Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 63.131 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Bei der Aufbewahrung geht es um OWIs. Das wird kaum
    jemals vor Gericht landen. Das gibt ein Verwarngeld und
    gut ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Andere Frage: Wie handhabt ihr die Aufbewahrung der Schlüssel?

    Dazu ist im WaffG kein Hinweis oder Querverweis auf anzuwendende Rechtsvorschriften enthalten, oder finde ich den bloß nicht?
    Also liegen die Schlüssel Daheim in der Schreibtisch-Schublade und Unterwegs in der Hosentasche oder auch schlicht im Seitenfach des Futterals.

  • Für freie Waffen spielt es keine große Rolle,
    bei erlaubnispflichtigen Waffen kann man böse reinfallen
    seit ein Gericht geurteilt hat daß Schlüssel in der gleichen
    Sicherheitsstufe wie der Tresor aufbewahrt werden muss.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • OLG?
    Soweit solche Urteile in einer späteren Novelle des Gesetzes nicht gewürdigt wurden
    müssen sie nicht mehr zwingend herangezogen werden, oder?

  • VGH. Die Bewertung ist heikel weil es im Verwaltungsrecht
    keine Unschuldsvermutung gibt. Das ist sehr dünnes Eis.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Schlüssel liegt 10m weiter auf einem anderen Schrank in 2m Höhe, wo man nicht draufschauen kann. :sleeping:
    Die meisten üblichen Schranktüren, auch einfache Stahlschränke, lassen sich mit einem mittleren Schraubendreher aufbrechen. Von daher macht es wenig Sinn den Schlüssel beispielsweise in einer Kassette aufzubewahren, für die man eine Flex braucht.

    Mal ne kleine Geschichte zum Thema:
    Bis vor ein paar Jahren lagen bei mir im Haus immer 3 geladene Revolver herum. Alle mit Gas geladen und einer davon neben der Haustür, für jeden sichtbar. Wenn Kinderbesuch angesagt war, habe ich die Waffen weggepackt. Eines Tages hatten wir ne kleine Feier mit 8 erwachsenen Gästen. Da kommt einer der Gäste vom Klo zurück, hält einen Revolver mit gespanntem Hahn in der Hand und fragt wie er den wieder runter bekommt ohne abzudrücken. Der Typ ist Professor an der Uni!

    Fazit: Bei Erwachsenen mehr Vernunft vorauszusetzen als bei Kindern, ist ein Fehler.


    Andreas

    PS. War mein Fehler,..ich weiß. ;(

    "Schusswaffen sind gefährlich. Doch in den richtigen Händen sind sie ein Quell ständiger Freude und Erbauung." Sledge Hammer

  • Leutz.... Ihr habt Sorgen!
    Es ist völlig bums ob ihr euer F- Zeug in einem verschlossenen Behältnis habt oder in einem verschlossenen Raum! Solage ihr das vernünftig gegen unbefugten Zugriff sichert und nicht offen rum liegen lasst, wird euch keiner an den Karren fahren! Ich hatte ja ne HD und nicht alles war in ner Vitrine eingeschlossen. (Schwerter) Und obwohl der Beamte sie genauer angesehen hat, war es uninteressant da der Raum verschlossenen war. Verfahren eingestellt....

  • Das sagen aber auch viele hier...nur nicht alle ;) . Vor unbefugtem Zugriff sichern. Sollte dazu keine Möglichkeit vorhanden sein, muß die Knifte mindestens in ein abschliessbares Behältnis. Das ist lediglich eine Minimalforderung..mehr nicht. Wer andere Möglichlkeiten hat, umso besser!

    Aber es es nahezu sinnlos, selbst eindeutige Gesetzestexte in deutscher Sprache manchen klar zu machen, dazu muß man sie verstehen. Selbst der DSB wird mit seinen Info-Blättern daran scheitern...obwohl er sich wohl reichlich mit der Thematik beschäftigt hat......wie gesagt..es ist sinnlos hier...
    Wer meint, das Ding verrammeln zu müssen soll es tun...macht ja nichts falsch. Die anderen aber auch nicht.

  • Da gebe ich dir Recht! Unter "mindestens abschließbar....." Bleibt ja eigentlich nur noch "auf dem Tisch liegend" ...und das geht nicht... Ergo ist alles andere besser als "mindestens" :D

  • Zitat

    Unter "mindestens abschließbar....." Bleibt ja eigentlich nur noch "auf dem Tisch liegend" ...und das geht nicht...


    Genau.
    Man kann den ganzen Zauber auch - bis zum Erlangen von eindeutigen Erkenntnissen durch ein bindendes, klärendes Grundsatzurteil - ganz einfach ausdrücken:
    Lock or carry

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Was ist mit schiessen ? :P .. Für ne Pause schliesse ich die ja nicht weg.

