Schiessen im Garten: Kann-Bestimmung?

Es gibt 144 Antworten in diesem Thema, welches 17.420 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2017 um 00:57) ist von Jhary.

  • Zwei Bedingungen musste ich hierbei realisieren:
    1. Das Geschoss darf beim Schiessen, von der Schussposition aus, das Grundstück nicht verlassen können. Das gilt selbstverständlich auch in Richtung nach oben (gen Himmel).
    2. Das Grundstück muss befriedet sein.

    Beide Bedingungen lassen für mich keinen Interpretationsspielraum zu. Von meiner Schießposition aus, darf ich weder den Himmel sehen, noch die Befriedung oder gar über die Befriedung hinaus. Und die Befriedung muss meine gesamte „private Schießbahn“ lückenlos umschließen.

    Das finde ich total interessant und deckt sich auch mit meinem laienhaften Verständniß......
    Ich verstehe nur nicht,warum ich nicht die Befriedung sehen darf....wenn das eine dicke Mauer ist,sollte das doch kein Problem sein....bei einem Maschendrahtzaun/Hecke o.ä. ist es wahrscheinlich etwas anderes....

    Was hast Du denn für eine Befriedung?

  • Ich verstehe nur nicht,warum ich nicht die Befriedung sehen darf....wenn das eine dicke Mauer ist,sollte das doch kein Problem sein....bei einem Maschendrahtzaun/Hecke o.ä. ist es wahrscheinlich etwas anderes....

    Was hast Du denn für eine Befriedung?


    Da hast du natürlich vollkommen Recht.
    Ich habe mich diesbezüglich unglücklich ausgedrückt und auf meine Befriedung bezogen.

    Als Befriedung spanne ich zum Schießen ein Flatterband mit Beschriftung "Betreten verboten". Ist in 5 Minuten aufgebaut und hinterher auch schnell wieder abgebaut. Bericht folgt!

  • Alles klar...........hab' ich so ähnlich vermutet.......
    Kommt halt drauf an,ob man die Befriedung durchschießen kann oder eben nicht......
    Und daß Flatterband auch eine Befriedung/Absperrung darstellt,wurde schon öfter mal erwähnt..... :thumbup:

  • Beide Bedingungen lassen für mich keinen Interpretationsspielraum zu. Von meiner Schießposition aus, darf ich weder den Himmel sehen, noch die Befriedung oder gar über die Befriedung hinaus. Und die Befriedung muss meine gesamte „private Schießbahn“ lückenlos umschließen.

    Ich schiesse von drinnen nach draussen. Um die Bedingungen zu erfüllen, muß ich nur die Jalousie einen Teil runterlassen. Wenn ich draussen schiessen würde, wird das schon schwieriger. Jedenfalls kann man so sicherstellen, das das Geschoss nicht das befriedete Besitztum verlässt. Könnte auch funktionieren, wenn man sich ne Blende ins Fenster baut und so halt nur einen eingeengten Schussbereich zur Verfügung hat.

  • Ja, das mit dem Flatterband ist noch nicht jedem bekannt. Zuerst bekam ich die Aussage, dass ich um mein Grundstück einen Zaun ziehen muss. Da mein Grundstück nur auf der Straßenseite eingezäunt ist, wegen der Kinder, wäre das für mich ein zu großer Aufwand gewesen und das Projekt gestorben.

    Habe dann im Internet gelesen, dass im Strafrecht und gängiger Rechtsprechung ein Flatterband zur Befriedigung vollkommen ausreichend ist. Was im Strafrecht zulässig ist, muss folglich bei einer Ordnungswidrigkeit erst recht ausreichend sein.

    Wurde dann nach Rücksprache mit dem Landratsamt auch so bestätigt, Flatterband ist als Befriedung zulässig.

    Könnte auch funktionieren, wenn man sich ne Blende ins Fenster baut und so halt nur einen eingeengten Schussbereich zur Verfügung hat.

    So ähnlich habe ich mein Problem gelöst. Ich schiesse jedoch außerhalb des Hauses. ;)

  • Ich schiesse von drinnen nach draussen. Um die Bedingungen zu erfüllen, muß ich nur die Jalousie einen Teil runterlassen. Wenn ich draussen schiessen würde, wird das schon schwieriger. Jedenfalls kann man so sicherstellen, das das Geschoss nicht das befriedete Besitztum verlässt. Könnte auch funktionieren, wenn man sich ne Blende ins Fenster baut und so halt nur einen eingeengten Schussbereich zur Verfügung hat.

