Wie kommst Du jetzt auf die PTB? Es gilt das F im Fünfeck bei Waffen unter 7,5 J und das ist die Grenze des erlaubten.Alles darüber ist WBK-pflichtig. Selbst in der Serie gefertigte Druckluft bzw. CO2 Waffen haben eine Streuung von 2 J. lt. meinen Messungen. Du darfst an Deiner Waffe tunen, basteln mit Ausnahme des Laufes ... nur darf diese danach die 7,5 J Grenze nicht überschreiten.
Bei Gas und Schreckschuss mit PTB sieht es anders aus, diese dürfen an wesentlichen Teilen, die den scharfen Waffen gleichgestellt sind nicht verändert werden... also Lauf, Trommel, Patronenlager, Verschluss...
Das Beschussgesetz (BeschG) dient der Verwendungssicherheit von Waffen und Munition. Feuerwaffen, Böller, Schussapparate und Munition sowie sonstige Waffen, zum Beispiel Druckluftwaffen, Reizstoffsprühgeräte, Elektroimpulsgeräte, werden im Interesse der Sicherheit für die Verwender und Dritte geprüft und zugelassen.
Diese Aufgabe wird durch derzeit sechs Beschussämter (Kiel, Köln, Mellrichstadt, München, Suhl, Ulm) und in bestimmten Fällen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig oder die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung wahrgenommen.