Welchen Grund sollte ein Verkäufer haben, sich selbst zu schädigen?
Eben.
Und wenn er einen frei verkäuflichen Artikel verkauft, ist das weder zu beanstanden noch meldepflichtig.
Einzig eine Überprüfung im Bezug auf die geführten Altersnachweise könnte ich mir noch als
Datenquelle vorstellen.
Nur alleine auf Grund dessen wird niemand einen Durchsuchungsbefehl ausstellen.
Bestenfalls kommt es da zu einem Besuch oder einer Vorladung.