Bitte
Verarscht von Verkäufer PK380
Es gibt 202 Antworten in diesem Thema, welches 28.618 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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...also wenn ich mir die Bilder ansehe: das Teil ist einfach ein Totalschaden m.M. nach. Ist ein Rahmenbruch und ich wüsste nicht, wie das repariert werden soll. Aber wenn Garantie drauf ist, bekommst Du Ersatz.. ganz einfach. Vorausgesetzt der Kaufbeleg liegt vor.
Gruß
Michael -
Ja aber nicht er als Käufer muss sich einen Kopf um den Schaden machen, das ist ganz klarer Betrug
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Ein Kaufbeleg muss nicht vorliegen, jede SSW ist im Baujahr klar zu erkennen, zudem ist das ein bekannter Serienfehler, da wird sicher aus Kulanz auch nach Ablauf der Gewährleistung repariert bzw. ausgetauscht.
Ich würde dem Käufer freundlich aber klar schreiben wie es rechtlich aussieht....
Wenn die Pistole nicht als defekt beschrieben wurde, ist das ein Grund zur Rückgabe.
Zudem fehlt ja noch was...
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Papier erleichtert so manches.... Aber ist schon richtig, Datum steht ja auf der PK380 drauf.
Gruß
Michael
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bei mir ist beschuss BG und Nr PK164917023
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Oh oh... Dann hat sie keine Garantie mehr!
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Oh oh... Dann hat sie keine Garantie mehr!
Die Garantie/Gewährleistung gilt ab Kauf und nicht ab Produktionsdatum!!!
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Heißt,da sie anscheind vor 1 3/4 jahren gekauft wurde , hat die noch paar Monate Garantie?
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Würd ich mir keinen Kopp drum machen, zurück das Ding und gut
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Richtig. Garantie gibt der Hersteller. Der Händler hat die gesetzliche Gewährleistung innerhalb von 2 Jahren zu tragen.
Gesetzliche Gewährleistung durch Händler nach Kauf/Auslieferung = 24 Monate
Garantie durch Hersteller = 1 Jahr oder so lange, wie es der Hersteller zusichert.Unterschied ist, daß der Hersteller ausserhalb der gesetzlichen Garantie auch Kulanz walten lassen kann. Der Händler ist nach Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht mehr zuständig. Händler geben gerne mal den Tipp, das Produkt bei Defekt direkt an den Hersteller zu senden
...... geht schneller, spart Zeit usw. und so fort.....
...... damit entzieht er sich der Gewährleistungsverpflichtung und ist nicht mehr in der Verantwortung!!Ich würde jedoch erst mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Denn ob Umarex wirklich eine kostenlose Reparatur durchführt, ist nicht ganz so über dieses Forum zu klären. Wünschen würde man es sich natürlich bei einem bekannten Serienfehler allemal!!
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Heißt,da sie anscheind vor 1 3/4 jahren gekauft wurde , hat die noch paar Monate Garantie?
Ohne Kaufbeleg ist das alles hier nur Wischi-Waschi!!!
Ich hatte mir Anfang letzten Jahres auch eine PK380 gekauft. Laut Seriennummer auch ein frühes 16er Modell! Das kommt halt immer drauf an, ob es ein "Ladenhüter" war oder nicht!Ist letztlich in meinen Augen auch alles irrelevant, der Kerl muss das Teil zurücknehmen und für brauchbaren Ersatz sorgen oder Geld zurück!
Wenn er nicht will, dann halt über Rechtsbeistand regeln!!!Warum du eine defekte Pistole behalten willst ist mir eh schleierhaft... Aber gut, jeder wie er will!
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…. das einfachste wäre, Kaufbeleg vorhanden, noch Garantie = Ersatz oder Reparatur. Kein Beleg, Herstellungsdatum 2016, Kulanz Umarex.
Aber ohne Beleg wäre es das vernünftigste, das Geld zurück fordern und Schrott zurück schicken. Wenn der Verkäufer das nicht akzeptiert = Rechtsweg.
Gruß
Michael -
Danke euch allen,für die Tipps und Hilfe!
