Frage zum Waffengesetz - Joule/ Feder Luftgewehr vor 1970

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 11.584 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. November 2016 um 06:23) ist von Esti.

  • Liebe Druckluftfreunde,

    ich habe mir eine HW35 vor 1970 - Baujahr gekauft. Nun dachte ich immer, bei einem Federtausch darf nur die Originalstärke der ursprünglichen Feder erreicht werden.

    Hier im Forum fand ich nun folgenden Beitrag aus dem Jahr 2006:

    "Hallo,

    ja, das ist mir klar. Das weiß ich das ich nicht mehr im Garten schießen darf. Hatte ja auch nur nach dem Einbau gefragt.


    Habe Rücksprache mit Weihrauch gehalten. Die sagten mir ich dürfe auch
    die Exportfeder mit 290 m/s einbauen, da die Waffe kein F-Zeichen trägt.
    Es muß aber die Feder von Weihrauch sein, weil die Regelung mit den
    Waffen ohne F-Zeichen vor 1970 nur für die Waffen gilt, in die die
    Original Herstellerteile verbaut werden."


    Jetzt bin ich wieder verwirrt.

    Kann jemand von euch hier definitiv sagen was stimmt ??? Kann ich eine stärkere Feder vom Hersteller Weihrauch legal einbauen lassen, so wie offenbar von Weihrauch mitgeteilt, oder darf in jedem Falle die ursprüngliche Stärke des Gewehres nicht überschritten werden ???

    Grüße !!!

  • Das ist einfach zu erklären. Vor 1970 gab es das :F: noch nicht. Diese Regelung mit der :F: -Ausnahme von Druckluftwaffen vor 1970 schafft Rechtssicherheit für diese Waffen, denn ansonsten wären diese WBK-pflichtig. Das :F: Zeichen besagt ja nur, dass diese Waffe eine Geschossenergie unter 7,5 J produziert.
    Aber diese Ausnahme ist auf die Waffe in seiner serienmäßigen Gesamtheit zu verstehen, also auch die damals verwendete Feder. Das darf nicht dahingehend missverstanden werden, diese durch Einbau einer stärkeren Feder frisiert wird. Aber die Waffe darf mit Originalteilen in seinen serienmäßigen Zustand versetzt werden, wenn eine Reparatur dies erfordert. Daher hat der Hersteller dies vorgeschlagen.

  • Vielen Dank !

    Ich verstehe die Aussage so, dass ich beispielsweise:

    In diese HW 35, vor 1970 produziert und ohne F-Zeichen, eine -original Weihrauchfeder- einbauen dürfte, die beispielsweise auch 350 m/s bringt...

  • Pre :F: Waffen brachten seinerzeit häufig Leistung jenseits der 7,5 Joule, oftmals auch außerhalb jeder Toleranz.
    Wie sollte sich der Hersteller auch Gedanken machen, über Regelungen die es noch gar nicht gibt.
    Interessant war nur - ist die Waffe beherrschbar und ist sie haltbar.
    12 - 16 Joule waren keine Seltenheit.

    Ob man sich damit einen gefallen tut, steht jedoch auf einem anderen Blatt, denn ...
    Waffen jenseits der 7,5 Joule dürfen nur auf zugelassenen Schießständen geschossen werden.
    Schießt man die im heimischen Keller oder Garten, oder sonstwo, so macht man sich u.U. Strafbar.

    M.E. darf der Hersteller auch nur die Feder verwenden, die ursprünglich verbaut war.
    Wenn Weihrauch bei einer Instandsetzung eben dies bestätigt, so ist man selbst aus der Angelegenheit raus
    und braucht sich keine Gedanken machen.
    Nur schießen darf man sie ggf. nicht überall, darüber muß man sich im klaren sein.

  • die beispielsweise auch 350 m/s bringt...


    Das wären bei 4,5 mm über 30 Joule. Zudem wären 350 m/s Überschallgeschwindigkeit. Ich weiß nicht, ob das bei bei Federdruckgewehren überhaupt schon mal serienmäßig hergestellt wurde. Aber das würde mich schon mal interessieren.

  • Die 350 m/s waren nur als Beispiel gedacht... Bei der Dominator sollte sowas möglich sein, ich glaube sogar bis 50 Joule...

    Ok gut. Hat mich nur mal interessiert. Selbstverständlich mache ich nur Sachen, die auch legal sind. Wenn zweifelsfrei festsrehen WÜRDE
    das ein solches Tuning erlaubt ist, wäre es evtl interessant. Aber das ist mir zu unsicher. Und -reine Vermutung- wahrscheinlich ist es nicht legal.

  • Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, der Überschallknall von einem Geschoss aus einem Luftgewehr ist GEIL :D, selber gemessen mit über 400m/s

    Pitsche, Pitsche, Patsche, der Redneck hat einen an der Klatsche :ruger:

  • Wie verhält sich das eigentlich im umgekehrten Fall? Angenommen, jemand hat ein Prä-1970-LG ohne :F: , das im Originalzustand sagnwamal 12J macht. Nun möchte der Besitzer damit legal zu Hause schießen und baut eine schwächere Feder ein, mit der die E0 deutlich unter 7,5J bleibt. Ist das Schießen mit dem so gedrosselten LG dann wegen des fehlenden :F: immer noch auf zugelassene Schießstände beschränkt?
    Anders ausgedrückt: Geht es bei der Befreiung von der Schießstandpflicht um das :F: oder um die 7,5J?

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Hi!
    Mal angenommen ich habe eine vor 1970 Diana, die es ab Werk auf 16,1 Joule bringt. Kann ich damit bei einem deutschen Field Target Turnier in Kl. 1/2 antreten, ohne WBK?

    Ich vermute das der deutsche Verein mich zum Teufel jagen wird, zumindest in vielen Gegenden mit genetischen Wichtigtuertendenzen. Im Ausland dürfte ich dagegen auch als dummer Michel in der Klasse für große Kinder starten, da die meisten Länder ja keine WBK für Luftspritzen (bis 16,3 J) kennen.

    Ich ignoriere in der Betrachtung jetzt mal absichtlich den deutschen Bedenkenträger, der meint mit einer verpackten Sportwaffe und bestätigter Nennung auf dem direkten Weg zum Turnier als Terrorist verhaftet zu werden. Ich persönlich bin in über 30 Jahren EU-Grenzübertritte noch nicht ein mal kontrolliert worden, das mal am Rande. Ich hätte auch zentnerweise TNT schmuggeln können. Wer natürlich den Stress sucht, wird ihn überall finden.

    Gruß!

  • Hi,
    das wäre die logische Antwort, aber hat etwas rund um das Thema Sportwaffen bei uns im Deutschreich jemals etwas mit Logik zu tun?

    Die Einen wollen anderen etwas verbieten, natürlich zuerst die Waffen, weil jemandem, der ohne Waffe ist, dem kann man noch mehr verbieten.

    Die Anderen wollen ihre geliebten Schießszeuge ganz für sich alleine haben und andere nicht mit ihnen spielen lassen. Darum machen sie sich selber gaaanz wichtig und sind damit die mächtigen Oberbestimmer. Andere sollen es ganz schwer haben auch was zu dürfen, schon gar nicht auch bestimmen.

    Beiden typischen Typen geht Logik ziemlich am Auspuff vorbei. Wer Dinge entspannt sieht, solange sie gut und gerade laufen, ist da schon höchst suspekt.

    Sollte jemand nun Gemeinsamkeiten zum deutschen Vereinswesen sehen, wäre das höchst unnett.

    Gruß!

  • Hi,
    das mit den alten, vor "F" Gewehren hatten wir schon 12 mal. Hat sie unter 8 joule, darf sie in den Keller, da drüber muss sie in das Schießhaus.

    Kein Hersteller pflegt Listen aus denen ersichtlich wäre, welches bis 1970 gebaute Gewehr, wie stark war. Im besten Falle liegen technische Unterlagen über die in dem System ab Werk maximal lieferbare Leistung vor. Ob eine alte Diana 35 aber 9,6 oder 14,9 Joule hatte, gestaffelt nach Seriennummern, gibt es nicht.

    Hat also die D35 7,5 Joule, darf sie in Küche und Keller geschossen werden. Hat sie aber 15J, ist das verboten und der Schießstand Pflicht.

    Sollte es aber jemanden gelingen, seine Diana 25 auf 12,5 J zu bringen, wird das Werk recht sicher belegen können, das dieses keine jemals rechtmäßige Leistung war.

    Wenn es aber das Modell 35 in 3 Leistungsstufen gab, kannst Du theoretisch die höchste mit Serien nahen Teilen aufbauen. Niemanden kümmert das.
    Ihr seid immer so kindlich, als ob es jemanden vom Amt interessieren würde, ob Paul einen 34 PS, Emil einen 40 PS und Gerd eine 48 PS Typ 1 Käfer hätte. Den gab es nun mal mit 3 Motoren.
    Ich würde nur sagen "schön dumm" mehr als 8 Joule drin zu haben, den wer will denn ernsthaft mit so einer Puste auf den Schießstand?


