Zoraki 917 Beschusszeichen

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 6.142 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. November 2017 um 18:04) ist von Viper1497.

  • Hallo Freunde,

    ich habe mir vor 2 Jahren in einem Bekannten Ladengeschäft eine Zoraki 917 gekauft. Hab diese bis heute nicht genutzt. Ich habe die Waffe gekauft um damit zu Schießen, wurde dafür auch beraten und mit Patronen versorgt vom Ladengeschäft. ( wollte sie dieses Jahr nutzen)

    Nun ist mir aufgefallen, dass die SSW kein Beschusszeichen hat, sondern nur ein PTB Zeichen. Hab ich das Recht, die Waffe zurückzugeben mit Beleg, falls nicht. Kann ich dagegen rechtlich vorgehen? Da mir ja sozusagen etwas "Illegales" verkauft wurde und somit auch falsch beraten worden bin.
    Und das von einem Laden, welches über 40 Jahre existiert.

    Ich bedanke mich im Voraus für ein paar Infos.

  • Hallo,

    wir reden hier von einer SSW.

    Das PTB Zeichen mit Nummer ist vorhanden, wie du schreibst.

    Wer sollte die SSW deiner Meinung nach womit beschossen haben? Beschussamt. Wohl mit 9mmPAK.
    Pleitegeier mit Buchstabe ist vorhanden. Sehe überall nach.
    Anderes CIP Land ist auch möglich.
    .
    Worin siehst du denn etwas illegales?

    Gruß Viper1497

    4 Mal editiert, zuletzt von Viper1497 (27. November 2017 um 01:52)

  • Ich hab grad bei meiner 914 und meinem R2 nachgesehen, beschossen wurden beide nicht in Deutschland, sondern in Österreich (Adlersymbol) und beide haben einen dreistelligen alphabetischen Datumscode.

  • Auch auf meiner Zoraki 917 befindet sich nur der Österreichische Adler. Das geht aber so auch in Ordnung. Der Beschuss muss nicht zwingend in Deutschland erfolgen.
    Ob er zumindest in einem EU-Land zu erfolgen hat, um in D anerkannt zu werden, weiß ich jetzt nicht hundertprozentig. Könnte aber sein, das es so eine Regelung gibt.

    Atak Arms bzw. die ESC GmbH spart durch den Österreichischen Beschuss einfach Kosten ein. Sonst wären die Bosporus-Plempen mit PTB-Stempel wahrscheinlich noch teurer für den Deutschen Michel. ;)

    "Ein Leben ohne PK380 ist zwar möglich, aber sinnlos!"

  • Ob er zumindest in einem EU-Land zu erfolgen hat, um in D anerkannt zu werden, weiß ich jetzt nicht hundertprozentig. Könnte aber sein, das es so eine Regelung gibt.

    Nein, hat mit EU nichts zu tun, trotzdem alles gut, Österreich ist Mitglied im C.I.P. --> https://de.wikipedia.org/wiki/Commission_Internationale_Permanente_pour_l’Epreuve_des_Armes_à_Feu_Portatives#Mitglieder_der_C.I.P.
    Alle Länder, die in dieser Kommission vertreten sind, akzeptieren die jeweiligen Prüfungen anderer Mitgliedsländer.

  • Das Ding ist ja, bei mir ist gar kein Beschusszeichen drauf, aus keinem Land. Nur ein PTB Zeichen.

  • Das Ding ist ja, bei mir ist gar kein Beschusszeichen drauf, aus keinem Land. Nur ein PTB Zeichen.

    Das kann ich mir nicht vorstellen, darum wiederhole ich meine Bitte: Poste Fotos. Danke.

    PS: Wie man Fotos postet, weisst du doch seit du uns die Mündung deiner Waffe wegen der verdrehten "Zentrierungspitze der Laufseelenachse" gezeigt hast. ;)

    PPS: Ich denke, du machst dich wieder über uns lustig. 8)

    4 Mal editiert, zuletzt von Zora (27. November 2017 um 07:02)

  • Ich bin am Handy und da ist die Dateigröße leider zu groß.

    Aber die SSW hat wirklich zu 10000% kein beschusszeichen auf der Waffe, ich bin ja erst drauf gekommen als mein Kollege mich darauf hingewiesen hat.

  • Sachen gibbet, die Gibt's ja garnicht. Also ich traue den Bosporus Kniften alles zu, aber ohne CIP Beschuss in Deutschland?
    Nö nicht bei einem hiesigen Händler.

    Jede Wette, die Osmanen-Knarre hat ein Beschuss-Zeichen und @BMWS1000RR will uns nur foppen. ;)
    Denn ein PTB-Zeichen setzt zwingend einen Beschuss voraus.

  • Jede Wette, die Osmanen-Knarre hat ein Beschuss-Zeichen und @BMWS1000RR will uns nur foppen. ;) Denn ein PTB-Zeichen setzt zwingend einen Beschuss voraus.

    Gab es schon häufiger, dass SSW (auch aus Deutschland) ohne Beschusszeichen an Endkunden gelangt sind. Einfach mal googeln.

  • Gab es schon häufiger, dass SSW (auch aus Deutschland) ohne Beschusszeichen an Endkunden gelangt sind. Einfach mal googeln.

    Das überlasse ich dir. Im Forenarchiv fand ich jedenfalls nichts.

  • Wo Menschen arbeiten passieren Fehler.
    Von fahlässig bis vorsätzlich fällt mir da einiges ein.
    Ich bin auch schon ohne HU-Stempel im FS vom TÜV-Hof . . .

    Kann ich dagegen rechtlich vorgehen?

    Warum nicht erst einmal freundlich im Laden vorsprechen. Beleg/Zeugen vorhanden ?
    Als gewerblicher Verkäufer ist er in der Pflicht . . . 8)

  • Du hast die 917 offenbar im Waffenhandel gekauft. Da sollte sich das schnell klären lassen. Der Händler muss diese zurücknehmen, wenn tatsächlich der Beschuss fehlt.
    Unbeschossene, jedoch beschusspflichtige Schusswaffen sind nicht handlsfähig. Hätte also gar nicht an privat verkauft werden dürfen. Somit Kaufvertrag vollumfänglich nichtig.