Angezeigt wegen illegalem Waffenbesitz

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 14.361 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2007 um 08:02) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hi,

    ich habe mir vor ca. 1 Jahr eine Wellfire R8 gekauft. Dabei handelt es sich um eine vollautomatische Softairwaffe aus Kunststoff mit einer Geschossenergie von 0,33J (das wurde vom Beschussamt getestet, nachdem die Polizei die Waffe bei mir sichergestellt hat).

    Nachdem mir die Waffe abgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft mich erstmal wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt. Das Verfahren hat jetzt 10 Monate gedauert und vor paar Tagen kam das Urteil:

    Der Besitz dieser Waffe ist tatsächlich eine Straftat und deswegen bekomme ich die Waffe auch nicht zurück. Da ich diverse Unterlagen vorgelegt habe, laut denen der Besitz und das Führen erlaubt sind (unter anderem ein Bescheid vom BKA), wurde ich nicht verurteilt, da die Staatsanwaltschaft zu meinem Gunsten entschieden hat, dass ich bezüglich der Rechtslage einem unvermeidbaren Irrtum unterlegen war.

    Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft basieren auf $ 51 WaffG
    Hier mal die entsprechenden Stellen:

    So wie ich das da verstehe, ist es wirklich so, dass vollautomatische Waffen aller Art grundsätzlich verboten sind, egal welche Geschossenergie die haben.

    Ich würd jetzt mal gern wissen, warum die Waffe überall an über 14-Jährige verkauft wird und jeder Laden schreibt, dass die Waffe nicht unters Waffengesetz fällt. Warum werden die ganzen Läden nicht angezeigt? Die betreiben da doch Handel mit illegalen Waffen... und der unwissende Kunde ist dann der Gelackmeierte.

  • Zitat

    Original von Acidx

    Ich würd jetzt mal gern wissen, warum die Waffe überall an über 14-Jährige verkauft wird und jeder Laden schreibt, dass die Waffe nicht unters Waffengesetz fällt. Warum werden die ganzen Läden nicht angezeigt? Die betreiben da doch Handel mit illegalen Waffen... und der unwissende Kunde ist dann der Gelackmeierte.


    Ja eben weil das unter das Verbotsirrtum fällt.
    Aber auch das wird bald aufhören denke ich.
    Oder das WaffG wird den EU RIchtlinien, auf denen der BKA Feststllungsbescheid basiert, angeglichen ( :laugh: )

  • Der BKA Feststellungsbescheid ist am 27.04.07 durch das Oberlandesgericht Karlsruhe als ungültig erklärt worden.. d.h. die Grenze liegt nun nicht mehr bei 0.5J sondern bei 0,08J, aber das gilt ja scheinbar nur für halbautomatische Waffen. Die Vollautomaten sind wie es aussieht schon immer verboten gewesen..

    Auf jeden fall kotzt mich das ein bisschen an. Überall wird das Teil als freie Spielzeugwaffe verkauft, ich kauf mir die und werd sofort angeklagt... kanns nich sein!

    Ich blick da sowieso nicht mehr durch jetzt.. darf ich meine anderen Waffen (RWS C225, KJW M9 Military Full Metal, KJW P229 Rail Full Metal) überhaupt noch besitzen? Die sind ja viel heftiger als die popelige R8, aber da die halbautomatisch sind, geht das wohl, wa?


    @ hav :

    Die R8 gibt es z.B. bei Begadi, bei Airsoft24, aber auch bei Ebay und Egun.

  • Leider hast du da nicht unrecht, die Händler und Hersteller tragen den Streit um die 0,5-Joule-Grenze ziemlich auf dem Rücken der Käufer aus. Es handelt sich letztlich um eine Sauerei, die wir dem Gesetzgeber zu verdanken haben.

    Der Streitpunkt ist, ob eine Waffe zwischen 0,08 J und 0,5 J unter das Waffengesetz fällt (dann sind vollautomatische Waffen verboten) oder Spielzeug ist (dann wäre Full Auto erlaubt).

    Viel Lesestoff dazu gibt es schon hier im Forum:

    Ab jetzt alle Softairs ab 18 ?!
    Neues Urteil: Softairs unter 0,5J -- vielleicht doch kein Spielzeug?

