Führen in der Öffentlichkeit?

Es gibt 136 Antworten in diesem Thema, welches 26.975 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Juli 2004 um 13:07) ist von SchakalX.

  • Zitat

    "Die Waffe darf aussschließlich verdeckt getragen werden."

    Das ist ja auch zulässig. Bei diesem Satz handelt es sich um eine Nebenbestimmung, speziell um eine Auflage. Diese darf gem. § 1 LVwVfG iVm. § 36 I VwVfG nur reingeschrieben werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist (Vorbehalt des Gesetzes).

    In § 9 WaffG steht:

    Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.
    (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.
    reingeschrieben haben.

    Somit sieht das Gesetz die Festsetzung einer Nebenbestimmung vor. Da der Satz mit dem verdeckten Tragen gesetzeskonform ist, ist dieser Zusatz auch rechtmäßig. Da ein nicht verdecktes Tragen die öffentliche Ordnung nicht nur unerheblich tangiert (das hatte ich irgenwo schonmal geschrieben) ist ein Verbot auch zweckmäßig.

    Pech für Dich, dass es im KWS steht. Bei mir ist es nicht drin *lol*
    Folge für Dich ist, dass Du sie nur verdeckt führen darfst. Aber wer will sie schon so tragen, dass sie jeder sieht ?

    Hieraus aber bitte nicht schließen, dass nur verdecktes Führen erlaubt sei! Wer solch einen Zusatz nicht im KWS hat, darf natürlich auch weiterhin die Waffe offen führen.


    Gruß
    Mr. Lomax

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (12. Juli 2004 um 13:44)

  • verdammt! :bash:

    nein schmarrn, das ist mir eigentlich egal, will sie ja wie du schon sagtest eh nicht offen führen, gibt nur ärger. genaugenommen will ich sie bis auf sylvester garnicht führen, hab mir den schein eigentlich nur besorgt, um "problemen" aus dem weg zu gehen, lieber 50 € los, als ein eintrag wegen vertoss gegen das waffg in meiner akte...

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    ....
    Hieraus aber bitte nicht schließen, dass nur verdecktes Führen erlaubt sei! Wer solch einen Zusatz nicht im KWS hat, darf natürlich auch weiterhin die Waffe offen führen.


    Gruß
    Mr. Lomax

    ... und bei einer dann kaum vermeidbaren Anzeige durch einen freundlichen Mitbürger, gelangt dieser Spinner, der sein Gaspistölchen offen trägt, in die Maschinerie der erneuten Überprüfung und verliert seine persönliche Eignung aufgrund psychischer Erkrankung oder Debilität. :new11:
    Aber dann hat er es auch verdient. :laugh:

  • Einige Ämter meinen anscheinend, sie müssen übers Ziel hinausschiessen. :evil:

    In meinem KWS steht es nicht drin, ätsch !! :nuts:


    Kannst Du den KWS mal einscannen und hier reinstellen, das würde ich gerne mal sehen ?

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (14. Juli 2004 um 19:21)

  • extra für dich hab ich mir mal die arbeit gemacht, ich hoffe du weist das zu würdigen! :nod:

    ist einfach ein stück papier eingeklebt und z.t. abgestempelt. wie gesagt mir macht dieser eintrag nix aus. sonst wäre eh der ganze waffenschein leer und nur mit meiner adresse versehen.... :crazy3:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Ja super, vielen Dank für die Mühe. Ist echt interessant wie unterschiedlich die KWS sind.
    Wenn ich das sehe, klappen sich bei mir schon wieder die Fussnägel hoch... uaaahhh.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • jetzt mag ich aber deinen sehen, wenn der soo anders ausschaut....

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Die spinnen, die Bayern! Natürlich nur die in den Häusern, die Verrückte machen! *lol*

    Kommt man mit so einem bescheuerten Eintrag auf dem Kinderwaffenschein nun in den Knast, wenn der Griff der Knallpistole irgendwo herausschaut? "Die westlichen Demokratien halten an der Illusion fest, daß sie sich an Recht und Gesetz halten." So oder so ähnlich habe ich das mal irgendwo gelesen. In meinen Augen ist das Behördenwillkür und sonst nichts!

