Pressluftgewehr die 2te - wieder PECH gehabt???

Es gibt 150 Antworten in diesem Thema, welches 19.916 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Juli 2019 um 16:41) ist von Butcher me..

  • Ich glaube mich auch zu erinnern das die HW 100 eine Alukartusche hat, da ist mit Prüfen eh nix nur tauschen.


    Die Kartusche hat nichts, der Grund warum das mit der 10 Jahresregel eingeführt wurde ist das bei einem Hersteller (weiß nicht mehr ob Anschütz oder Feinwerkbau) eine unter zu hohem Druck unter Laborbedingungen geborsten ist.

    So zu den HW100 Kartuschen die sind nicht aus Alu, wenn wäre es ein recht schweres :D . Die sind aus Stahl also kann man sie theoretisch noch ma um 10 Jahre verlängern lassen. Über Sinn und Unsinn der Aktion im Privatenberich will ich nicht diskutieren, TüV heißt zur Zeitpunkt der Prüfung war alles OK. Die könnte dir auch am nächten Tag platzen da hilft der TüV auch nicht wirklich.

    Zum 2 Punkt es waren Anschütz Kartuschen, aber Anschütz fertigt aber selbst keine die sind zugeliefert. Da gab es eine Rückruf Aktion nachdem beim Endkunden eine Alu aus einem bestimmten Los geplatz ist. Glücklicher weise wurde die Waffe zum Zeitpunkt des berstens nicht genutzt.
    Deswegen TüV 10 Jahre auf wechselbare Alu Kartuschen und 20 Jahre auf Stahl, ist sie fest verbaut ist es hinfällig. :bash:

  • Die Frage ist doch nur, wie viel Mühe ist man bereit auf sich zu nehmen, um seinen Standpunkt durchzusetzen. Ich habe bewusst nicht "Recht" geschrieben, denn was Recht ist, ließe sich dann gegebenenfalls gerichtlich klären. Und klar, hier ist besonders zu beachten, inwieweit der Verkäufer seinen Pflichten nicht nur nachkommen möchte, sondern es auch kann.
    Schon das Zurücksenden des LG ohne vorherige Rückerstattung des Kaufpreises ist schlimmstenfalls nicht ganz so ohne.
    Supersonderausverkaufsrabatte? Der Preis ist ein gewisses Risiko.

  • Ich habe bisher keinen Beleg für ein Gebrauchtgewehr gelesen, lediglich Spekulationen.
    Man könnte jetzt auch vermuten das irgendwo im Kleingedruckten stand das es sich bei sämtlichen Verkäufen um Einzelstücke handelt, schwupp ist er raus aus der Nummer.
    Die Nummer mit dem Karton ist ebenfalls völig irrelevant. Stand in der Beschreibung was von dem Karton? Vermutlich nicht. Es wurde das Gewehr gekauft und mehr nicht, da gehört nicht zwingend ein "Originalkarton" dazu.
    Möglicherweise hat das Gewehr 2 Jahre im Lager gelegen, so what, ist immer noch Neuware, die Kartusche hat trotzdem ne entsprechende Stempelung.
    Für mich hört sich das alles nach dem Haar in der Suppe an, das man solange sucht bis man das Steak als Entschuldigung erhält.
    Wenn dieser "marginale Minikratzer" sooooo unertragbar ist, lass dir das Geld wiedergeben und kauf beim örtlichen Büchser zum regulären Preis! Dann wird aber vermutlich der nächste Fred wegen Wucher aufgemacht.

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • Ganz so locker sieht es das Gesetz mit der original Verpackung nicht!
    Es geht zb auch darum, sendet der Käufer die Ware zurück und tut dieses in einer dafür ungeeigneten Verpackung, ist er für dabei entstehende Mängel verantwortlich und der Verkäufer fein raus. Des weiteren, mit welchem Dienstleister versendet Privat "legal" eine Waffe, auch wenn es nur ein Luftgewehr ist? Theoretisch ist das zurück Senden überhaupt nicht möglich weil eigentlich alle Unternehmen das Versenden in ihren AGB ausschließen. In wie fern Retouren davon betroffen sind weiß ich gerade nicht.

    Ansonsten wurde bereits alles gesagt was wichtig ist. Und gerade die die am meisten meckern das das alles vollkommen überzogen ist wegen den paar Mängeln, sind bestimmt die, die bei eGun und Co. sich aufregen was Verkäufer für ihre, in ähnlichen Zustand befindlichen Flinten haben wollen.

