Welches Messer ist zum "Führen" noch erlaubt. Komische Gesetze und Regelungen

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 90.795 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Mai 2019 um 20:12) ist von Old_Surehand.

  • Weg zum Angeln = Messer in geschlossenem Behältnis
    Beim Angeln = Messer kann offen rumliegen
    Weg nach Hause = Messer in geschlossenem Behältnis

  • Weg zum Angeln = Messer in geschlossenem Behältnis
    Beim Angeln = Messer kann offen rumliegen
    Weg nach Hause = Messer in geschlossenem Behältnis

    Und zwar Geschloßen nicht verschloßen. Bei Sackis kam der Eindruck auf das eine einfache Kühlbox Nicht langt. Den wo montiert Sacki Sicher Sein kleines Schloß?

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (25. Dezember 2017 um 13:33)


  • So auf beiden Bildern Pistole Messer(Taschenmesser) Baseballschläger und Sprühgerät.
    einzig das da nicht im vorauseilendem gehorsam nicht gleich Haarspray Mundspray usw verboten wird wundert mich.

  • Yup. Seit 10 Jahren schon so. Lustig vor allem, da man in div. Shops auf der Reeperbahn genau diese Artikel kaufen kann.
    Alleine daran sieht man schon die unglaubliche Logik in dem Verbot.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Die ganzen Kiez-Größen wollen doch nicht auf ihre Spielzeuge verzichten. Es reicht, wenn der brave Bürger es nicht darf. Der Rest hält sich ohnehin nicht dran.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Wie sagte mal ein Anwalt zu mir "Wenn Polizisten erst mal echten Wiederstand erleben würden wäre der Unsinn mit Wiederstand gegen die Staatsgewalt nur weil man was sagt schnell vom Tisch"

  • Wie sagte mal ein Anwalt zu mir "Wenn Polizisten erst mal echten Wiederstand erleben würden wäre der Unsinn mit Wiederstand gegen die Staatsgewalt nur weil man was sagt schnell vom Tisch"

    Was "sagt" man denn so in der geheimen Verschwurbelungszentrale zu Vollstreckungsbeamten? Etwas freundliches kann es jedenfalls nicht sein, denn das Gesetz ist eindeutig:

    "§ 113 StGB
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

  • Yup. Seit 10 Jahren schon so. Lustig vor allem, da man in div. Shops auf der Reeperbahn genau diese Artikel kaufen kann.
    Alleine daran sieht man schon die unglaubliche Logik in dem Verbot.

    Gruß Play

    Noch bekloppter, wenn deine Wohnung in einer Waffenverbots-Zone liegt, gilt die Zone nicht für dich.

    Ja man kann sie dort kaufen ,die werden dann aber so verpackt das es als Transportieren gilt und nicht als führen.Und das darf man dort auch mit den Schildern ,nur das Zugiffsbereite Führen dieser Gegenstände ist dort untersagt !

    Hat man dort eine Wohnung gilt dieses Verbot auch für einen außerhalb der eigenen Wohnung ,der Transport ist erlaubt ,das Führen nicht.

    Wer seine SSW führen möchte muss sie verschlossen im Koffer außerhalb dieser Zone befördern und darf sie dann erst mit dem KWS führen.

  • "§ 113 StGB
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    (1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Schön das du lesen kannst und was im Paragraphen steht, nur sieht die Wirklichkeit anders aus. Zb Polizisten die sich in Hausnummern ihren und bei dir ihr SEK Klassentreffen abhalten.
    Einsatz 1
    Einsatz 2
    Einsatz 3
    Einsatz 4

  • Das ist auch in anderen Fällen wenig komisch: gar nicht so selten wird der Notarzt angerufen und vor ort ist die Adresse nicht klar zu indentifizieren. Da wird dann auch schon mal die Kolonne der Einsatzwagen mit Blaulicht und Tatütata angehalten und Kinder oder Passanten gefragt, ob sie die betreffende Adresse kennen. Also, wer zu Herzinfarkten neigt oder in der Küche zündelt, immer schön eine gut sichtbare Hausnummer anbringen.

    Aber zurück zum Thema - es ist erstaunlicherweise manchmal gar nicht so banal, die richtige Wohnung zu finden.

  • Jhary, Jhary. Was hat das alles mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu tun?

    Vielleicht bringst Du 131 StGB mit Deinen Links in Deiner Dir eigenen Wirklichkeit zusammen. Ich schaffe das schon bei der Aussage Deines Anwaltes nicht. Geschweige denn bei Deiner Linksammlung. ?(

    Einmal editiert, zuletzt von TumberTambour (27. Dezember 2017 um 14:19)

  • Ja man kann sie dort kaufen ,die werden dann aber so verpackt das es als Transportieren gilt und nicht als führen.Und das darf man dort auch mit den Schildern ,nur das Zugiffsbereite Führen dieser Gegenstände ist dort untersagt !

    Na ja. Ich will jetzt nicht auf die Transportsicherungen der Shops genauer eingehen. Oder auf die Käufer, die ihre frisch gekaufte Ware vor dem Geschäft nochmal angucken wollen. ;)

    Aber ja. Die Shops sagem jedem Käufer, daß Er tunlichst die Sachen erst ausserhalb des "Sperrbezirks" öffnen soll. Ist schon irgendwie strange.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Lieber Play.

    Lustig vor allem, da man in div. Shops auf der Reeperbahn genau diese Artikel kaufen kann.

    Absolut korrekt. Noch lustiger wird es bei den Verkäufen außerhalb der Shops, hinter verschlossener Tür....
    Aber wir extrem braven und gesetzestreuen, machen da ja große Bögen drum :saint::saint::saint:

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (27. Dezember 2017 um 21:47)

  • Jhary, Jhary. Was hat das alles mit dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu tun?

    Vielleicht bringst Du 131 StGB mit Deinen Links in Deiner Dir eigenen Wirklichkeit zusammen. Ich schaffe das schon bei der Aussage Deines Anwaltes nicht. Geschweige denn bei Deiner Linksammlung.

    Ganz einfach in jedem dieser Fälle wurden den Opfern der Polizeilichen Gewalt auch noch einen Anzeige wegen Wiederstand gegen die Staatgewalt hinterher aufs Auge gedrückt.
    Zu deutsch erst kriegst zerschlagen die dir die Bude und dann bekommst du noch eine Anzeige hinterher.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (27. Dezember 2017 um 18:52)

  • Mit Deinem umfangreichen Insiderwissen wirst Du auch bestimmt sagen können, welchen Ausgang die Anzeigen – wenn es sie gab – genommen haben.