ZitatWaffG 2003
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
[...]
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, [...]
Laut Gesetzgeber darf man nur dann im Garten oder Hof schießen, wenn
a) das Grundstück umfriedet (= eingezäunt ist)
b) das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann
Gerade letzterer Punkt macht es fast unmöglich, zuhause zu schießen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Darum sind geschlossene Räume oder entsprechende bauliche Maßnahmen notwendig, um den sicherern Schießbetrieb zu gewährleisten.
Im Zweifelsfall - und um auf Nummer sicher zu gehen - kann man auch den örtlichen Sachverständigen fragen, ob die Anlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ein User hat das schon mal gemacht: Zuhause schiessen und die Bestimmungen
Da dieses Thema schon mehrfach diskutiert wurde, darum hier mal ein paar Links zu den Diskussionen darüber:
Wo darf man Schiessen??
Schiessen zu Hause
Im Garten schiessen??
Schießen im Wald? (eigener Besitz)
Co2 Waffen auf eigenem Grundstück...
Unter welchen Vorraussetzungen darf ich im Garten schiessen??
Schießen im großen Garten erlaubt?
Darf man zu Hause schießen?
befriedetes Grundstück / genaue Rechtslage?
Zuhause schiessen und die Bestimmungen
Schießen auf eigenem Grund und Boden (mal wieder)
schießen im eigenen garten
Negativ-Erfahrung eines Users/ dessen Freundes:
ZitatAlles anzeigenOriginal von Stuntman Mike
[verkürzte Wiedergabe]15. OKT 2007
Mein Kumpel erwartete heute sein Umarex 850 Air Magnum ( versteht sich). Er kam in meinen Garten, weil er es kaum noch erwarten konnte und schoss es auch ein.
Es kamen 2 Polizeibeamte. Sie prüften das Gewehr, suchten nach einem und wurden natürlich fündig. Darauf fragten sie worauf er schieße und sie untersuchten die Stabilität des kleinen Schießstands. 1 Beamter schrieb sich die Personalien meines Kumpels (20) auf und sagte, dass zukünftig nicht mehr geschossen werden soll. Danach kam noch ein Polizist zu mir und fragte nach meinen Personalien (19). Zum Schluss sagten sie wir sollen das Gewehr wegpacken, sonst würden sie es mitnehmen.+ + +
4. NOV 2007
Ich wollte berichten wie es im Moment aussieht:
Also mein Kumpel hat einen Bußgeldbescheid in Höhe von 223 € bekommen, mit der Begründung, dass das Geschoss das Grundstück verlassen kann. Es kann nur die Höhe des Lattenzauns und der freie Himmel gemeint sein. Aber so ist es nunmal und ich denke wir haben daraus gelernt.Somit kann man das schießen in allen Gärten sein lassen, da das alles selten den Vorschriften entspricht.
Grüße Stuntman Mike
Quelle: Überaschender Besuch der Polizei
Und hier ein abschreckendes Beispiel, wie man es nun gar nicht machen sollte:
So nicht Herr Nachbar