Schiessen im Garten mit dem Luftgewehr

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 47.888 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Mai 2017 um 19:25) ist von toxy.

  • WilderSüden......
    Ich denke Du hast da wirklich alles Nötige getan,um dem Gesetz zu entsprechen!
    Ich persönlich würde es auf meinem eigenen Grundstück etwas laxer nehmen......
    Ich würde auch schon schießen,was in Deinem Post 2 das Bild 074.jpg zeigt.
    Dann ist der Himmel eben zu sehen,aber ich fühle mich nicht wie in der Hundehütte.

    Ich persönlich würde immer auf zwei Dinge hohe Priorität legen!
    Blickdicht von außen...und geräuschgedämmt (SD und Kugelfang) so gut es geht!
    Dann kommt auch keiner und stellt Fragen........kein Fragesteller=kein Problem ;)

  • Ein sehr großes Problem stellt die regelmäßigkeit dar, schon 18 Tage im Jahr sorgen laut WaffG dafür das es vom Gesetz her ein annerkanter Schießstand sein müsst.


    Das ist und bleibt nur ein Gerücht!

    Eigentlich wollte ich darauf überhaupt nicht mehr antworten, da wie fast immer wenn es um rechtliche Dinge geht, eine ellenlange Diskussion ohne aussagekräftiges Ergebnis entsteht und jeder meint es besser zu wissen. Darauf habe ich einfach keine Lust.

    Aber ich habe mir am Sonntag noch die Mühe gemacht und diesbezüglich ans Landratsamt eine Anfrage per Email gestellt. Dies könnte jeder Interessierte machen und hat dann auch gleich die von seiner zuständigen Behörde richtige Antwort.

    Soeben kam die schriftliche Antwort von meiner zuständigen Behörde und ich möchte sie dem Forum nicht vorenthalten:


    „Die Häufigkeit der Ausübung spielt hierbei keine Rolle.“


    Tschüss, zu diesem rechtlichen Thema bin ich raus.

    Gruß
    WilderSüden

    2 Mal editiert, zuletzt von WilderSüden (8. Mai 2017 um 14:43)

  • Wenn die Häufigkeit angeblich keine Rolle spielt, wo ist denau der Unterschied zwischen regelmäßig und unregelmäßig?

    Das ist der springende Punkt, denn wenn regelmäßig geschossen wird, dann handelt es sich eindeutig um eine zulassungspflichtige Schießstätte.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ergänzung:

    Auf erneute Nachfrage meinerseits wurde mir von der zuständigen Behörde noch schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei meinem Garten nicht um eine Schießstätte handelt. Auch wenn ich sicherheitstechnische Einrichtungen zur Abwehr von Gefahren vorhalte, wie zum Beispiel das Flatterband oder die aufgehängten Platten zur Schusseinengung, wird dadurch mein Garten nicht zur Schießstätte.

    Mein Garten = keine Schießstätte ! :new11:

    Somit sind auch Diskussion um den §27 und andere §en hinfällig, in denen es um Schießstätten geht.

    Daumen hoch für die zuständige Behörde :thumbsup: , danke! :huldige:

    Gruß
    WilderSüden

  • dass es sich bei meinem Garten nicht um eine Schießstätte handelt. Auch wenn ich sicherheitstechnische Einrichtungen zur Abwehr von Gefahren vorhalte, wie zum Beispiel das Flatterband oder die aufgehängten Platten zur Schusseinengung, wird dadurch mein Garten nicht zur Schießstätte.

    Das war Sonnenklar. Was einige hier alles in das WaffG hineininterpretieren, läßt mich immer wieder staunen.

    Danke für deine zusätzliche Info und Nachfrage. :thumbsup:

    Was nicht heißt das eine andere Behörde nicht auch durchaus eine andere Meinung vertreten könnte.
    Es gibt mehr ungeschriebenes als geschriebenes Recht und jeder hat ein eigenes Rechtsempfinden.
    Selbst Richter können oft kein einheitliches Recht sprechen, wenn ein Fall durch die Instanzen geht.
    Das scheint alles nicht so einfach zu sein. Deshalb fehlt mir auch jeglicher Respekt vor Juristen. Ist nicht böse oder persönlich gemeint.