    Kurz zusammengefasst:

    Das Problem ist letztlich, dass das deutsche Waffengesetz eine Obergrenze von 0,08J für Spielzeug vorschreibt, die Europäische Spielzeugrichtlinie, die Deutschland umsetzen muss, aber 0,5 J als Grenze vorsieht. Die beiden widersprechen sich also -- was aber nur bedeutet, dass der deutsche Bundestag/Bundesrat verpflichtet ist, das Waffengesetz entsprechend zu ändern bzw. das Waffengesetz von 2003 so gar nicht hätte verabschieden dürfen.

    Für uns deutsche Michel gilt aber trotzdem zuerst mal unser Waffengesetz, nicht irgendwelche europäischen Richtlinien.

    Um die Verwirrung noch zu steigern, hat das BKA, das laut Waffengesetz über Zweifelsfälle entscheiden darf, wenn das Waffengesetz nicht klar genug ist, einen Feststellungsbescheid erlassen, nach dem Waffen bis 0,5 J Spielzeug seien. Auf diesen Bescheid berufen sich Hersteller und Händler, wenn sie die Dinger verkaufen. Das Dumme ist nur: Das hier ist kein Zweifelsfall, den das BKA entscheiden dürfte. Wenn im Waffengesetz 0,08 J stehen, kann das BKA nicht einfach 0,5 J draus machen. Da sind sich die Gerichte in letzter Zeit auffällig einig.

    Deshalb stehen jetzt alle blöd da -- und diejenigen, die sowieso mit vollautomatischen Spielzeugsoftairs den Untergangs des Abendlandes heraufdämmern sehen, reiben sich die Hände. Wir reiben uns derweil eher die Augen über das, was Politik und BKA so treiben ...

    Ich fürchte, der Tag, an dem die Polizei in NRW durch die Waffenläden rennt und Softairs konfisziert, ist nicht mehr weit.

    Marcus

  • Tja, da müsste mal einer den europäischen Gerichtshof einschalten dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sich weigert eine EU-Richtlinie durchzusetzen....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zum 1.4.2008 ist eine Novelle des Waffg geplant, in welche unter anderem ein Führverbot für ASGs und die Anhebung der zulässigen Energiegrenze für Geschossspielzeug auf 0,5 Joule geplant. Warum ist die Gesetzgebung so langsam? Fast 4 Jahre vom Feststellungsbescheid bis zu einer Novelle...

    Ausserdem wurde vom BMI erst gerade wieder ein Brief an die Händler geschickt, welcher die Rechtskräftigkeit des Feststellungsbescheids wieder einmal bestätigt.

    mfg, Lukas

  • Vielleicht war die eingezogene Waffe ohne CE-Kennzeichnung? Die wird nämlich verlangt sowohl bei der EU-Richtlinie als auch beim BKA-Bescheid.

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  • Ich mache mich mal auf die Suche, ich habe ihn bereits gelesen.

    Leider finde ich momentan das komplette Schreiben nicht, aber hier mal die Mitteilung, die bei Kotte&Zeller zu lesen ist:

    Zitat

    Auszug aus dem Brief des BMI vom 09.07.2007 betreffend Softair-Urteil vom OLG Karlsruhe Da zu erwarten ist, dass die Amts- und Landgerichte im Zuständigkeitsbereich des OLG Karlsruhe sowie eventuell auch andere unterinstanzliche Strafgerichte unter Beachtung der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe entscheiden werden, hat sich nunmehr das Bundesministerium des Innern (BMI) mit einem Schreiben vom 09. Juli 2007 an die Innen- und Justizministerien der Länder gewandt und empfohlen, von der Einleitung von Strafverfahren gegen Händler und Käufer von Soft-Air Waffen abzusehen bzw. anhängige Ermittlungsverfahren einzustellen.

    Ebenfalls wird in dem Schreiben des BMI nochmals die Korrektheit und Bestandskräftigkeit des BKA-Feststellungsbescheides vom 18.06.2004 - KT 21/ZV 25-5164.01-Z-33 - dargelegt und darauf hingewiesen, dass die Händler und Käufer von Spielzeugwaffen auch weiterhin auf ihn vertrauen können. Nach wie vor diene er dem Ziel, eine Kriminalisierung der Kinderzimmer zu vermeiden.

