Vielen Dank für die Hilfe!

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 4.472 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2011 um 14:54) ist von Sparky.

  • Taktische Lampen sind nicht ilegal , es sind nur Lampen , Laser , u.s.w ilegal , die für die Montage an einer Waffe gedacht sind b.z.w die Möglichkeit dafür haben , ums vereinfacht auszudrücken ,es ist alles ilegal ,was das Ziel anstrahlt und für die Montage an einer Waffe vorgesehen b.z.w gemacht ist.

  • Die entsprechenden Regelungen im WaffG stammen noch aus einer Zeit, als Wilderer in deutschen Wäldern ihr Unwesen getrieben haben. Bei Beschäftigung mit dem WaffG fallen einige Regelungen auf, die nur in diesem Zusammenhang Sinn ergeben (so ist zB auch eingeschränkt, inwieweit eine Waffe zusammenklappbar sein darf und ähnliches).
    Es ist alles verboten, wodurch ein Ziel beleuchtet werden kann. Leider unterscheidet das Gesetz halt nicht zwischen Airsofts und scharfen Waffen. Der Gesetzgeber hatte sicher nie Airsofts im Sinn (ich vermute, dass die Regelung älter als Airsofts ist), aber die Behörden müssen sich an die Gesetze halten.

    Ich würde dir dringend empfehlen, dich umgehend mit dem Zoll in Verbindung zu setzen. Den Kopf in den Sand zu stecken halte ich für keine gute Idee. Versuch mit jemandem beim Zoll zu sprechen. Die können dir bestimmt helfen. Weise darauf hin, dass du absolut keine Absicht hattest gegen geltendes Gesetz zu verstoßen und stimme der Einbehaltung/Vernichtung direkt zu.

    Ich bin mir sicher, dass sich die Sache regeln lässt, ohne dass du (bis auf den Verlust des Gegenwerts der Lampe) mit weiteren Konsequenzen rechnen musst.

    Wenn etwas anderes sich ergibt: definitiv ein Anwalt mit Kenntnissen im Waffenrecht!

    Edit / Unter Berücksichtigung des Vorposters:

    Lässt sich deine Lampe an eine Waffe direkt montieren oder liegt eine Aufnahme bei, zB für eine Weaverschiene?

  • Illegal wäre das ganze nur, wenn die Lampe eine Montage hat, die dafür gedacht ist sie an eine Waffe zu montieren.

    Nur weil eine Lampe Tactical im Namen hat oder zufällig einen Durchmesser von 1" hat ist sie deswegen ja nicht illegal.

    Kommt jetzt also drauf an was Du da bestellt hat. Ist die Lampe incl. Montagemöglichkeit, dann ist sie wohl illegal. Wenn es sich nur um eine normale Taschenlampe ohne Laser handelt, hast Du nichts zu befürchten.

  • Ich meine mal das die "Sache" noch nicht in deinen Besitzstand übergegangen ist obwohl Sie rechtlich dein Eigentum ist...Du hast ja noch nicht die tatsächliche Gewalt über den Gegenstand (so hab ich das mal gelernt) !allerdings solltest Du besser die Aufnahmevorrichtung vernichten,so der Zoll es doch durchläßt!
    Take care...

    Haenel, what else?

  • Da ja niemand genau weiss , was Du gestellte hast und selbet Du nicht genau
    weisst , wie die Tactical Lampe geliefert wird , gibt es noch eine ander Lösung :

    Wenn die Karte kommt , zum Zoll gehen und die Sendung zeigen lassen , wenn möglich
    ist , das Paket musst Du sowieso bei denen öffnen , sollte aussen nicht ein verbotener
    Gegenstand abgebildet sein , kannst Du versuchen , dann die Gegenstände beim Zoll
    zu lassen , Beispielsweise die Montage oder sonstige Gegenstände zur Montage .
    Aber ob das klappt , kann dir niemand sagen , hängt von deinem Verhandlungsgeschick
    und dem Zollbeamten ab , aber versuchen würd ich es aber .
    Dann bleibt eben nur eine Tactical Lampe übrig und die ist nicht verboten .
    Es kann aber auch passieren , wenn auf der Verpackung zu sehen ist , dass ein
    verbotener Gegenstand eingeführt wird , du keine Chance hast , das Paket in Augenschein
    zu nehmen . aber in der regel kann mit denen reden , versuchst einfach mal .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Herzlichen Dank für die Antworten und Tipps! :)

    Aber ich muss zuerst nochmal erklären: Ich habe die Lampe noch nicht erhalten (selbst die Benachrichtigung vom Zoll habe ich noch nicht bekommen!) - was ich geschrieben habe geht nur um die Vorsorge. Wie gesagt, ich will das Ding nicht mehr und werde 120% die Annahme des Pakets per Post verweigern. Deswegen könnte jemand mir vielleicht sagen: Werde ich trotzdem bestraft werden, selbst wenn ich die Annahme verweigert habe und den Artikel nicht besitze? Oder mit anderen Worten, werde ich nur wegen der Bestellung bestraft werden?


