SSW auf dem Schulweg/im Auto

Es gibt 68 Antworten in diesem Thema, welches 14.781 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2013 um 16:45) ist von Derringer.

  • Hallo liebe Community.
    Ich habe nochmal eine Verständnisfrage:
    Mit einem kleinen Waffenschein (der gerade in bearbeitung ist) darf ich eine SSW führen.
    In der SCHULE jedoch werden "Waffen, oder -änhliche Sachen" verboten. Daher ist es ziemlicher unfug, vorallem bei dem, was so alles an Schulen passiert ist, seine SSW mit IN die Schule zu nehmen.

    Was macht der Bürger in diesem Falle, wenn der Schulweg eine Gefahr für ihn darstellt?

    Also ich bin ja auf einer BOS und wir nehmen mal an, dass bei meinem Schulweg ständig Überfälle passieren.
    Da ich über 18 Jahre alt und ein Langschläfer bin fahre ich mit dem Auto in die Schule.
    Mit meiner Berechtigung (KWS) darf ich die SSW in meiner Tasche führen, muss diese aber im Auto aufgrund der Schule zurücklassen.
    Darf ich sie ohne Waffenkoffer, (Verschluss) im Auto lassen? oder muss ich extrig ein Waffenkoffer kaufen? Oder nur verteckt (unterm Sitz, Handschuhfach) hinlegen?

    Danke im Vorraus
    LG. Ferdi

  • Ferdi, sag mal wo wohnst Du denn, im wilden Westen, wo Postkutschen überfallen werden. :whistling:

    Du fährst mit dem Auto zur Schule, und fühlst Dich gefährdet?

    Nunja, offen darfst Du sie nicht im Auto liegen lassen.
    In einem verschlossenen Behälter und möglichst den in den Kofferraum legen.

  • Hab ich vorhin auch schon woanders geschrieben,
    das ist wohl eher so ne “spiel-sache“ (nicht Spielsache),
    wie wenn man als Kind ne Spielzeugpistole dabei hatte,
    man fühlt sich gleich ganz anders... ob man s braucht
    ist wohl ne andere Frage.. :whistling: wahrscheinlich
    eher nicht, oder..

    Zu der Frage ansich, kann ich aber nichts sagen. Aber was
    bringts wenn du die im Koffer abschliesst und du dich
    damit verteidigen willst. Ob sie nun wärend der Schulzeit,
    in der sie aufbewahrt werden soll, im Koffer gelagert werden
    muss, kann ich auch nicht sagen.
    Aber wenn das bei euch so “kriminell“ ist, pass auf das sie
    dir nicht aus dem Auto geklaut wird.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yulaw (28. April 2013 um 22:26)

  • Daher ist es ziemlicher Unfug, vorallem bei dem, was so alles an Schulen passiert ist, seine SSW mit IN die Schule zu nehmen.

    Kluge Erkenntnis. Es sei denn, Du stehst auf Reality-Action der zuständigen SEK-Einheit mit Dir selbst in der Hauptrolle! 8) :D

    Ansonsten gucks Du hier:

    § 36 WaffG Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder
    Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    Zu §36 (Verwaltungsvorschrift zum WaffG)
    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung
    36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen.

    Bleibt noch anzumerken, dass ein Auto allein nicht als "verschlossenes Behältnis" anerkannt wird.

    Du musst strenggenommen das gute Stück also entladen und dann die Muni und das Schießeisen getrennt in ein Behältnis tun. Und das zweimal am Tag auf dem Schulparkplatz - naja, wenn's dort doch jemand sieht => Reality-TV (siehe oben). Ich würd's lieber sein lassen oder vorher in eine stille Gasse abbiegen und dort verstauen.

    prolegal ▀ ▀ ▀ Mitglied Nr. 15438

    § Ein gelegentlicher Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein §

  • Hehe,
    bei euren Kommentaren hab ich mir ehrlich den *rsch abgelacht ;D :thumbsup:
    Nein, ich wohne in einer aaanz friedlichen Gegend und habe keine Probleme etc.
    Mich hatt es nur interessiert, ob der "Koffer" der bei der SSw dabei ist ausreicht, um sie zu transportieren.
    (Auf den Weg zur Schue würd ich sie eh nicht mitnehmen)
    aber es wäre echt hilfreich zu erfahren, ob ich sie halt im Auto agern darf...
    lg ferdi

  • Langsam muss es auch reichen mit solchen Fragen. Kein Wunder, dass immer mehr eine Verschärfung des Waffenrechts fordern.

    (bei so viel Paranoia empfehle ich mal einen Gang zum Arzt)

    Gruß Schelz

  • Hehe,
    bei euren Kommentaren hab ich mir ehrlich den *rsch abgelacht ;D :thumbsup:


    Na dann lach weiter.
    Ich finde, was Du da getrieben hast als Riesenverar*che. :cc

    @ Daily Carry...macht sich die Mühe und zitiert aus dem WaffG, und Du findest das lustig. :wogaga:

  • Zitat von »RECKer«



    Hehe,
    bei euren Kommentaren hab ich mir ehrlich den *rsch abgelacht ;D :thumbsup:

    Na dann lach weiter.
    Ich finde, was Du da getrieben hast als Riesenverar*che. :cc

    @ Daily Carry...macht sich die Mühe und zitiert aus dem WaffG, und Du findest das lustig. :wogaga:

    Nein, meine Frage hat sich erledigt, da ich nun dank Daily Carry weiss, dass das Auto nicht zum Lagern geht.
    Ich habe schon etwas gelacht, als GTA etc. erwähnt wurden.
    Ich bedanke mich für die Antworten und entschuldige mich für diese doofe Frage.
    Sie war rein aus Interesse - Ich habe keine Wahne etc. und benötige keine SSW um mich auf die Starße zu trauen.

    lg

  • Transport übrigens auch nur zu einem Bedürfnis umfassenden Zweck ;)


    Falsch! Wie kann eine bedürfnisfreie Waffe nur zu einem Bedürfnis umfassten Zweck transportiert werden...
    Das gilt nur für erlaubnispflichtige Waffen.

    Pro Legal / BDS

  • Wenn dein Auto ein Wohnmobil ist dann darfst du die SSW darin lagern wenn nicht dann nicht.


    Wird ein Wohnmobil anders angesehen als ein "normales" KFZ?

    Ich muss zu dem Thema aber nochmal fragen.
    Wenn ich ein :F: Gewehr mit zur Schule nehme und in einem Abgeschlossenen Behältniss im KFZ lasse weil ich nach der Schule noch Trainieren möchte - ist das so nicht erlaubt???

  • Bei solchen Fragen würde ich die Zuständigen Behörden fragen und nicht Leute die Ihr Wissen diesbezüglich aus der Bildzeitung haben.
    Sorry, aber anhand der meisten Antworten hier kann man davon ausgehen das diese Fragen hier keiner richtig beantworten kann.

    \m/ :new14: \m/