. Fertig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Nö glaub ich nicht, es geht wohl eher um's Prinzip...

    Da steht nichts davon das man unverpackte Ausstellungsware bekommen könnte.

    So wäre es besser gewesen...

    Dann wäre es auch klar und keiner würde meckern über das was er bekommt.

    Zwei völlig unterschiedliche Gegebenheiten,

    Erster macht den Laden zu, für immer, räumt seinen Bestand und gut.

    Zweiter macht weiter, neuer, hübscher, schöner...

    Abgesehen davon drehen wir uns hier im Kreis.
    Nichts was ich bisher gelesen habe bringt mich auch nur einen Deut von meiner ursprünglichen Meinung weg.
    Ich habe immer noch keine Bilder gesehen; es handelt sich immer noch um Spekulationen an denen man sich hier aufreibt. Die ursprünglichen Aussagen waren "unterm Strich ist eigentlich alles halb so wild".

    Wenn ein Laden, ob online oder nicht, aus welchem Grund auch immer, seine Türen dichtmacht und seinen Bestand zu Schleuderpreisen raushaut, dann ist klar das da möglicherweise Ladenhüter, Ausstellungsstücke oder sonstwas bei ist. Die Deklaration ist lückenhaft und schwammig, zugegeben, aber wenn einem das nicht klar ist, dann nenn ich das weltfremd. Mit Betrug oder ähnlichem hat das in meinen Augen nichts zu tun.
    Dem TS wurde sein komplettes Geld angeboten weil er nicht zufrieden war. Ein wirklicher Schaden ist ihm definitiv nicht entstanden.
    Von dem Verkäufer besseren Ersatz oder nochmehr Rabatt zu fordern ist in meinen Augen sogar eher dreist. Das die Freude über das Schnäppchen geschmälert wurde verstehe ich sogar, aber alles weitere...
    Da bin ich wieder bei Suppe und Steak.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Schleuderpreise waren das nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.