    Aber im Prinzip richtig. Der Gestezgeber hat es gar nicht mal so schlecht gemeint, sondern nur den Tipp einer Möglichkeit gegeben (verschlossenes Behältnis). Wenn daraus ein MUß gemacht wird, kann er auch nichts für. Aber manche brauchen auch Leitplanken und Mittelstreifen, um geradeaus fahren zu können. So ist das eben.

  • bei erlaubnispflichtigen Waffen kann man böse reinfallen
    seit ein Gericht geurteilt hat daß Schlüssel in der gleichen
    Sicherheitsstufe wie der Tresor aufbewahrt werden muss.

    Hast du zu diesem Urteil einen Link oder ein Aktenzeichen?


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Aus dem Stand nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hast du zu diesem Urteil einen Link oder ein Aktenzeichen?

    Bei der letzten Kontrolle meiner Waffen vom Amt, wollten die wissen wo ich den Schlüssel Lager. Da der Tresor wo der Schlüssel lagert die Klasse 1 hat, waren die zufrieden. Der kleine Tresor für meine Schlüssel ist mit Elektronischem Schloss. So gibt es keinen weiteren Schlüssel.

    Bei unserem Nachbarverein hat einer eine Verwarnung bekommen weil er den Schlüssel seines Klasse 0 Tresors in einem Möbeltresor lagerte.

    Es macht ja auch vom Logischen denken wenig Sin einen Schlüssel eines Tresors z.B. der Klasse 1 in einem Tresor zu lagern der einen Wiederstandsgrad eines Briefkastens hat. Das verfehlt den Sin des Klasse 1 Tresores wenn man leicht an den Schlüssel kommt und somit im Klasse 1 Tresor drin ist.

    Es gibt "noch" keinen klaren Gesetztestext zur Aufbewahrung des Schlüssel.
    Es gibt nur nach § 36 Abs. 1, Satz 1 WaffG: "Jeder, der Waffen oder Munition besitzt, hat Vorkehrungen zu treffen um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder dass Dritte die Gegenstände unbefugt an sich nehmen."

    Was ich bisher gefunden habe sind Kommentare hierzu vom Bayrischen LKA:
    " Wird der Schlüssel eines Wertbehältnisses in einem - weiteren, geringwertigeren - Behältnis aufbewahrt, so kann das Wertbehältnis nur als so sicher oder gleichgestellt eingestuft werden wie das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis. Das höherwertige Wertbehältnis zur Waffenaufbewahrung wird somit abgewertet. Ist erst einmal das Schlüsselaufbewahrungsbehältnis aufgebrochen, dann ist auch das höherwertige Wertbehältnis geöffnet!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Noise (5. Januar 2019 um 18:59)

  • Vom Amt gewünscht, soll der Schlüssel immer am Mann sein. Also nicht im Erdgeschoss auf dem Kückentisch liegen und du selber liegst gemütlich ind er Badewanne im ersten Stock. Das die Breite Masse das nachtürlich nicht macht, ständig den Schlüssel in der Tasche zu haben ist klar. Aber aus Sicherhheitsgründen wird es gewünscht.

    Da es noch keinen klaren Gesetztestext gibt, sondern nur den alten Satz: Der Schlüssel ist so aufzubewahren, das keine Waffen/Munition abhanden kommen oder Dritte zugang haben, kannst du den Schlüssel überall dort Lagern wo mind. keine Dritten zugang haben. Sprich: Hast nen guten Möbeltresor, kannst den auch da rein stecken. Wenn halt nur irgendwas passiert mit deinen Waffen wo jemand den Schlüssel aus deinem minderwertigen Tresor entnommen hat, dann wird das Geschrei Groß sein und die Anklage könnte so lauten: Unzureichende aufbewahrung von Schusswaffen nach §XY.
    Kann ich mir zumindest gut vorstellen

  • Ganz einfach: fragen die bei einer Kontrolle danach, wo der Schlüssel aufbewahrt wird (wenn er nicht am Mann ist) antwortet man mit "an einem sicheren Ort, zu dem Unbefugte keinen Zugriff haben".
    Bei weiterer Nachfrage würde die gleiche Antwort nochmal kommen.
    Die haben die Befugnis, zu kontrollieren wie meine Waffen aufbewahrt werden. Nicht wie ich meine Schlüssel aufbewahre.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Hab mir gerade einen Clip in Youtube angeguckt....deshalb verlink ich gleich an die Stelle für Aufbewahrungsideen 5:35 (obwohl noch ganz witzige Sachen so drin sind)

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