Wie ernst darf man ein F-Kennzeichen nehmen ?

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 12.703 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2017 um 07:18) ist von Oldcrow.

  • Bist Du sicher?

    Damit es nicht weiter Kuddelmuddel und ein galoppieren durch verschiedene Gesetzestexte gibt . . .
    Das von Bastelherbie beschriebene Wegputzen von amtl. Zulassungszeichen
    lässt nichts Gutes erahnen - > Stichwort : Dauerhaft.
    Bei allen kennzeichnungspflichtigen Waffen die ich in den letzten Jahren in der Hand hatte,
    wäre dies nur mit blanker Gewalt (z.B. Dremel bzw. Feile) gegangen.
    Auch die anscheinend so "zarte" Laserung ist ein ganz schöner Brocken . . . 8)

  • Wie in einem anderen Thread gezeigt gibt es sogar Hersteller
    die das mit Aufklebern realisieren. Die Haftung nach dem
    Produkthaftungsgesetz ist hier nicht relevant, es zählt nur das
    Waffenrecht. Nach dem ist das nicht einmal eine OWi.

    Der Besitzer der Luftpumpe ohne F kann (je nach Gusto des
    zuständigen Staatsanwalts) aber ganz erhebliche Probleme
    bekommen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wie in einem anderen Thread gezeigt gibt es sogar Hersteller
    die das mit Aufklebern realisieren.

    Hättest du bitte mal einen Link zu besagtem Thread ? Dank im Voraus !

  • Es war vor ein paar Wochen mal Thema, ich finde es aber nicht wieder.
    Dafür hab ich diesen Thread gefunden: "F-im-Fünfeck" als Aufkleber
    Das selbe Thema - aber ausführlicher.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Also unter "Dauerhaft" ist doch hierbei ganz klar die Lebenszeit / Betriebszeit / Nutzungszeit der Waffe bzw. des Gegenstandes zu verstehen.
    Die Fahrgestellnummer eines KFZ muss auch bis zur Schrottpresse halten.

    Und es geht auch ganz klar um Sachmängelhaftung, denn das Prüfzeichen stellt hier eine der "zugesicherten Eigenschaften" dar.

  • Und es geht auch ganz klar um Sachmängelhaftung, denn das Prüfzeichen stellt hier eine der "zugesicherten Eigenschaften" dar.

    Zugesichert ist daß ein F drauf ist. Das war ganz sicher
    der Fall bei Auslieferung.
    Im Zweifel wird der Hersteller/Importeur halt einen
    neuen Aufkleber/Stempel draufmachen - mehr nicht; und
    für mehr haftet er auch nicht.
    Es ist keine zugesicherte Eigenschaft daß man die
    Beschriftung nicht weg bekommt.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nein, das vom Hersteller aufgebrachte / angebrachte Prüfzeichen dokumentiert die Konformität im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
    Ist das Prüfzeichen nach zwei Jahren nicht mehr erkennbar, steht spätestens dann der Besitzer in der Beweißlast eben dieser Konformität.
    Das kann, wie Du schon geschrieben hast, eine böse Stolperfalle werden.

  • Ja, aber nur für den Besitzer.
    Der Hersteller ist da raus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • .... das ist ein guter Tipp. Aber wer macht das schon ?
    Ist schon alles recht lustig. Da kauft man eine legale Waffe und nach mehrmaligem Putzen wird sie illegal und man müßte sie als gesetzestreuer Staatsbürger bei der Behörde freiwillig abgeben und hoffen, dass man da nicht noch einen auf den Deckel kriegt oder irgend welche Sachen eingeleitet werden, die auch noch einen Haufen Geld kosten und wenn man Pech hat, zusätzlich noch das Führungszeugnis verkorksen.

  • Gemach...
    Nix abgeben, beim Hersteller/Importeur melden
    und neu bestempeln lassen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn man selbst so ein Gewehr erwirbt im guten Glauben und es dann wieder veräußern möchte, kann einen das auch ganz schön in Bedrängnis bringen, denn wie will man dann argumentieren, wenn dann plötzlich klar wird, dass da scheinbar irgend etwas nicht stimmen kann, weil es das Teil nagelneu nur im Ausland und nur gebraucht in Deutschland gibt. Weshalb haben überhaupt neue Gewehre von der Elitex Digital GmbH Germany , die in Polen verkauft werden, ein F-Kennzeichen ?

    Nix abgeben, beim Hersteller/Importeur melden
    und neu bestempeln lassen.

    Elitex Digital haben sich vor 10 Jahren mal um den Import von Hatsan und SPA (China) gekümmert.

    Könnte man es, Zusammenfassend, als Lotteriespiel bezeichnen?

