Luftgewehr aus USA- Zollproblem

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 7.458 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. März 2007 um 19:06) ist von Raphael22.

  • Hallo zusammen!

    Ich habe mir vor ca. 2 Monaten ziemlich blauäugig 2 Luftgewehre im Internet aus den USA bestellt. Ich bekam dann ein Schreiben vom örtlichen Zoll, dass ich da mit einer Rechnung erscheinen soll. Da auf den Waffen ein :F: fehlte, haben sie mir die Gewehre nicht ausgehändigt. Ich hatte mich beim Beschussamt in Düsseldorf erkundigt, und die meinten, dass mir die Polizei eine Ausnahmegenehmigung erteilen könne, um die Waffen in Empfang zu nehmen und sie dann beim Beschussamt in Köln beschießen zu lassen. Die Polizei lehnte dies aber ab. So musste ich die Gewehre zurückschicken lassen. Beim Zoll sagten sie mir, die Sache wäre damit erledigt.

    Nun bekomme ich heute Post vom Zollfahndungsamt in Frankfurt, dass gegen mich ein Strafverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz und die Abgabenordnung eröffnet ist.

    Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir jemand einen Anwalt nennen, der sich im Waffengesetz auskennt?

    Bin für jeden Tip dankbar!

    Grüsse
    Kai

  • Doofe Situation, ob und wenn ja, was Du falsch gemacht hast... keine Ahung!

    Aber hier findest Du eine Auswahl an Anwälten, die sich gut mit Waffenrecht auskennen und Dir mehr sagen können.

  • Zitat

    Original von Kai Gunther
    Nun bekomme ich heute Post vom Zollfahndungsamt in Frankfurt, dass gegen mich ein Strafverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz und die Abgabenordnung eröffnet ist.


    Das ist das normale Procedere, da der Vorgang nun mal illegal ist. Legal kann man eine Waffe importieren, wenn man sich vorher eine Einfuhrgenehmigung (hier mit dem Vermerk, dass ein Termin beim Beschussamt zwecks Erteilung des :F: erforderlich ist) besorgt – der Zoll leitet die Waffe dann i.d.R. direkt an das zuständige Beschussamt weiter.

    Übrigens gilt die Sache mit der erforderlichen Einfuhrgenehmigung für alle wesentlichen Teile einer Schusswaffe (also z.B. auch für einen Lauf). Der Zoll ist da recht gut informiert und füllt einen „Befund zur Position“ über den Abgleich mit einer Datenbank, die auch Detailzeichnungen enthält, aus.

    Wie bereits gesagt: Einen im Waffenrecht kompetenten Anwalt aufsuchen, denn wie überall gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Argument „das habe ich nicht gewusst“ ist dem Staatsanwalt und dem Richter herzlich egal, denn das kann im Zweifel ja jeder behaupten, der es einfach mal auf „Gut Glück“ probieren möchte.

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (9. März 2007 um 18:36)

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten!

    Und an Peter0711: da Du ja offenbar schon genau weist, was rauskommt: wie hoch wird meine Strafe denn ausfallen? Bin jetzt nach Deinem Posting richtig erleichtert- ich dachte schon, das gibt eine Gefängnisstrafe... :crazy2:

  • Hallo!

    Trotzdem einen Anwalt nehmen der mit der Staatsanwaltschaft verhandeln und vielleicht einen Vergleich (nennt man das so?) erreichen kann. Ich hatte den Fall bei einem Bekannten, der Ersatzteile (wohlgemerkt keine vollständige Waffe!) für seine Paintball-Waffe, die er hier legal besitzt, aus den USA mitgebracht hat. Ohne Anwalt wäre es definitiv schlechter ausgegangen! Rechne mal mit einigen hundert Euro Strafe. Bei ihm waren es glaub ich so um die 600. Aber das ist abhängig vom Einzelfall.

    Gruß
    Heiko

  • Zitat

    Original von heiko.moeller
    Hallo!

    Trotzdem einen Anwalt nehmen der mit der Staatsanwaltschaft verhandeln und vielleicht einen Vergleich (nennt man das so?) erreichen kann. Ich hatte den Fall bei einem Bekannten, der Ersatzteile (wohlgemerkt keine vollständige Waffe!) für seine Paintball-Waffe, die er hier legal besitzt, aus den USA mitgebracht hat. Ohne Anwalt wäre es definitiv schlechter ausgegangen! Rechne mal mit einigen hundert Euro Strafe. Bei ihm waren es glaub ich so um die 600. Aber das ist abhängig vom Einzelfall.

    Gruß
    Heiko

    Nen Vergleich gibts nur im Zivilrecht. Aber verhandeln kann man den Anwalt trotzdem lassen.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Hallo!

    Nun, dann nennt es sich anders. Nach einigem Hin und Her war das halt das Angebot, auf welches hin das Verfahren gegen Zahlung dieses Betrages fallen gelassen / eingestellt wurde. Sollte man in einer solchen Situation sein würde ich immer professionelle Hilfe holen.

    Gruß
    Heiko

  • ich will Dir ja keine Angst machen...aber hier mal ein Fall aus WO...da gings auch um ein Luftgewehr ... Da wurde aber das Gewehr bereits "erfolgreich" verbracht, es kam aber aufgrund eines "Hinweis" trotzdem zur Beschlagnahme, Beschusstest usw. mit den entsprechenden Folgen...

    Unerlaubter Waffenbesitz bei einem Luftgewehr ?!

    Du nimmst Dir jetzt am besten einen Anwalt, und zwar einen auf Waffenrecht spezialisierten, um schlimmeres zu vermeiden.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

    Einmal editiert, zuletzt von PainKNero (11. März 2007 um 21:07)

  • Hi,
    das ist einfach Pech.
    Aber es geht vielen Leuten so, dass sie denken, im Internet können sie die Sachen legal bekommen oder halt günstiger als in Deutschland, aber die meisten vergessen halt, dass sich zwischen Verkäufer im Ausland und Käufer in Deutschland noch unser lieber netter Zoll ist.
    Aber mal ne andere Frage: Öffnen die beim Zoll denn jedes Paket, dass von außerhalb der EU kommt??? Innerhalb der EU gibt es ja nurnoch Stichprobenartige Zollkontrollen.
    Gruß...Daniel

    Beretta Mod. 92FS :n1: :n1: :n1: :n1:
    Alle Rechtschreibfehler sind mit voller Absicht und dienen der allgemeinen Belustigung:ngrins::ngrins::ngrins:

    Zitat

    Das beste beim Diktieren ist, dass man Worte verwenden kann,
    von denen man keine Ahnung hat, wie sie geschrieben werden!

  • Aber jedes Paket wird geröntgt und die Zöllner werden wohl auch eine auseinander gebaute Waffe erkennen, also nicht auf dumme Gedanken kommen.


  • Guten Abend,

    Du bist wahrscheinlich der Zweite im Bunde, der eine Geldstrafe zahlen muss. Ich hatte den selben Fall vor 1 1/2 Jahren. Kannst schon mal einen Anwalt konsultieren. Ich hatte ziemlichen Stress in der Zeit. Bei näheren Fragen schreib mir ne PM.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Aber die Faust hält die Feder, die das Wort schreibt.

    Sind sie 'ne Zirkustruppe? "Ja, servus!" Hab ich gesagt. "Ich bin ganz oben auf dem Seil am tanzen."

    Einmal editiert, zuletzt von Raphael22 (12. März 2007 um 19:07)