    Gruß Udo

    Einmal editiert, zuletzt von Udo1865 (8. Mai 2017 um 17:34)

  • Das meiste ist doch klar, Fälle wo ein Richter meint seine eigene Ansicht durchsetzen zu müssen oder eine verquere Auffassung hat werden aber eher bekannt.

    Ich will nicht ausschließen dass ein übertrieben pazifistischer Richter mal so einen raushaut, aber in der Regel wird es dann von der nächsten Instanz kassiert.

    Hoffen wir das beste...

    The carrot, definitely a stupid looking round...

  • Ihr Lieben.

    Was nicht heißt das eine andere Behörde nicht auch durchaus eine andere Meinung vertreten könnte.

    Eben!!! Und der Leiter dieser Behörde wird auch nicht von Deiner Nachbarschaft alarmiert, sondern irgendein Sheriff, der das vielleicht ganz anders sieht. Nicht vergessen, kann - muss aber nicht.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Das es da so große Unterschiede in der Auslegung von einem und demselben Gesetz von verschiedenen Behörden gibt, wie es hier im Forum immer dargestellt wird, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Ausnahme bestätigt natürlich die Regel. Das Gesetz gilt für jeden Bürger in der gesamten Republik und Bürger erster und zweiter Klasse dürfte es überhaupt nicht geben.

    Aber lasst es uns doch gemeinsam einfach mal testen, :thumbsup: kostet auch nichts.

    Wenn nur 10 Forumsmitglieder oder mehr, von Nord und Süd, Ost und West, ein und dieselbe Anfrage an ihre jeweilige Waffenbehörde stellen, sollte eigentlich ein einheitliches Ergebnis heraus kommen. Ich würde meinen bereits verwendeten Anfragetext natürlich zur Verfügung stellen. Der Aufwand für jeden Einzelnen wäre somit überschaubar, nur meinen Text in eine Email zu kopieren und an die zuständige Behörde zu senden. Die Antwort kann man dann hier, für alle lesbar, einstellen.

    Derjenige, der keine schlafenden Hunde bei seiner Behörde wecken will, braucht sich ja nicht beteiligen.

    Für all diejenigen aber, welche bereits im Garten schießen oder dies planen, hätten dann somit auch gleich eine Rechtsicherheit.

    Sollte sich jemand dafür interessieren, einfach PN an mich.

    Gruß
    WilderSüden

    Einmal editiert, zuletzt von WilderSüden (10. Mai 2017 um 22:49)

  • Derjenige, der keine schlafenden Hunde bei seiner Behörde wecken will, braucht sich bei der Umfrage ja nicht beteiligen.

    Für all diejenigen aber, welche bereits im Garten schießen oder dies planen, hätten dann somit auch gleich eine Rechtsicherheit.

    Das klingt zwar verlockend und gleiches Recht für alle wäre ein Traum! 8o
    Aber ich frage mich ob ich der Einzige bin der sich genau das überhaupt nicht vorstellen kann.
    Allein der Dschungel an Verwaltungsvorschriften muss ein einheitliches Ergebnis vereiteln.
    Besonders bei einer derart schwammig formulierten Gesetzeslage.
    Rechtssicherheit würde ich auch nur aus einem Urteil in höchster Instanz ableiten,
    nicht vom Gutdünken der Sachbearbeiter.

    Bitte nicht falsch verstehen, der Erfahrungsaustausch hier ist für alle im Forum mega nützlich! :thumbsup:

  • Sorry, aber deine Zweifel kann ich nicht teilen und auch nicht nachvollziehen.

    Wenn ich von der zuständigen Behörde "Waffenrecht" eine Rechtsauskunft einhole,
    habe ich somit eine eindeutige Rechtssicherheit.

    mein Garten= keine Schießstätte
    Das Antwortschreiben habe ich mir eingerahmt und hängt in meiner Schiessbude :party:
    Damit komme ich vor jedem Gericht durch, sollte jemand (Polizei, Nachbar, ...) anderer Meinung sein!

    Einmal editiert, zuletzt von WilderSüden (10. Mai 2017 um 22:59)

  • In der Behörde die für meinen Job zuständig ist hat die Sachbearbeiterin gewechselt, auf einmal brauche ich einen neuen Kurs für die selbe Sache. Ist auch nur hier so, würde ich 100km entfernt arbeiten könnte ich mir den Kurs sparen.

