Moin,
habe diverse Threads gelesen zur neuen Aufbewahrungspflicht von F Luftgewehren ( <7,5 J ).
Es geht um die Frage, welche Stoffe bei Futteralen erlaubt sind, falls sie mit einem Schloss verriegelt sind.
Obwohl ja zum Blechschrank geraten wird, würde ich aus Kostengründen gerne auf eine Stofftasche ( Futteral bzw. Angeltasche ) ausweichen. Die Tasche ist wohl aus Nylon oder ähnlichem Stoff.
Wenn ich die Waffe da nun entladen und gesichert reintue und ein dickes Schloss davor mache, d.h. durch die Reißverschlussendungen durch. Gilt das dann als verschlossenes Behältnis?
Nur am Rande: Wann darf die Polizei die Waffen "besichtigen"? Sind ja alle erlaubnisfrei und soweit ich weiß, weiß die Behörde ja nicht einmal, dass ich dieses Luftgewehr besitze. Können die trotzdem bei mir unangekündigt aufkreuzen und mein Haus durchsuchen?