    Bei mir und meinen beiden Frauen (Frau und Tochter) steht das zwar nicht drin, aber keiner von uns würde auf den seltsamen Gedanken kommen, mit einer SSW um den Hals *lol* durch eine Fußgängerzone zu stolzieren. Was nicht nur "taktisch unklug" wäre, sondern auch irgendwie "saudoof". Die Leute würden uns für bekloppt halten! Also ist der Eintrag vollkommen überflüssig! Wie der ganze "Lappen!". :laugh:

    Gruß
    Josef

    FWR + Örag

  • Hallo,

    so wie ich das sehe kann sich hier jedes Bundesland
    die Gesetze nach "Bedarf " ändern.
    Einen einheitlichen Waffenschein scheint es hier mal wieder nicht zu
    geben.

    Sollte doch mal die Waffe auch nur kurz sichtbar sein, hat man in einigen Bundesländern schnell ein Problem, steht schnell vor dem Richter
    und der KWS ist auch weg.
    Und da heißt es immer gleiche Rechte für alle.

    Gruß Fred

    Fred

  • Zitat

    Original von Josef Magnum
    Die spinnen, die Bayern! Natürlich nur die in den Häusern, die Verrückte machen! *lol*

    du hattest hetzt glück, dass ich doch noch weiter gelesen habe sonst....:smash: :klo: .... :))

    ich glaube nicht, dass man gleich ein problem mit den grünen bekommt, wenn man die waffe mal kurz sieht. ich glaube eher, dass sie sicherstellen wollen, dass hier keiner auf die idee kommt einfach mit dem teil rumzulaufen um cool auszusehen. oder wie war das mit diesem "mein freundund ich wollen bodyguard spielen"-thread!?
    da mein schein doch noch mehr unterschiede zu den gezeigten aufweist, werde ich ihn nochmal komplett scanen, vielleicht wills ja wer sehen... ;)

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • sodala..


    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Bei meinem (Berlin) ist dieser Zusatz auch nicht drin! :lol:
    Was mache ich aber, wenn ich nach Bayern fahre? Ich darf dann offen führen und die Bayern nicht oder was? ??? :n17: *lol*

  • Zitat

    Ich darf dann offen führen und die Bayern nicht oder was?

    So sieht es aus ! Ich denke aber nicht, dass alle in Bayern den Zusatz mit dem verdeckten Führen im KWS haben.

  • das ham sie warscheinlich nur bei mir gemacht, wegen der anfrage damals..... :new16:

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Ojwehojweh... Was geht denn hier durcheinander?

    Also schaun mer doch mal ins Gesetz.

    Der KWS gilt fuer BTP-Waffen.
    Ob Lang oder Kurz, darueber sagt er nichts aus.
    Andere darf man nicht fuehren, egal ob mit BKA-Faute oder :F:

    Was fuehren ist, steht im Gesetz:
    "führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,"

    Da ist NICHTS von verdeckt oder offen.
    Daraus folgt:
    Ja, man DARF seine PTB-SSW, sein Katana, seine Armbrust, seine Steinschlossmuskete...OFFEN fuehren, wenn man Spass daran hat. (Die Sinnfrage ist wie schon mehrfach angesprochen natuerlich individuell zu entscheiden :nuts: )

    Oder man fuehrt sie verdeckt.
    ;)

    Und ja, was nicht verboten ist, ist in einem demokratischen Rechtsstaat per se erlaubt. Also, bevor ihr eure Rechte selber wegwerft, schaut doch mal lieber im Gesetz nach, ob es auch wirklich notwendig ist. :evil:

    Gegen den Eintrag im obigen KWS wuerde ich Widerspruch einlegen und notfalls klagen, denn er istvom WaffG nicht gedeckt und damit nicht rechtens...es sei denn, Du wehrst Dich nicht dagegen. Dann wird er fuer DICH gueltig.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (15. Juli 2004 um 14:00)

  • promillo
    Das ist eine Auflage und diese ist auch zulässig. Hab ich aber doch schon geschrieben. Sogar auf dieser Seite...ganz oben...!
    Und Paragraphen hab ich auch ein paar dazu gemacht :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (15. Juli 2004 um 14:06)