Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage bzw. ein Problem.
Ich habe ein Luftgewehr Kandar B3-3 ersteigert. Allerdings noch nicht bezahlt.
Nun habe ich versucht nachzuforschen was Kandar überhaupt ist.
Zugegeben etwas spät.
Habe leider nichts konkretes gefunden.
Aber der Verdacht erhärtet sich, dass es sich um ein Gewehr aus Polen handelt.
Kann es sein dass dieses Gewehr in Deutschland illegal ist?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus .
Kandar in Deutschland legal?
Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 10.696 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Es wird in China hergestellt und weltweit vertrieben.
Nur wenn ein solches Zeichen: darauf ist handelt
es sich um eine in Deutschland legale Version, sonst
nicht! -
Nach einer Kurzrecherche besitzt das Kandar B3-3 ca. 17J Mündungsenergie.
Falls das so ist, erhält das Luftgewehr niemals den F Stempel und ist damit WBK-pflichtig (Waffenbesitzkarte erforderlich) und ansonsten illegal.Gruß
Musashi -
Oh Sch...!
Der Verkäufer gab an das es ordentlich Bums hat. Aber es soll recht sein und deshalb wohl ohne WBK zu erwerben. Da ich ja auch was mit Power haben wollte, war das für mich erstmal in Ordnung. Nun sind mir aber besagte Bedenken gekommen. Ich will nichts illegal kaufen. Habe nämlich keine WBK.
Muss mal gucken wie ich die Kuh vom Eis kriege.
Danke für die schnellen Antworten. -
Ich meinte natürlich recht alt.
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Nach einer Kurzrecherche besitzt das Kandar B3-3 ca. 17J Mündungsenergie.
In der internationalen Version. Die kastrierte
deutsche Version hat < 7,5 Joule. -
Alter allein reicht zur Legalität nicht. Der Faktor "im deutschen Handel vor 1970" kommt ja noch hinzu.
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Muss mal gucken wie ich die Kuh vom Eis kriege.
Wenn das drauf ist sollte alles passen,
ansonsten die Finger davon lassen!Alter allein reicht zur Legalität nicht. Der Faktor "im deutschen Handel vor 1970" kommt ja noch hinzu.
Das B3 gibt es bei weitem noch nicht so lange.
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B3-3 - Erfahrungen?
Dieser Thread befasst sich ausführlicher mit dem B3-3. -
Das B3 gibt es bei weitem noch nicht so lange.
Aber es soll recht alt sein und deshalb wohl ohne WBK zu erwerben.
Darauf habe ich mich bezogen.
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"Alt" ist halt sehr relativ
Und wie viel Unsinn zu waffenrechtlichen Themen
verzapft wird wissen wir doch. Selbst die zuständigen
Behörden bekommen das nicht auf die Reihe. -
Ich meinte natürlich recht alt.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-,
Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie
von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach
Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai
1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25
Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-,
Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in
Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991
hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden
Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; -
Den Thread zum B3 habe ich auch gesehen.
Ich hatte jedoch den Eindruck dass das B3 von verschiedenen Firmen hergestellt wird/wurde. Ich konnte da auch nicht die Informationen raus ziehen die ich brauche. Aber Eure Infos helfen weiter. Danke nochmal.
Wenn ich etwas nachgedacht hätte, hätte ich aber drauf kommen können das egal von welchem Hersteller, ein B3 nicht vor 1970 hergestellt wurden sein kann.
Ich frage den Verkäufer nochmal konkret nach dem . Ansonsten bitte ich um eine Rückabwicklung. Ist nicht schön, aber aus meiner Sicht ein besonderer Fall. -
Ich hatte jedoch den Eindruck dass das B3 von verschiedenen Firmen hergestellt wird/wurde.
Ist fast richtig. Es wird unter verschiedenen Namen vertrieben.
Ich frage den Verkäufer nochmal konkret nach dem . Ansonsten bitte ich um eine Rückabwicklung. Ist nicht schön
aber richtig.
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Aber der Verdacht erhärtet sich, dass es sich um ein Gewehr aus Polen handelt
Muss mal gucken wie ich die Kuh vom Eis kriege.
Der Verkäufer dürfte gar nicht ohne von Polen nach Deutschland versenden.
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Der Verkäufer ist in Deutschland.
Das Gewehr wurde vermutlich nach Deutschland gebracht und wird jetzt hier verkauft. Soll auch schon 3.Hand sein. -
Der Verkäufer dürfte gar nicht ohne von Polen nach Deutschland versenden.
Der Pole kann verkaufen was er möchte, auch einen T34 aus dem 2 Weltkrieg!
Wir müssen wir wissen, was erlaubt ist oder nicht.
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@ Hampin:
entweder hat das Gewehr ein , dann ist fuer Dich und die Vorbesitzer alles ok.
Oder es hat kein , dann war es fuer die Vorbesitzer unerlaubter Waffenbesitz.
Die Aussage des Verkaeufers ..."ordentlich Bums" sagt nichts ueber >/< 7,5 J aus,
laesst aber vermuten, dass es mehr als 7,5 J sind.
Ich wuerde von ihm die schriftliche Bestaetigung ueber das vorhandene "F" und die Zusicherung, dass keine leistungssteigernden Massnahmen ergriffen wurden, verlangen.
Andernfalls Rueckabwicklung verlangen. Stellt sich der Verkaeufer quer, kann ein Hinweis
auf evtl. unerlaubten Waffenbesitz hilfreich sein.
Viel Erfolg
pak9 -
Kandar ist nur eine Marke, unter der die China-Pusten verkauft werden. Die Diana Chaser z.B. von GSG gibt es auch als Kandar CP 2, Artemis CP 2, SPA CP2 und Victory CP 2 (ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
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Kandar ist nur eine Marke, unter der die China-Pusten verkauft werden. Die Diana Chaser z.B. von GSG gibt es auch als Kandar CP 2, Artemis CP 2, SPA CP2 und Victory CP 2 (ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit).
Bei Kandar CP2 gebe ich dir Recht, meine war auch aus Polen, ohne das , habe das Teil aber zerlegt und einer Anderen Verwendung zugeführt.
Der Rest ist der Flex zum Opfer gefallen. -