    Ich vermute, das z.B. viele über 40 Jahre alte Produktionsdaten, Zeichnungen etc. in Raststadt in den Container wandern werden. Lagern kostet Geld, Speicher auf EDV noch mehr. Der Betriebswirt fragt was man damit verdienen kann und weg den Müll. Aber immer schnell vernichten, sentimentale Sammler machen nur Ärger. Wenn Ihr wüstet was ich schon aus dem Müll gezogen habe. Ich habe alleine zwei Autohäuser erlebt, die beim Markenwechsel 45 Jahre Werkstatthandbücher geschreddert haben.
    eBay Wert wäre in die Zehntausende gegangen. Menschen sind oft so dumm...

    Dann wird man irgendwann im Zweifels- oder Streitfalle "sachverständige Personen" um Auskunft bitten. Das sind z.B. Sammler Händler und Vereine. Für so ein Minderheitenprogramm wie alte Luftgewehre gibt es keine "gelernten" vereidigten Gutachter.

    Also, werdet doch erwachsen, geht weg von dem infantilen "ich will das stärkste Luftgewehr haben" und nehmt etwas was zu Eurer Situation passt.
    Viele wissen ja gar nicht wie gut ein anständiges, legal starkes LG schießen kann. Zerstörungskraft macht, sorry, auf Dauer nur Idioten Spaß. Mit treffsicheren Gewehren kann man sein ganzes Leben lang echte Freude haben.

    Gruß!

  • Hi!
    Mal angenommen ich habe eine vor 1970 Diana, die es ab Werk auf 16,1 Joule bringt. Kann ich damit bei einem deutschen Field Target Turnier in Kl. 1/2 antreten, ohne WBK? ... !


    Wenn die Sportortnung das erlaubt, und die Waffe nach dem WaffG legal ist, warum sollte da jemand nein sagen ...

  • Alles unter 7,5 Joule ist auch zuhause erlaubt. Egal ob Luftgewehr, Feuerwaffe oder Zimmerflak; siehe Indoor Piston für Vorderlader, 4 mm M20 etc.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Die ganze Diskussion erübrigt sich doch eh, da mit keiner Feder auf dieser Welt aus einer HW35 290m/s zu holen ist. Bei max. 230m/s ist eh schluss und das muss dann schon ein ausgesucht gutes Exemplar sein.


  • Wenn die Sportortnung das erlaubt, und die Waffe nach dem WaffG legal ist, warum sollte da jemand nein sagen ...


    Wenn man schon im Verein ist und nach deren Sportordnung schießt, sollte die WBK doch das kleinste Problem darstellen. Das mal unabhängig eines alten, aber starken LG's.

  • WBK bräuchte man in dem Fall ja nich da frei erwerbbar und auf'm Stand benutzbar. Nur leider sind das nich die unbedingt dieTopgewehre um nen Kl.2 Wettkampf zu gewinnen. Für den Spaß an der Sache mit entsprechender Trainingsmöglichkeit aber denkbar! Ich schieße 'n Preßlüfter,aber meine Trainings sind meist Wettkämpfe. Mir fehlt die Möglichkeit heimatnah mit WBK-Waffe zu trainieren drum fällt das persönlich für mich grad hinten runter.

  • Hi,
    das ist genau der Kern meiner Frage: Dürfte man so also legal auf einer FT Veranstaltung eine Waffe schießen, die sonst nur im Verein auf der Bahn zugelassen ist.
    Für manch einen wäre das doch einmal ein netter Test, ob er wirklich von der höheren Energie profitiert. Vermutlich folgt da bei vielen Cowboys die Ernüchterung, weil das starke Luftgewehr nicht nur Freude ist. Von einer Desert Eagle zu schwadronieren ist etwas anderes als mit so einem Klumpen zu schießen (oder geschossen zu werden).

    Diese weise Erkenntnis wäre so viel leicher zu erlangen. Ohne erst Jahre in einem Verein zu buckeln, um dann eine WBK für etwas zu bekommen, was man am Ende gar nicht mag.

    Als einer der führenden deutschen Bedenkenträgern würde ich Dich kurz anschauen (ob Du mir vielleicht dann böse eine knallen tust) und Dich dann postwendend vom Platz jagen, samt Knifte.
    Als all gefällige Begründung käme dann von mir: "Das kann ich aus versicherungstechnischen Gründen nicht verantworten." Die Floskel habe ich als gelehriger Schüler von meinen Lehrern an der Schule übernommen, als universale Ausrede, wenn man etwas nicht wollte. Egal ob Eisessen, Dombesuch oder Kanufahren...

    Gruß!