    Was wäre den eine 2,5 Jahre alte 100er FSB welche nur ein zwei mal ausprobiert wurde und die restlichen Zeit im Regal stand bei eGun noch wert? Gewährleistung, Garantie und Co. gibt es in diesem Fall ja auch nur noch über den Hersteller da der Händler in absehbarer Zeit nicht mehr existent sein wird.

  • Es würde Dich also nicht stören, wenn Du ein neues Gewehr kaufst, es in einem IKEA Billy Karton verpackt bei Dir ankommt, Kratzer am Schaft hat und die Kartusche 2,5 Jahre weniger Haltbarkeit hat?

    Glaube ich nicht!

    Immerhin sind ja schon 10 Jahre Tüv eine zugesicherte Neuware Eigenschaft.

    Und noch mal zur Erinnerung: Die 25% gibt es als Ausverkauf Rabatt. Nicht auf irgendwelche Mängel oder Alterungen.


    Und mit der Einzelstück Nummer ist er auch nur dann raus, wenn er dazugeschrieben hat das es sich um ein Vorführmodell oder Ausstellungstück handelt!

    Da könnte ja sonst jeder Händler seinen Schrott als Neuware verkaufen. Übertrieben ausgedrückt. ;)

    Viele Grüße,

  • Seh ich genau so. Ausverkauftsrabatt und kein Ausstellungsstück-Rabatt. Daher ist eine gewisse Nachvehandlung legitim und fair.
    Mit zurück schicken wäre ich schon aus dem Grund der Geschäftsaufgabe vorsichtig. Am Ende steht man ohne Flinte und Geld da :/

  • Was wäre den eine 2,5 Jahre alte 100er FSB welche nur ein zwei mal ausprobiert wurde und die restlichen Zeit im Regal stand bei eGun noch wert? Gewährleistung, Garantie und Co. gibt es in diesem Fall ja auch nur noch über den Hersteller da der Händler in absehbarer Zeit nicht mehr existent sein wird.

    Ohne weiteres Zubehör so 500-600€.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Danke nc für die kompakte Darstellung und rs, genau mein Standpunkt.

    Und ganz ehrlich, in Summe sprechen wir nicht über ein Haar in der Suppe, geht am Ende um eine Menge Geld auch trotz Rabatt und wie Rs auch geschrieben hat einen potentiellen geringeren Wert beim Wiederverkauf.

    Am Ende hab ich den Schaden. Bilder, sobald aus dem Urlaub zurück...

    Bitte lasst die Unterstellungen mir wäre langweilig, Haar in der Suppe etc. Ich bin da gebranntes Kind und lasse mich ungern ver***
    Und wie eingangs geschrieben ist mir der Kratzer oder die Gebrauchspuren egal, es ist die Summe der Dinge, und das schlechte Gefühl plus der potentielle Schaden.
    Steckt ne Menge Geld drin...

    Und auch richtig: Aufgrund der Situation werde ich erstmal nichts zurückschicken bevor das Ganze geklärt ist.

    Ich werde ihn jetzt nochmals anschreiben, wenn er nicht nachbessern kann (was ja ok ist) und aber auch nicht mindern will (was dann nicht mehr ok ist) werde ich wohl woanders bestellen und ihm die Differenz in Rechnung stellen, ist mir dann auch echt egal - ich hab’s anders versucht, wenn man nicht mitspielen will dann nicht.

    ----
    "Raten ist wie Scheibenschießen"

    Einmal editiert, zuletzt von skywalker3001 (30. Juni 2019 um 13:59)

  • Hallo,
    wenn du den Differenzbetrag in Rechnung stellen willst musst du das Gewehr aber vorher zurück schicken. Gewehr behalten bis alles geklärt ist und Differenz auszahlen lassen ist nicht.
    Sollte dann die Geschäftsaufgabe wirklich eine Insolvenz sein kannst du dich bei den Gläubigern hinten anstellen, also wirst du in diesem Fall wahrscheinlich nichts von deinem Geld sehen und die Flinte ist auch weg.
    Kaufpreis erstatten lassen und fünf mal gerade sein lassen ist bestimmt der beste weg.

    Nur meine Meinung.

    LG

  • wenn du den Differenzbetrag in Rechnung stellen willst musst du das Gewehr aber vorher zurück schicken. Gewehr behalten bis alles geklärt ist und Differenz auszahlen lassen ist nicht.

    Und die Stelle im Gesetz wo das steht kannst du uns auch zeigen?

