Liebe Druckluftfreunde,
ich habe mir eine HW35 vor 1970 - Baujahr gekauft. Nun dachte ich immer, bei einem Federtausch darf nur die Originalstärke der ursprünglichen Feder erreicht werden.
Hier im Forum fand ich nun folgenden Beitrag aus dem Jahr 2006:
"Hallo,
ja, das ist mir klar. Das weiß ich das ich nicht mehr im Garten schießen darf. Hatte ja auch nur nach dem Einbau gefragt.
Habe Rücksprache mit Weihrauch gehalten. Die sagten mir ich dürfe auch
die Exportfeder mit 290 m/s einbauen, da die Waffe kein F-Zeichen trägt.
Es muß aber die Feder von Weihrauch sein, weil die Regelung mit den
Waffen ohne F-Zeichen vor 1970 nur für die Waffen gilt, in die die
Original Herstellerteile verbaut werden."
Jetzt bin ich wieder verwirrt.
Kann jemand von euch hier definitiv sagen was stimmt Kann ich eine stärkere Feder vom Hersteller Weihrauch legal einbauen lassen, so wie offenbar von Weihrauch mitgeteilt, oder darf in jedem Falle die ursprüngliche Stärke des Gewehres nicht überschritten werden
Grüße !!!