...die ganze Kacke würde erspart bleiben wenn die Händler eine Exportfeder nur gegen Vorlage einer WBK oder ähnliches was dazu berechtigt ,
ausliefern dürften …
Zumindest würde ich bei den Händlern, die bereits entsprechende Kundendaten weitergeben mussten, einen deutlichen Warnhinweis bei den entsprechenden Federn oder Ventilen erwarten. Ich weiß nicht, bei welchem Shop Taschenlampe gekauft hatte, aber bei dem Shop mit N vorne und hinten steht immer noch nur, dass die Artikel nicht eingebaut, aber uneingeschränkt gekauft werden dürfen.
Die aktuelle rechtliche Situation finde ich aber auch bescheiden. Man sagt, dass der Besitz legal ist, nimmt aber genau das als Rechtfertigung für eine Hausdurchsuchung. Entweder oder.
Wie ist es bei den ganzen Auto - Zubehörteilen, die gekauft, aber an Straßenfahrzeugen nicht verbaut werden dürfen? Können hier die Käufer auch bald mit Besuch rechnen?