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  • Das ergibt sich daraus das ein Kratzer (das gilt sogar für Fensterscheiben) erst mal als Mangel gelten muss. Nicht jeder Kratzer wird als Mangel anerkannt.
    Ebenso besteht kein anrecht auf eine unbeschädigte Originalverpackung, sofern dies nicht ausdrücklich erwähnt wurde. Das nur am Rande.
    Ich mache es kurz. Er kann natürlich auch ein Gutachten erstellen lassen, aber irgendwie muss er den Kratzer (Mangel) schon beweisen.
    Und dann hat der Händler ja auch noch die Möglichkeit der Nachbesserung, auch dafür Gewehr einschicken.

    Edit: Ausserdem hat er den Kauf ja akzeptiert wenn er das Gewehr ohne den Nachweis des Mangels behält.

  • Edit: Ausserdem hat er den Kauf ja akzeptiert wenn er das Gewehr ohne den Nachweis des Mangels behält.

    Nein, wenn er rügt hat er nichts akzeptiert.
    Den Mangel muss er nicht beweisen, der
    Händler muss beweisen daß seine Ware
    mängelfrei war. Erst nach 6 Monaten wird
    die Beweislast umgekehrt.

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  • Ja, aber er muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Dann sind wir wieder da wo ich hinwollte. Das die Beweislast der ersten sechs Monate beim Händler liegt weiss ich, aber einfach sagen es sind Mängel an der Waffe geht nicht.
    Das die Beweislast beim Händler liegt bedeutet das er (der Händler) beweisen muss das kein Mangel vorlag, sofern er dies bestreitet.
    Das bedeutet nicht das man einfach rügen, mit den sich daraus ergebenden Folgen, kann ohne zu beweisen das ein Mangel an der Sache ist.

    LG

  • Die Möglichkeit zur Nachbesserung hat er doch gegeben.
    Das wollte/konnte der aber wohl nicht.
    Einfaches Behaupten eines Mangels reicht aus. Unsere
    Gesetzgebung ist über alle Massen verbraucherfreundlich.
    Es kann allerdings teuer werden wenn sich hinterher heraus-
    stellt daß da gar kein Mangel war. Zunächst mal hat aber der
    (Versand-)Händler die A-Karte.

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  • Die Möglichkeit zur Nachbesserung hat er doch gegeben.
    Das wollte/konnte der aber wohl nicht.
    Einfaches Behaupten eines Mangels reicht aus.

    Hat er nicht, lies dir mal durch was er hat. Ein anderes Gewehr oder Finanziellen ausgleich hat er angeboten.
    Und das einfache Behaupten eines Mangels reicht dann aus wenn der Händler mitspielt.

  • Bietet an, das Gewehr gegen Kaufpreis zurück zu nehmen, ich hatte zuvor nochmal einen Nachlass oder Umtausch gegen Neuware gefordert....

    Das liest sich anders ...

    Und ein Händler der bei einer Mängelrüge nicht "mitspielt"
    zahlt in der Regel ordentlich Lehrgeld. Das passiert den
    meisten nur einmal.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nachlass oder Umtausch, keine nachbesserung.
    Natürlich wird der Händler mitspielen, aber du willst dem Händler wohl nicht das Recht absprechen den Mangel zu begutachten, oder?
    Und dann kann er nachbessern.
    Ohne Nachweis kann und muss er garnichts.

    Aber ich will das auch nicht weiter vertiefen, vielleicht erfahren wir ja wie es ausgeht.

    LG

  • du willst dem Händler wohl nicht das Recht absprechen den Mangel zu begutachten, oder?

    Natürlich nicht. Dafür muss er aber mitspielen.


    Nachlass oder Umtausch, keine nachbesserung.

    Der Umtausch gegen ein einwandfreies Stück ist eine Nachbesserung.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Am Ende hab ich den Schaden.

    Du kriegst dein volles Geld zurück, du hast GAR KEINEN Schaden.

    Lediglich ein deutliches Schnäppchen nicht gemacht.
    Du schreibst selber:

    - Umkarton nicht original (OK, kein Problem - kann ich mit leben...)

    - Kartusche mit Prüfziffer "2027" (Mh. Weiss noch nicht ob ich damit leben kann. Heisst ja, das Ding ist schonmal 2,5 Jahre alt.)

    - Einige "Spuren", zB am Magazin, an dem Fülladapter und ein Minikratzer am Schaft (Für den Preis, nagut, könnte ich wahrscheinlich auch mit leben.)

    Und dann doch ein riesen Problem?!?

    Ich bleib dabei:

    Für mich klingt das eher nach "Ich will das Steak, zahl aber nur die Suppe!"

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!