Hier in Berlin wirst du damit allerdings krachend scheitern, woanders mag es anders sein. Wegen Überlastung und Personalmangel schicken dich die Cops bei Betrugsdelikten sofort weiter zur Staatsanwaltschaft.
Wer sich wegen der Personalsituation wider besseren Wissens seiner strafprozessualen Rechte berauben lässt, hat selbst Schuld. Ärgerlich ist sowas für unbedarfte Bürger, die dann von Pontius zu Pilatus geschickt werden. Wenn die Zustände in Berlin am Strafprozessrecht vorbeigehen, sollte der Bürger sich dort vielleicht einen neuen Senat suchen:
§ 158 StPO
Strafanzeige; Strafantrag
(1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. Die Bestätigung kann versagt werden, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, gefährdet erscheint.