Hi,
ich habe mir vor ca. 1 Jahr eine Wellfire R8 gekauft. Dabei handelt es sich um eine vollautomatische Softairwaffe aus Kunststoff mit einer Geschossenergie von 0,33J (das wurde vom Beschussamt getestet, nachdem die Polizei die Waffe bei mir sichergestellt hat).
Nachdem mir die Waffe abgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft mich erstmal wegen illegalem Waffenbesitz angezeigt. Das Verfahren hat jetzt 10 Monate gedauert und vor paar Tagen kam das Urteil:
Der Besitz dieser Waffe ist tatsächlich eine Straftat und deswegen bekomme ich die Waffe auch nicht zurück. Da ich diverse Unterlagen vorgelegt habe, laut denen der Besitz und das Führen erlaubt sind (unter anderem ein Bescheid vom BKA), wurde ich nicht verurteilt, da die Staatsanwaltschaft zu meinem Gunsten entschieden hat, dass ich bezüglich der Rechtslage einem unvermeidbaren Irrtum unterlegen war.
Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft basieren auf $ 51 WaffG
Hier mal die entsprechenden Stellen:
ZitatAlles anzeigen$ 51 WaffG:
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen
§ 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine
dort genannte Schusswaffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.Anlage 2:
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.2.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder
Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff
ersetzt ist, sind;Anlage 1:
2.3
Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses
selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige
Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse
abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges
oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden
kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die
mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden
können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten,
die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert
werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim
Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel
weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und
den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren
Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf)
So wie ich das da verstehe, ist es wirklich so, dass vollautomatische Waffen aller Art grundsätzlich verboten sind, egal welche Geschossenergie die haben.
Ich würd jetzt mal gern wissen, warum die Waffe überall an über 14-Jährige verkauft wird und jeder Laden schreibt, dass die Waffe nicht unters Waffengesetz fällt. Warum werden die ganzen Läden nicht angezeigt? Die betreiben da doch Handel mit illegalen Waffen... und der unwissende Kunde ist dann der Gelackmeierte.