    So mache ich es auch. Aus der Scheune, durch die Offene Tür in den Garten. Alles was ich versehentlich treffen könnte ist eine große Mauer hinter dem Kugelfang. Alles sicher.

  • moin.
    geh mal draussen in den garten und baller rum, und irgenwo passiert was.

    da wird dir ganz genau erklärt , wie der richter das sieht mit kann, darf und muß bestimmungen.

    geh mal davon aus , das es zu deinen ungunsten sein wird. und wenn jemand anders was passiert, dann ich zu dem schützen :selber schuld, was jetzt mit dir hier passiert....

    mehr brauch man dazu nicht zu sagen.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ja nicht verlassen kann in welcher Weise man die Waffe auch hällt.

    Unwahrscheinlich aber nicht unmöglich
    Du schiesst auf ne Dose vor ner 2meter auf 2meter Wann aus Stein
    Soweit so gut

    Auf einmal kommt jemand und erschreckt dich
    Du verreist die Waffe und die Kugel fliegt gen nirgendwo

    Möglich ist sowas

    Und wie groß ein Grundstück sein muss damit das technisch nicht geht haben wir hier auch besprochen vorhin

    180meter in jeder Richtung

    8) Federdruck-Only 8o
    Perfecta 32 --- Hämmerli Mod.4 HS 03 --- Haenel 310 --- WMN B5 .22 --- WMN B3-3 .22 --- Diana 240 Classic --- HW30s

  • Ein Bekannter hatte sich eine Schießbahn Indoor eingerichtet. Leider hatte er die Große Glasfront vergessen so kam was kommen mußte Morgens um halb 5 kam das SEK durch die Decke. Jeder der Anwesenden wurde erstmal bedroht und gefeselt während die das ganze Haus verwüsteten. Ende vom Lied Haus abrißreif mehrere Verletzte durch Polizei und 1 gefährlicher Red Ryder sichergestellt. Und der 12Jährige Sohn wurde mit gebrochenen Knochen behandelt der Junge wird nie in seinem Leben einen Polizisten mehr vertrauen.

  • oO Ernsthaft?!
    Das ist doch net mehr normal....

    Aber Leute von denen man weiß, dass sie wahrscheinlich nen Terroranschlag planen, denen lässt man soweit freie Hand, dass sie es schaffe nen LKW zu klauen und in ne Menschenmenge zu fahren...

    Unglaublich

    8) Federdruck-Only 8o
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  • Auf einmal kommt jemand und erschreckt dich
    Du verreist die Waffe und die Kugel fliegt gen nirgendwo

    ...außerhalb des befriedeten Bereiches?

    In diesem Fall hast du die Vorgabe: "die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können" nicht erfüllt!

    Nicht gut für dich :thumbdown:

  • Ja nicht unmittelbar.
    Aber stell dir mal vor du richtest dir die Schießbahn im Garten ein und deine Frau ruft durchs offene Küchenfenster dass das Essen fertig ist ^^

    Kann doch auch reichen

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  • Wen meinst du jetzt?

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  • Liebe Leute auf jedem zugelassenen FT-Schießstand den ich kenne, kann man jederzeit den Himmel sehen und auch in eine Richtung schiessen bei der das Geschoss das umfriedete Gelände verläßt.
    Diese Schießstände sind abgenommen und zugelassen.
    Auch in meinem Garten muß ich ganz bestimmt nicht strengere Bedingungen erfüllen.
    Das muß man nur den Behörden klar machen. Die sind meistens ziemlich ahnungslos. Dashalb lassen die auch mit sich reden. Siehe Post 45 von wilder Süden: Erst wollen die einen Zaun, dann reicht plötzlich ein Flatterband.....
    Auch dieser Unsinn das der Himmel nicht zu sehen sein darf, zeugt von der Ahnungslosigkeit der Behörden.

    Das liegt m.E. daran das es sich eben doch nur um eine Kann-Bestimmung handelt.

  • Ok.
    Wenn die ganzen Rahmenbedingungen jetzt einigermaßen klar sind, dann sollten wir uns jetzt mal dran machen (wenn das noch nicht in anderen Posts geschehen ist), zu skizzieren, wie man denn dann in seinem Garten welche Gegebenheiten schaffen muss, damit man das "Bedenkenlos" machen kann.

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