hallo
wie is des denn gemeint?
Ein Bogen ist nach dem WaffG keine Waffe und unterliegt damit keinen Waffenrechtlichen Auflagen.
Eine Armbrust ist ein gleichgestellter Gegenstand und ist somit erst ab 18 Jahren zu erwerben.
wenn die armbrust gleichgestellt is, muss ich dann auch auf einen spiziellen schießplatz oder wie is des jetzt gemeinet?
oder kann ich schießen wo ich will, hauptsache ich verletzte keinen