    ;(

  • Bei so Sachen wäre es halt schön einen Link zu haben was genau bestellt wurde...wenn es eine ganz normale Lampe ohne jedliche Montage etc. ist, die einfach nur "täcticäl" heißt...dann wäre das Thema innerhalb von 10 Minuten geklärt gewesen ;)

  • Bei so Sachen wäre es halt schön einen Link zu haben was genau bestellt wurde...wenn es eine ganz normale Lampe ohne jedliche Montage etc. ist, die einfach nur "täcticäl" heißt...dann wäre das Thema innerhalb von 10 Minuten geklärt gewesen ;)

    Ja das wäre genau das Problem. Vom Sehen kann man schon sehr wahrscheinlich spüren, dass die Lampe für Montage gedacht ist...

    Einmal editiert, zuletzt von penny7 (11. Juni 2011 um 23:51)

  • Ja ,die ist leider ilegal ,da sie eine Montagemöglichkeit zur Aufnahme an einer Waffe besitzt :S .


    Sorry für Doppelpost :rotwerd:.

  • Ich habe auch schon ne Annahme verweigert, da an einem Zielfernrohr nen Laser mit dran war. GIng alles problemlos.

  • Ja ,die ist leider ilegal ,da sie eine Montagemöglichkeit zur Aufnahme an einer Waffe besitzt :S .


    Sorry für Doppelpost :rotwerd:.

    wusste ich schon... ;( ;(

    Letzte Hoffnung: Werden die Zollbeamte trotz meines Verweigerns und meiner Abwesenheit (wie gesagt werde mein Verweigern per Post schicken. Sowieso liegt das nächste Zollamt nicht gerade um die Ecke...) das Paket öffnen? Ich glaube von draußen sieht man ja nichts...

    Einmal editiert, zuletzt von penny7 (9. Juni 2011 um 22:09)

  • Ich habe auch schon ne Annahme verweigert, da an einem Zielfernrohr nen Laser mit dran war. GIng alles problemlos.


    Licht im Dunkel!!!

    Kannst Du mir biiiiitte ein bisschen ausführlicher erklären, wie Du es erledigt hast? Einfach das grüne Kärtchen mit handschriftlichen "Annahme verweigert" zurückgeschickt und das war´s? Und was war die Rücksendeadresse? Wie geschrieben hab auf der Homepage vom Zoll nur folgendes gefunden: "Sollte die Annahme der Sendung verweigert werden, ist die übersandte Benachrichtigungskarte der Deutschen Post AG kurzfristig mit dem handschriftlichen Vermerk "Annahme verweigert" an die Deutsche Post, Zollübergabestelle, zurückzusenden."...


    Danke nochmal!!

    3 Mal editiert, zuletzt von penny7 (9. Juni 2011 um 22:06)


  • Ja das wäre genau das Problem. Vom Sehen kann man schon sehr wahrscheinlich spüren, dass die Lampe für Montage gedacht ist...

    http://shop.ehobbyasia.com/g-p-weaponlight-m3.html

    Aua - auf alle Fälle mal eben $45 (+Versandkosten?) in die freie Marktwirtschaft gespendet... :whistling:

    (ja, ich kanns tatsächlich "vom Sehen spüren". Sieht mir sogar danach aus, dass die Montage nicht lösbar sondern direkt mit der Lampe verbunden ist, also gaaanz "böse" )

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

    Einmal editiert, zuletzt von astroluzia (9. Juni 2011 um 22:21)

  • PS: Strenggenommen kann allein deine Bestellung alls illegaler Einfuhrversuch gewertet werden. Hängt aber letztlich vom Ermessen des kontrollierenden Zollbeamten ab, ob auch entsprechende (dann jedenfalls sehr unangenehme) Konsequenzen folgen.

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

  • PS: Strenggenommen kann allein deine Bestellung alls illegaler Einfuhrversuch gewertet werden. Hängt aber letztlich vom Ermessen des kontrollierenden Zollbeamten ab, ob auch entsprechende (dann jedenfalls sehr unangenehme) Konsequenzen folgen.

    Ja verstanden. Deswegen hab eben schon gefragt ob die Zöllner trotz meines Verweigerns das Paket öffnen werden... Denn von draußen sieht man ja nichts.

  • Ja verstanden. Deswegen hab eben schon gefragt ob die Zöllner trotz meines Verweigerns das Paket öffnen werden... Denn von draußen sieht man ja nichts.


    Ob sie das werden kann mangels Zauberkugel keiner genau sagen, sie dürfen (oder müssen das sogar im Rahmen ihrer Kontrollpflicht) ganz sicher.

    ich schoss nem hipster ins bein, jetzt hopst er :cowboy:

  • Hast Du denn nun schon Post bekommen dass das Paket beim Zoll liegt und Du es abholen sollst oder vermutest Du nur dass es dort liegt?

    Nein. Hab noch nichts bekommen. Aber durch die Sendungsverfolgung sehe ich schon seit gestern dass das Paket beim Zollamt (nicht Zoll vom Flughafen) liegt.

    Einmal editiert, zuletzt von penny7 (9. Juni 2011 um 22:31)