Brauche Paragraphen wegen Kartuschenmunition

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.686 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. November 2017 um 08:45) ist von Zora.

  • Meinem Bekannten sagte ich, man dürfe nicht jede Kartusche, die frei erhältlich ist und in seinen SRS-Revolver passt, auch in diesen Revolver stecken, worauf er mich nach dem Paragraphen fragte. Könnt ihr mir da weiter helfen und mir den Gesetzestext geben?

  • Da hilft auch kein Gesetzestext weiter, da kannst du nur an seinen Verstand appellieren,
    ihm den Unterschied zwischen einer Knallkartusche für SSW und Treibladungen
    für Bolzensetz- bzw. Tierbetäubungs-Geräte erklären und hoffen, daß er dir glaubt ... :whistling:

    Gruß Wolf

  • Die Vorschrift gibt es nicht. Deshalb darf man ja auch
    Reduzieradapter verwenden.
    Die Kartuschen für Bolzensetzgeräte haben heute eine
    andere Abmessung um Verwechslungen zu verhindern.
    Sie sind etwas größer und können nicht geladen werden.
    Ältere Kartuschen können passen. Das würde ich nicht
    in einer Zink-Plempe versuchen ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das ist wohl eher als unglücklicher Zufall der Technikgeschichte zu sehen, das für diese grundverschiedenen Munitionsarten die gleichen Hülsen verwendet wurden.
    Damals hat man noch normalen Menschenverstand voraus gesetzt.
    Heute würde man das niemals wieder so konstruieren.
    Fakt ist, das eine SSW mit Kaliber >6mm in Deutschland nach dem BeschG. beschusspflichtig ist.
    Wenn die SSW für die Maximalparameter von .380 Knall beschossen wurde, ist dieser dementsprechend auch für nichts Stärkeres gültig.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bad.Boy (28. November 2017 um 21:48)

  • Die Vorschrift gibt es nicht.

    Danke, mit dieser Aussage hast du mir eine möglicherweise teure Wette erspart! :)

    PS: Und ich nehme an, dass die Garantie für die Waffe flöten geht, da der Hersteller die Verwendung von anderweitiger Kartuschenmunition nachweisen könnte, richtig?

  • Das mit dem Nachweis ist durchaus schwierig.
    Ich nehme an daß die meisten Hersteller einfach
    tauschen werden. Der Aufwand steht in keinem
    Verhältnis zum Preis eines Parfümzerstäubers.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Jaja der gesunde Menschenverstand gehört zur aussterbenden Art *lol* ,SSW Revolver Munition max. 250bar .
    9x17 je nach Farbe paar 100 - 2000bar .
    Und dann im Krankenhaus heulen weil keine Hand mehr da ist ;) .
    Wie hätte man sowas auch wissen sollen :P .

    Man man der Kram ist kein Spielzeug oder wird als nächstes auch gewettet ob man sich mit ner Kettensäge auch ein Bein abschneiden kann ?

  • ...2000bar
    Man man der Kram ist kein Spielzeug oder wird als nächstes auch gewettet ob man sich mit ner Kettensäge auch ein Bein abschneiden kann ?

    Die Wette hätte sich auf die rechtliche Situation bezogen, es ging um ein eventuelles Verbot.
    Nicht darum, ob man mit einer Viehbetäubungskartusche ein Kettensägen- oder sonstiges Massaker veranstalten kann.

    PS: Bei 2000 bar verwandelt sich die Knarre in eine Handgranate, deren Schrapnelle im Umkreis von 15 Metern jegliches Leben auslöschen. Du hast dann eine Massenvernichtungswaffe in der Hand. Oder so. ;)

  • SSW Revolver Munition max. 250bar .
    9x17 je nach Farbe paar 100 - 2000bar .

    mit vollkommen unterschiedlichen Messmethoden.
    Die tatsächliche Ladung unterscheidet sich kaum.
    Nur daß die Platzpatronen viel lauter sind weil ein
    wenig Blitzpulver mit drin ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Im Grunde genommen sind Kaliber und Munition auf der Waffe angebracht.
    Steht da 6mm Knall, dann kann und darf man 6mm Knall laden.
    Alles andere analog dazu.
    Schenk Deinem Kumpel doch ISBN 978-3-936632-94-1 zu Weihnachten.
    Die 300 Seiten kann er bis Sylvester gelesen haben. ;)

  • Im Grunde genommen sind Kaliber und Munition auf der Waffe angebracht.
    Steht da 6mm Knall, dann kann und darf man 6mm Knall laden.
    ...

    Hoffentlich kommt niemand auf die Idee und laboriert sich die Kartuschen selbst. Angesichts dessen, dass Kartuschen zu weit mehr als der Hälfte nur mit Luft gefüllt sind, eigentlich ein naheliegender Gedanke. ;)

  • ...bei einigen Fred,s hat man so den Eindruck das "Fragen von Bekannten" hier auftauchen , der Frager hier selbst wissen möchte und den "Bekannten" hier nur vorgibt ... ?(

    ...soll der "Bekannte" doch selbst hier anfragen ... dafür gibbet,s das Forum hier ... :thumbup: