, moin.
in einer hausordnung, wie unserer drinsteht, das der lärmpegel einer wohnung nicht über zimmerlautstärke zu sein hat, und zwar nicht nur ab 2200 uhr bei nachtruhe, sondern den ganzen tag über, dan n muß man sich daran halten.
ich hab widerholt nachbarn hier erlebt die holen dann die polizei....
also nicht bei mir , ich halte mich dran. also meine c98 hört nicht im flur oder nachbarwohnung.das ist ok
wenn die hausordnung das bestimmt, gibt es da keinen großen verhandlungsspielraum, da fliegt der dauerbellende hund genauso raus wie die klavierspielerein.
das liegt an jeder speziellen hausordnung, da gibt es keine allgemeingültige.
sogar ich als besitzer einer wohnung, also eigentümer, kann rausgeklagt werden im extrtemfall, wenn ich mich hier nicht dran halte.
versuchs mut schalli...oder mach musik dabei an in normaler lautstärke.
gruß edwin