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Richtig. Garantie gibt der Hersteller. Der Händler hat die gesetzliche Gewährleistung innerhalb von 2 Jahren zu tragen.
Gesetzliche Gewährleistung durch Händler nach Kauf/Auslieferung = 24 Monate
Garantie durch Hersteller = 1 Jahr oder so lange, wie es der Hersteller zusichert.Unterschied ist, daß der Hersteller ausserhalb der gesetzlichen Garantie auch Kulanz walten lassen kann. Der Händler ist nach Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht mehr zuständig.
Ich würde jedoch erst mal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Denn ob Umarex wirklich eine kostenlose Reparatur durchführt, ist nicht ganz so über dieses Forum zu klären. Wünschen würde man es sich natürlich bei einem bekannten Serienfehler allemal!!
Garantie ist freiwillig. Kann auch der Händler geben wenn er möchte. Die kann man so ziemlich frei bestimmen bzw festlegen, was dort drin steht.
Gesetzliche Garantie gibt es nicht.Gewährleistung heißt mittlerweile Sachmängelhaftung und die ist gar nicht so toll für Käufer, wie es immer heißt:
https://www.test.de/BGH-zur-Sachma…dler-5081539-0/
Wenn es mit Umarex nichts wird, solltest du dem Verkäufer schnellstmöglich und nachweisbar, eine Frist zur Nachbesserung setzen.
Das ist eigentlich immer der erste Schritt, bevor die anderen erfolgen können.Hat der Verkäufer eigentlich wirksam die Sachmängelhaftung und Widerrufspflicht ausgeschlossen ?
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Auch wenns länger dauert meistens, versuch mal die Umarex Service Hotline und schilder das Problem.
Meistens heißt es dann einschicken und die melden sich was es kostet oder aber so hatte ich es schon 2x es kommt TaDa eine neue Waffe
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Gesetzliche Garantie gibt es nicht.
Nicht richtig. Wenn der Hersteller 1 Jahr Garantie zusichert, dann ist er dazu auch gesetzlich verpflichtet. Dann kommt noch die Produkthaftung dazu...... die greift bei schweren Mängeln, die innerhalb einer Bauserie als solche nachweisbar sind. Stichwort: Rückruf.
Wenn der Hersteller seine eigenen Produkte selbst an Endkunden ausliefert, dann trifft beides zu.
Herstellergarantie und Gewährleistung im gleichen Haus.Last Euch von Texten im Internet nicht immer so beeindrucken. Da steht viel Mist.
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Garantie ist freiwillig. Kann auch der Händler geben wenn er möchte. Die kann man so ziemlich frei bestimmen bzw festlegen, was dort drin steht.Gesetzliche Garantie gibt es nicht.
Gewährleistung heißt mittlerweile Sachmängelhaftung und die ist gar nicht so toll für Käufer, wie es immer heißt:
https://www.test.de/BGH-zur-Sachma…dler-5081539-0/
Wenn es mit Umarex nichts wird, solltest du dem Verkäufer schnellstmöglich und nachweisbar, eine Frist zur Nachbesserung setzen.
Das ist eigentlich immer der erste Schritt, bevor die anderen erfolgen können.Hat der Verkäufer eigentlich wirksam die Sachmängelhaftung und Widerrufspflicht ausgeschlossen ?
Negativ. Absolut kein Widerruf gegen irgendwas in der Beschreibung ausgeschlossen
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Der Händler ist ja nicht der Privatverkäufer. Du kannst die Gewährleistung bei Verkauf auch über den Lieferschein in Anspruch nehmen. Beim Ursprungshändler natürlich. Wenn Du die Rechnung hast!
Die sogenannte Sachmängelhaftung wird bei Serienfehlern die noch dazu sehrwohl landläufig bekannt sind, keinerlei Nachteile für den Besitzer des Produktes beinhalten. Wenn, ja wenn die 24 Monate noch nicht rum sind.
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Mein Beileid!
Das wirklich traurige daran scheint mir das es zur Unsitte wird seinen Schrott über das Web teuer zu veräussern statt zu entsorgen.
Innerhalb weniger Tage zwei Fälle von Täuschung über die man hier liest.
Wie hoch mag die Dunkelziffer sein. -