  • Danke für die vielen Stellungnahmen. Zusammengefasst bedeutet das für mich. Ich habe eine legale Waffe erworben , der Importeur ist seiner Verpflichtung nachgekommen und hat das gute Stück gesetzeskonform gekennzeichnet und dadurch dass ich es geschafft habe, den Aufdruck oder was auch immer wegzuputzen, ist das Gewehr an sich jetzt illegal. Nachkennzeichnen durch den Importeur wäre ein Möglichkeit, aber leider nur, wenn dieser überhaupt noch existent ist.
    Mal angenommen .... Ich zerlege jetzt das gute Stück bis ins letzte Teil und schmeiße alles inklusive der Systemhülse, bei der die Kennzeichnung fehlt, in einen Sack und stelle den Sack dann in die Ecke ? Habe ich da noch eine illegale Waffe ? Oder darf ich den Sack beruhigten Gewissens stehen lassen, nur das Gewehr nicht wieder komplett zusammensetzen ?
    Exportfeder kann man ja auch kaufen, besitzen, verschenken .... nur eben nicht einbauen? Handele ich illegal, wenn ich diesen Sack voller Metallteile dann jemanden schenke ?

  • Teile die für eine F-Waffe bestimmt sind (das ist ja der Fall)
    sind erlaubnisfrei. Das geht also wenn Derjenige 18 ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nur um der Verallgemeinerung entgegen zu wirken:

    Die Aussage, dass der Besitz einer nicht F Waffe illegal ist, ist natürlich falsch, aber das sollte Euch klar sein...

    Grüsse

    -Umarex Beretta 92FS
    -Diana Mod 35
    -Weihrauch HW97 BlackLine mit UTG 3-12*44

  • Ich kann natürlich keine Garantie für irgendwas abgeben, aber wenn ich persönlich (als private Person) wirklich sicher wäre, dass die Waffe weniger als 7,5 J hat, würde ich in diesem Fall einen Aufkleber ausdrucken mit einem :F: drauf und der Bezeichnung der Waffe und dem Namen des Importeurs, wie er auf der Originalwaffe stand, und den möglichst sicher draufkleben. Und wenn möglich für den Fall der Fälle ein Foto in der Hinterhand halten, das zeigt, dass das Kennzeichen ursprünglich drauf war.

    Ich wüsste nicht, gegen welchen Paragraphen ich damit als Privatperson verstoßen sollte. Das :F: ist ja, wie schon gesagt wurde, kein amtliches Prüfzeichen, und ich stelle es nur wieder her, wie es vorher war. Weil es kein amtliches Zeichen ist, ist das auch keine Urkundenfälschung o. ä.

    Als Privatperson habe ich mich ans Waffengesetz zu halten, und das tue ich, wenn die Waffe eine Druckluftwaffe unter 7,5 Joule mit :F: ist. Nach dem WaffG habe ich nur dann ein Problem, wenn kein :F: drauf ist oder keine Typenbezeichnung oder die Energie zu hoch (§ 24 Absatz 2 WaffG). Sämtliche anderen Pflichten gelten für den gewerbsmäßigen Hersteller oder Importeur, das bin ich nicht.

    So, jetzt mögen mich die wirklich Rechtskundigen zerreissen, aber bitte substanziiert.

    4 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (5. Januar 2017 um 09:37)

  • Nur um der Verallgemeinerung entgegen zu wirken:

    Die Aussage, dass der Besitz einer nicht F Waffe illegal ist, ist natürlich falsch, aber das sollte Euch klar sein...

    Grüsse

    Es geht nicht um eine nicht F Waffe im Allgemeinen, sondern um eine F-Waffe, bei der die Kennzeichnung vorhanden aber nicht dauerhaft haltbar war und mit der Zeit verschwunden ist.

  • So, jetzt mögen mich die wirklich Rechtkundigen zerreissen, aber bitte substanziiert


    Mach ich doch gerne: Was du schreibst stimmt so.
    Ich würde aber niemandem auf die Nase binden wer
    den Aufkleber drauf gemacht hat, damit gibt man
    nämlich zu im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe
    gewesen zu sein - was eine erhebliche Straftat ist.

    Ergänzung:
    Die Diskussion über den Aufkleber möchte ich nicht
    mit einem deutschen Beamten führen, dabei wird man
    sich ziemlich sicher einigen Ärger einhandeln.
    Ein Staatsanwalt sollte in der Lage sein das richtig zu
    beurteilen. Wenn er aber zu der Fraktion gehört die
    Waffen für böse halten kann er aber auch einen Straf-
    befehl erlassen. Damit hat man ein Strafverfahren am
    Hals (die gerichtliche Überprüfung auf das Vorliegen
    eines hinreichenden Tatverdachts entfällt im diesem
    Verfahren).
    Wie das ausgeht weis nur der Geier ...

    Die Aussage, dass der Besitz einer nicht F Waffe illegal ist, ist natürlich falsch, aber das sollte Euch klar sein...

    Bitte Vorsicht mit solchen Äusserungen, das führt gerne
    mal zu unerwünschten Hausbesuchen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

    Einmal editiert, zuletzt von NC9210 (5. Januar 2017 um 13:01)