    Das entsprechende Gesetz kann man so oder so verstehen...

    Hier wird es nicht anders sein!

    The carrot, definitely a stupid looking round...

  • Sorry, aber deine Zweifel kann ich nicht teilen.

    Wenn ich von der zuständigen Behörde "Waffenrecht" eine Rechtsauskunft einhole,
    habe ich somit eine eindeutige Rechtssicherheit.

    Das ein Bekannter, vor ein paar Jahren mal gemacht.

    Antwort (sinngemäß):

    Ein Hinweis auf das Waffengesetz. Dort steht Alles drin und daran muss er sich halten.

    Er hat noch einmal nachgefragt, zu irgendeiner speziellen Frage.
    Als Antwort hat er wieder den Hinweis auf das Waffengesetz bekommen.

    Er hat es dann aufgegeben und seine Schießbahn so eingerichtet, wie er denkt,
    dem Gesetz zu genügen.

    Er hatte Bedenken wegen der Nachbarn, war recht neu zugezogen.
    Als die mitbekommen haben, das er auf eigenem Grund und Boden mit LG und Lupi
    schießt, sind die nach und nach, mit ihren eigenen Waffen rüber gekommen oder
    haben gefragt ob sie mal mit einer seine Waffen schießen dürfen.

    Er hat eine sehr Freizeitwaffen zu getaner Wohnstätte gefunden. :thumbsup:

    Hier im kleinen Dorf stört sich auch Keiner dran.

    Hier hat jeder Haushalt mind. ein LG.

    Im Winter treffen wir uns auch mal in der einen oder anderen Scheune um mal
    ein paar Dias zu plätten.

    Gruß Otti

  • Er hat eine sehr Freizeitwaffen zu getaner Wohnstätte gefunden.

    Hier im kleinen Dorf stört sich auch Keiner dran.

    Hier hat jeder Haushalt mind. ein LG.

    Im Winter treffen wir uns auch mal in der einen oder anderen Scheune um mal
    ein paar Dias zu plätten.

    Neid!

    Ist eine besondere Form der Anerkennung. ;)


    ...oder nennen wir es einfach Stadt - Land - Gefälle?

    Wo Raum ist, ist auch Raum für Individuelles.

    Wo alle aufeinander hocken ist Missgunst und Zwietracht.

  • Wo alle aufeinander hocken ist Missgunst und Zwietracht.

    Hier hilft Jeder Jeden.

    Das mussten einige Neudörfler auch erst mal lernen.
    Die konnten es erst auch nicht glauben.
    Wenn man Hilfe braucht, geht man zu den Nachbarn, einer hat eine Lösung :thumbup: .
    Spart Kohle, kostet Zeit (Gegenleistung), fördert das Dorfleben.

    Gruß Otti

  • So ändern sich halt die Zeiten ... früher hieß es " warte Nachbar, ich komm und helfe dir " ... heute heißt das " warte Nachbar, dir helfe ich" ...

  • Bei uns im Garten könnte ich perfekt auf etwa 30m schiessen, aus dem Küchenfenster raus. Höchstens der Nachbar aus dem Gartenhäuschen könnte über seine Terasse unbemerkt in die Schußbahn laufen, aber der ist meistens nicht da und wenn er kommt sehe ich das.

    Einziges Problem ist dass der Garten am Ende durch einen löchrigen Zaun abgeschlossen ist. Wie kann ich das verbessern, Sperrholzplatte?

    The carrot, definitely a stupid looking round...

  • Also ich persönlich kann mir auch gut vorstellen, dass man mit ein und der selben Frage bei gleichen Ämtern in verschiedenen Städten unterschiedliche Antworten bekommt.

    Noch interessanter erachte ich aber die Folgen.
    Mal angenommen ich schieße im Garten nachdem ich umgezogen bin und es gibt Ärger mit der Polizei und ich verweise auf ein Schreiben der Behörde von meinem alten Wohnsitz, die mir das Schießen, so wie ich es tue erlaubt hat, die Behörde am neuen Wohnort hat dazu aber eine andere Meinung.

    In DE haben wir ja nur ein Waffengesetz und theoretisch müsste auch die behördliche Auslegung überall gleich ausfallen.
    Tut sie das nicht, dann will ich mal die Gesichter der Beteiligten Beamten sehen :p

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