Frage zu 7,5J Geschossenergiebeschränkung

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 6.595 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. August 2017 um 01:21) ist von Musashi.

  • Versuche es doch mal mit einem inhaltlichen Beitrag.
    Ich weiß ja, daß Lesen "total uncool", Sachverhalte zur
    Kenntnis zu nehmen "voll 80er" ist und Nachdenken
    unerträgliche Kopfschmerzen hervorruft.
    Trotzdem ist das der bessere Weg,

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • WaffG: Ein Geschoss wird mit kalten Gasen durch einen Lauf getrieben. Federdruck, Pressluft, vorkomprimierte Luft!
    Bis 7,5J mit F im Fünfeck nicht Waffenscheinpflichtig. Schießordung ist zu beachten.

    Zeilen, Bestandteile, Absätze des WaffG durcheinander zu mixen und daraus etwas anderes zu basteln ist "uncool"!!

    Trifft die Beschreibung auf PTB zu? Handelt es sich um kalte Gase? Die Erwähnung von 7,5J ist nicht mit F-Waffen zu verbinden!!
    Zubehör wie Abschussbecher sind bestimmungsgemäß zu verwenden. 15mm Pyro sind bestimmungsgemäß mit Abschussbecher und Kennzeichnung mit PTB. 6mm Gummigeschosse oder irgendetwas, das nicht bestimmungsgemäß verwendet wird sind es nicht.

    Für die "Bestimmungsgemäße Verwendung" trifft immer zu: Mit Hirn und Verstand verwenden. Gute Nacht!

    Ich hatte bereits sinnvolles geschrieben. Das es bei Dir nicht so fruchtet ist wohl ein anderes Thema!

    4 Mal editiert, zuletzt von Felsenbirne (16. August 2017 um 20:50)

  • Es sind keine kalten Gase, deshalb ist der komplette Passus nicht einschlägig.

    Ich mixe nicht durcheinander - im Gegenteil ich sortiere das auseinander.
    Das der Gesetzgeber derart schlampig arbeitet ist nicht meine Schuld.

    Zitat

    Zubehör wie Abschussbecher sind bestimmungsgemäß zu verwenden.

    Ist das eine zwingende Vorschrift? Mit Strafe bedroht?
    Was ist bestimmungsgemäß bzw. was nicht mehr?

    Zitat

    6mm Gummigeschosse oder irgendetwas, das nicht bestimmungsgemäß verwendet wird sind es nicht.

    Da es sich dabei um Geschoße handelt ist das abseits der Diskussion.
    Es ging darum daß Pyros nur mit 7,5 Joule betrieben werden dürfen.
    Für das Schießen mit Geschoßen gibt es einige andere Normen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Da Du immerzu verschiedene Begrifflichkeiten und Passagen des WaffG durcheinander würfelst und sicher niemals zu einer einvernehmlichen Erkenntnis bereit sein wirst, möchte ich Dir nochmals eine "gute Nacht" wünschen.
    Mehr werde ich allerdings nicht mehr zum Thema "Unverständnis und Mißverständnis" beitragen wollen und müssen!

    Ein klarer Satz war doch: "Mit Hirn und Verstand". Das setzt jedes Gesetz als Allgemeingut voraus.

  • *plonk*

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das Problem ist der Unwille oder die Unfähigkeit des Laien, zu verstehen,
    zu begreifen und zu akzeptieren, daß ab einer gewissen Komplexität der
    Gesellschaft (die im übrigen schon vor vielen Jahrhunderten wenn nicht
    Jahrtausenden erreicht war) Gesetze notwendigerweise generell-abstrakt
    sein müssen und die Anwendung auf den Einzelfall, die sog. Subsumtion,
    nicht nur Kenntnis des Gesetzes sondern auch das Beherrschen der hierfür
    erforderlichen juristischenVerfahrensweisen, Methoden und Praktiken
    voraussetzt. Unter diesen Umständen ist eine Diskussion völlig sinnlos.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (16. August 2017 um 22:58)

  • Tsts Kinder... nun streitet euch nicht..... ;)

    Danke an alle für die rege und engagierte Teilnahme; meine Frage wurde tatsächlich unter Verweis auf die diversen Beschussgesetze und -verordnungen beantwortet. Also nix mit Gesetzeslücke; die zuständigen Stellen haben schon dran gedacht, auch die Pyrobecher entsprechend zu testen. Alles andere hätte mich bei der gründlichen deutschen Bürokratie auch fast etwas gewundert. :)

  • Ist das eine zwingende Vorschrift? Mit Strafe bedroht?
    Was ist bestimmungsgemäß bzw. was nicht mehr?

    Einen Baseballschläger zum Baseball zu benutzen ist bestimmungsgemäß. Auf jemanden damit einzuschlagen nicht.
    Das ist eine zwingende Vorschrift, die auch mit Strafe bedroht ist. Wird jeder Richter demjenigen erklären, der den Baseballschläger wie in Fall 2 benutzt.

    Was Bestimmungsgemäß ist gibt z.B. der Hersteller in einer Bedienungsanleitung vor.
    Wenn ich einen Sylvesterknaller nicht bestimmungsgemäß verwende und es tritt ein Schaden ein, gibts ne Strafe.

    Wie ein Pyrobecher bestimmungsgemäß verwendet wird, gibt ebenfalls der Hersteller vor.

    Ein letztes Beispiel: Wenn ich eine Waffe nicht als Waffe sondern als Sportgerät benutze, so ist das auch nicht bestimmungsgemäß. Also ab in den Knast mit den Sportschützen und allen anderen die Waffen falsch benutzen. :thumbup:

    Gruß Udo

  • Das Problem ist der Unwille oder die Unfähigkeit des Laien, zu verstehen,
    zu begreifen und zu akzeptieren, daß ab einer gewissen Komplexität .......


    Unter diesen Umständen ist eine Diskussion völlig sinnlos.


    Hmm, genau.
    Es gibt User, die "ab einer gewisssen Komplexität" immer noch verständliche Erklärungen posten, die auch der Laie begreifen kann und die sachlich richtig sind, wenn auch nicht vollumfänglich juristisch eindeutig.

    Gruß
    Musashi