- Aktuell wurde ein (ehemaliges) NPD Mitglied wegen des Besitzes einer alten Röhm RG3 zu 340.-€ verurteilt! Das Gericht beurteilte die Waffe , die der Beschuldigte von seiner Mutter geerbt hatte, wohl aufgrund fehlender PTB Nummer als erwerbschein und Besitzkarten pflichtig. Nachdem Sie sie erst als "Revolver" bezeichnet hatte sah die Richterin den Umstand das sie " nicht scharf gemacht war" als Strafmildernd!!
Gut das die Justiz jetzt wohl konsequent und zweifelsfrei durchgreift!!