Welche Waffe+ Holster zur Selbstverteidigung

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 6.834 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2010 um 18:38) ist von HEW2307.

  • Hallo!

    Ich bin im besitz einer RG96 die bisher nur zu Silvester zum einsatz kam und finde sie für SV doch etwas "klobig"^^
    Und daher wollte ich mal fragen welche Waffen ihr so zur SV tragt und welche Holster ihr zum verdeckten führen nutzt?

    Dann wollte ich noch wissen ob ihr lieber Pistolen oder Revolver bevorzugt und warum.

    Also ich wäre auch mit meiner RG96 zufrieden wenn jemand ein geeignetes Holster parat hätte. ;)


    Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten!

  • Wie groß darf die Waffe denn sein?

    Die RG 96 lässt sich nur schwer verdeckt führen, jedoch mit Speedsec 3 Holster im "FBI" Winkel auf dem Rücken tragbar (meine erfahrung)

    ansonsten wenns gerne war mit hoher Kapazität sein darf dann die Vektor CP1 im Leder Pancake Holster für die SIG 226/226, ansonsten wenns ein Revolver sein darf dann nen HW 37 im Yaqui Holster.

    und in nen Schulterholster lässt sich so ziemlich alles verdeckt führen.

    Gruß BB

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Also ich denke das Kapazität eher zweitrangig ist oder meint ihr das man 10+ schuss zu SV braucht? (hab da keine erfahrung^^)

    Ansich ist RG 96 schon ganz okay, ich trage gern weite Sachen ich denke nicht das man die auf anhieb sehen würde aber wie gesagt habe ich noch kein gutes Holster gefunden...

    Was trägst du so mit dir rum?^^

    Einmal editiert, zuletzt von Vakoo (5. Januar 2010 um 17:27)

  • Hallo,
    ich würde einen kompakteren 5 Schuss Revolver wie die RG59N oder die HW37 nehmen. Wenns etwas größer sein darf ein RG89N.

    Vorteil von Revolvern: Klemmer sind ausgeschlossen und du hast keine Sicherung, die du im Ernstfall vergessen kannst!

    Als Munition würde ich Umarex CS 80mg oder OC 120mg gegen "Schweinehunde" ;) nehmen!

    5-6 Schüsse werden in echt völlig ausreichen...

    Einmal editiert, zuletzt von Creep0815 (5. Januar 2010 um 17:33)

  • Ironie an

    *Yippie, so einen Beitrag hatten wir ja noch nie*

    Ironie aus

    Aus meiner Sicht, WENN man schon eine SSW zu SV führt, dann unbedingt einen Revolver und vorallem ÜBEN ÜBEN ÜBEN, sonst klappt das nicht und provoziert nur noch mehr.

    Wer seinen Männer sagt was sie tun sollen , aber nicht wie, muss mit überraschenden Ergebnissen rechnen - George S. Patton

  • Beim Lauf gilt, je kürzer desto besser. Weil ein kurzer Lauf beim (schlimmsten falls) aufgesetzten schuss, am meisten Schaden und damit Wirkung anrichtet, bei langen Läufen fällt die Druckspitze sehr Mager aus.

    Ich führe am liebsten den HW 37 und den Mercury M1 Revolver (beide im Yaqui Holster, Rahmengröße "J" beim HW 37, "K" beim M1^)

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Paddy
    wirksamer...

    Also in der Stoppwirkung auf keinen Fall, mit einem Messer kannst du niemanden aufhalten, der sich nicht vom bloßen Anblick abschrecken lässt außer du verletzt ihn schwer.

  • Hallo zusammen,

    also zum Thema MESSER möchte ich folgendes sagen:

    1. Messer sind zur SV völlig ungeeignet, da man nur aus kürzester Distanz zum
    Angreifer wirkung erzielen kann;
    2. SV sollte nicht damit enden, dass ich den Angreifer "absteche" ! Kein Richter
    dieser Welt wird es als Selbstverteidigung werten, wenn ich einem Angreifer
    ein Messer in den Körper ramme

    Zum Thema Selbstverteidigung mit SSW möchte ich sagen , dass auch diese Form der SV kritisch zu betrachten ist. zur Abwehr von aggressiven Hunden führe ich selbst gelegentlich eine SSW, da wir von den Biestern in unserem Ort mittlerweile reichlich haben. Früher habe ich dazu eine Geco P225 mit Pfeffermunition von Wadie benutzt, mittlerweile bin ich zu einer Umarex H&K P30 umgestiegen, da diese viel leichter ist und ausserdem eine viel grössere Mag-Kapazität hat; ausserdem hat mir die P30 einfach sehr gut gefallen, daher hab ich sie mir gekauft.
    Zur Abwehr von menschlichen Angreifern rate ich von SSW aber ab, da:

    1. Notwehr muss nachgewisesn werden, sonst hat man schnell ärger mit der
    Justiz am Hals;
    2. Wenn der Angreifer selbst über eine scharfe Waffe verfügt wird es schnell
    richtig gefährlich, da sich dieser u.U. durch eine SSW bedroht fühlt und von
    seiner scharfen Waffe gebrauch machen könnte;

    Aber für alle, denen es ein sicheres Gefühl gibt, eine H&K P30 in einem Streifenkolster der Sig Sauer P225 / P6 passt wunderbahr und fällt fast nicht auf. das von mir gezeigte Holster mit der P30 drin gehört eigentlich zu einer Sig Sauer P225 und ist von egun, die P30 sitzt super drin, so dass man getrost auf einen Sicherungsriemen verzichten kann. (und war für 12,50€ + Versand ein echtes Schnäppchen);
    Als SV-Munition zur Tierabwehr vervende ich 9mm P.A. Pfefferpatronen von Wadie, die funktionieren in meiner P30 sicher und die Wirkung vom Pfeffer ist recht gut.