    Vom BMI sehr deutlich zum Ausdruck gebracht wird in dem Schreiben auch, dass sich der Eindruck aufdrängt, "als ob hier Ermittlungserfolge der Strafverfolgungsbehörden suggeriert werden sollen, die jedoch die viel dringenderen Vollzugsprobleme im Bereich der Waffenkriminalität und des illegalen Waffenhandels außer Acht lassen".

    (Auszug aus der Mitteilung vom VDB am 11.07.07)

    Sollte ich das Schreiben finden, poste ich es hier natürlich.

    mfg, Lukas

    Einmal editiert, zuletzt von Lukas90 (15. Juli 2007 um 23:55)

  • Ich habe mal den Händler kontaktiert, bei dem ich die Waffe erworben habe und dieser weist natürlich - auf den BKA Bescheid verweisend - alles von sich ab und meint, ich solle mich an GSG wenden, da die Waffen von denen importiert werden. Da dieser BKA Bescheid aber offenbar ungültig ist, halte ich es für eine Sauerei, dass die Händler sich trotzdem darauf stützen können und die Waffen vertreiben. Da hätte schon längst gegen vorgegangen werden müssen, aber stattdessen zieht der kleine unschuldige Privatmensch wieder die Arschkarte...

    germi: Eine CE-Kennzeichnung hatte die Waffe soweit ich weiß.

    /edit

    LOL in dem Schreiben vom BMI steht jetzt wieder drin, dass der BKA Bescheid gültig ist? Was ist denn das für ein hin und her... also ich weiß jetzt immer noch nich, ob ich die Waffe besitzen darf oder nicht.

    Hab ich irgendeine Chance die Waffe wiederzubekommen? Es geht zwar "nur" um 120€, aber mir geht es ums Prinzip. Wenn ich Geld hätte, würd ich da richtig gegen angehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Acidx (16. Juli 2007 um 00:01)

  • So, ich habe noch etwas gefunden, aus einem Newsletter des VDB, leider nicht das Schreiben:


    mfg, Lukas

  • Wenn sie eine CE-Kennzeichnung hat würde ich die Herausgabe der zu Unrecht eingezogenen Waffe fordern, bzw. materiellen Ersatz sollte sie bereits vernichtet worden sein. Denn im Endeffekt ist es ja dein Eigentum das dir unrechtmäßig abgenommen wurde wenn das Teil tatsächlich eine CE-Kennzeichnung hat.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Zitat

    ich habe mir vor ca. 1 Jahr eine Wellfire R8 gekauft. Dabei handelt es sich um eine vollautomatische Softairwaffe aus Kunststoff mit einer Geschossenergie von 0,33J (das wurde vom Beschussamt getestet, nachdem die Polizei die Waffe bei mir sichergestellt hat).

    :laugh: Das liest sich lustig. :crazy2:


    Wie kam es eigentlich dazu, dass die Polizei wusste, dass du eine "illegale" Softair hast ?

  • germi: was hat das mit dem CE-Zeichen zu tun? Das spielte bei der Karlsruher Entscheidung eine (Neben-)Rolle -- das Gericht dort hat nur über Nicht-CE-Waffen geurteilt, weil es da nur um Nicht-CE-Waffen ging. Es hat keinesfalls gesagt, dass Waffen mit CE-Zeichen ok sind.

    Hier dreht es sich doch um eine ganz andere Entscheidung eines niedersächsischen Gerichts.

  • Ganz einfach, der BKA-Bescheid und die EU-Richtlinie besagen dass das Spielzeug eine CE-Kennzeichnung zu tragen hat. Also ohne CE, fällt auch nicht unter den Deckmantel des Bescheids oder der Richtlinie.

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  • The-1st: Ich war mit ein paar Kumpels in einem abgelegenen Wald, um ein wenig zu skirmen und irgendein Honk hat die Polizei angerufen, weil der es verdächtig fand, dass da mehrere Fahrzeuge am Waldrand parkten und da Leute in Tarnkleidung ausgestiegen sind. Dann kam die Polizei da an und hat uns ne halbe Stunde lang gesucht (ist wirklich ziemliche Wallachei da). Joa, und so is das dann gekommen. Angeklagt wurden wir aber nur wegen illegalem Waffenbesitz, nicht wegen Führen..