    Viele Grüsse, Flo

  • Zitat

    Original von Waffenexperte
    1. Messer sind zur SV völlig ungeeignet, da man nur aus kürzester Distanz zum
    Angreifer wirkung erzielen kann;
    2. SV sollte nicht damit enden, dass ich den Angreifer "absteche" ! Kein Richter
    dieser Welt wird es als Selbstverteidigung werten, wenn ich einem Angreifer
    ein Messer in den Körper ramme

    Überfall mich bitte mal nachts, dann können wir testen, ob ein kleines Ka-Bar ungeeignet ist. Das Ding kann man niemandem irgendwo reinrammen, aber die Schnitte dürften ihre Wirkung entfalten.

    Zitat


    1. Notwehr muss nachgewisesn werden, sonst hat man schnell ärger mit der
    Justiz am Hals;
    2. Wenn der Angreifer selbst über eine scharfe Waffe verfügt wird es schnell
    richtig gefährlich, da sich dieser u.U. durch eine SSW bedroht fühlt und von
    seiner scharfen Waffe gebrauch machen könnte

    M.M.n. muss man bei der SV zwischen dem offensichtlichen Tatbestand und der richterlichen Würdigung unterscheiden. Natürlich ist da die richterliche Förderung der Opfer, aber auf der anderen Seit steht mein Überlebenswille. Da ist es mir wirklich, wirklich sowas von Hupe, was wem passiert, sorry. Da wird so gehandelt, wie es moralisch erforderlich ist, nämlich bis zum Abbruch des Angriffs.

  • ich weiss ja nicht wo du dich rumtreibst aber in den gefilden wo ich es für nötig halte eine ssw mitzuführen trägt nicht jeder trunkene krawallstifter ein ganzes arsenal scharfer waffen mit sich rum.

    und wenn doch dann wird er die ganz sicher nicht zurückhalten wenn er mich ausrauben oder ähnliches will sondern gleich gezückt haben...

    umarex zur sv...hmmm naja, ein zugeständnis ans aussehen zukosten der qualtät und des preises :-/

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von pmarinellis

    trotzdem ein revolver zur sv.

    und das mit der p30 wird überbewertet.

    Richtig!

    Selbst die zuverlässigste Pistole kommt nicht an nen Revolver ran was die zuverlässigkeit angeht.

    Wie oft kommt es bei ne Pistole vor das was klemmt? Oft!
    Bei nen Revolver passiert sowas nicht (wenns nicht das Zündhütchen rausbläst, was sehr sehr selten vorkommt)

    "Und ob ich schon wanderte im finsteren Tal, fürchte ich kein Unglück, denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!!!"

  • Zitat

    Original von Waffenexperte

    2. Wenn der Angreifer selbst über eine scharfe Waffe verfügt wird es schnell richtig gefährlich, da sich dieser u.U. durch eine SSW bedroht fühlt und von seiner scharfen Waffe gebrauch machen könnte;

    Wenn ein Angreifer über eine scharfe Schußwaffe verfügt, wird er diese auch für den Angriff benutzen! Wer da noch eine SSW oder auch eine scharfe Waffe versucht zu ziehen, dem ist auch vorher nicht mehr zu helfen!

    Dieses Märchen " Wer eine SSW zur Verteidigung benutzt, wird vom Angreifer mit der dann überraschend gezückten scharfen Schußwaffe getötet" ist ein reines Märchen ohne einen Funken Verstand und ohne Realitätsbezug! Es ist kein einziger Fall bekannt, wo dies so passiert ist.
    Mit so einer Argumentation macht man sich nicht zum Waffenexperten, sondern deklassiert sich nur zum Klugs.cheisser ohne Ahnung von dieser Materie! :new16:

    Es sind aber sehr viele Fälle bekannt, wo Leute sich mit einer SSW und Gaspatronen erfolgreich gegen Angreifer zur Wehr gesetzt haben. Und die Wenigsten standen nachher vorm Richter und mussten ihre Notwehr nachweisen - in den meisten Fällen haben mit einer SSW abgewehrte Angreifer keinerlei Interesse, selber vor dem Richter erscheinen zu müssen, um sich für den Angriff zu rechtfertigen. Die kneifen lieber alle Backen zusammen und verschwinden so unauffällig wie möglich!

    Aus Angst vor einer richterlichen Bewertung werde ich garantiert nicht auf mein Recht zur Notwehr verzichten und auch nicht auf meine geführte SSW mit KWS, dem effektivsten uns verbliebenen non-lethalen Verteidigungsmittel!