Bajonett führen als Hundeführer bei Jagd

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 6.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2012 um 08:13) ist von Detonex.

  • Hi, :^)

    sicherlich werden viele Richter diese schwammige Formulierung des adäquaten Grundes sehr weit auslegen. Allein schon, weil diese Formulierung nicht mit dem Bestimmheitsgebot des GG konform geht, das eine klare Abgrenzung erfordert, was dem Bürger erlaubt ist, oder nicht.

    Soll also jeder entscheiden, aber vernünftig und anhand nachvollziehbarer Gründe, warum er zur Ausübung einer Tätigkeit ein entsprechendes Messer führen will. Damit muss er dann aber auch vor Gericht notfalls gut argumentieren können, dass das Verfahren eingestellt wird.

    ABER: In einem ist sich die Rechtsprechung im Moment sehr einig. Auch wenn es für den Sport oder die Tätigkeit begründbar wäre, ist es der Weg dort hin, zum und vom Ausübungsort, nicht. Wer dann von Zuhause aus, schon auf der Anfahrt zum entsprechenden Ort ein entsprechendes Messer am Gürtel hat, der hat im Falle, dass es auffällt, ganz schlechte Karten. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Genau!

    Deshalb immer schön im Rucksack transportieren und erst im Wald an den Gürtel!

    Kann aber auch die ganze Zeit im Rucksack bleiben, dann biste auf der sicheren Seite und nichts nervt am Gürtel.

    Es sei denn du musst es im Notfall schnell ziehen können(Keiler), dann bringts dir natürlich nichts, wenns im Rucksack liegt:)

    Only after the last tree has been cut down,Only after the last fish's been caught,
    Only after the last river has been poisoned,Only after the air has been polluted,Only then will you find money cannot be eaten... -Cree Prophecy

  • Es sei denn du musst es im Notfall schnell ziehen können(Keiler), dann bringts dir natürlich nichts, wenns im Rucksack liegt

    deswegen bringt es im Wald dann auch im Rucksack nichts.

    Weit und breit sind keine anderen Menschen, die sich wie auch immer bedroht vorkommen könnten. Also an den Gürtel damit und gut ist. Und dort ist es ja auch gut zu begründen. Sollte wirklich mal jemand wegen so eine Sache vor Gericht landen, dann soll der Anwalt den Richter mal bitten, dem Angeklagten ganz klar und ohne Ratespielen zu erklären, was erlaubt ist und nicht. Das kann der Richter nämlich auch nicht und erkennt hoffentlich selbst das fehlende Bestimmtheitsgebot.

    Und das ist nicht richtig. Jeder muss ganz klar wissen, ob er gegen ein Gesetz verstößt oder eben nicht. Und das ist im Moment nicht möglich. Auch für die Polizei ist es eine Frage der Interpretation, die aber auch nicht sein darf.

    Traurig, dass man sich über solchen Kokolores überhaupt Gedanken machen muss. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also wie schon von andren geschrieben wurde, ist das abfangen eines stückes Schwarzwildes grundsätzlich möglich, selber schon praktiziert an einem 30 Kilo Überläufer. Allerdings sollte es dann eine sehr stabile Klinge am besten mit durchgängig geschmiedeter Angel sein. Die auch mind.18cm länge aufweist. Ausserdem ist es nur einem Jagdausübungsberechtigtem gestattet. Als Treiber kannst du nur die Beine in die Hand nehmen, und einem Jagdausübungsberechtigten bescheid geben. Sicher ist es auf einen Baum klettern ;) denn Sauen können nicht klettern. Ausserdem verlieren sie recht schnell die Lust am warten. Die warten also nicht bis du wieder runterkletterst :-).
    Grössere Stücke würde ich nur mit KW oder der LW abfangen denn Schwarzwild kann sehr wehrhaft sein. Nicht empfehlenswert sich dem Stück näher als auf 5-10 m zu nähern.
    Sorry lese gerade das du Hundeführer bist und als solcher musst du ja auch den Jagdschein haben, denn laut BJG darf auf der Jagd, auch als Hundeführer nur eingesetzt werden der Jagdausübungsberechtigt ist. Von daher solltest du die Rechtslage kennen was das Führen eines Messers, denn nichts andres ist ein Bajonett ja nicht. Nur mit der besonderheit des es eine aufplanzvorrichtung hat für eine LW. Also wäre es dir grundsätzlich erlaubt, immer vorausgesetzt das du berechtigt bist im Sinne des BJG.
    Gruss
    Andreas

  • Ausserdem ist es nur einem Jagdausübungsberechtigtem gestattet.

    Stimmt nicht ganz. Das Abfangen mit dem Ziel des Erlegen des Wildes, ist sicher nur dem Jäger erlaubt. Selbstschutz im Rahmen des entschuldigenden Notstands ist jedermann, also auch einem Treiber erlaubt. In diesem Fall schlägt das Notwehrrecht klar das Jagdrecht.

  • Richtig, aber Selbstschutz mit dem Messer ist kein allgemein anerkannter Grund im Sinne des 42a. Das Bedürfnis eines Einzelnen kann kein allgemein anerkannter Grund sein. (Siehe Basiswissen Waffenrecht, Gade)
    Deswegen schrieb ich hier bereits, man muss das anders begründen, wie beauftragt mit Ausästarbeiten oder ähnliches.

  • Floppyk nun ausästarbeiten während einer laufenden Treibjagd? Also derjenige der dir das abnimmt muss auch erst noch geboren werden. Denn eine solche konstellation verbietet sich schon durch die UVV-Jagd.
    Deshalb einfach gesagt Der TS ist kein Hundeführer denn als solcher 1. wüsste er bescheid was er darf und was nicht,2. wäre er Jagdausübungsberechtigt, weil dies unabdingbar ist als Jagdhundeführer, und alles andere entbehrt eh jeglicher wahrscheinlichkeit und Grundlage.
    Denn als normaler Hundebesitzer hat er sich aus dem Waldstück in dem eine Drück oder Treibjagd läuft herauszuhalten.
    Ausserdem sollte er dies an passenderer Stelle zb. WO bereich Jagd diese Frage stellen.
    @ pb207.2 nun ich denke aber nicht, das man Selbstverteidigung Notstand geltend machen kann, denn der betreffende hat sich ja selber in diese Situation gebracht im vollen Bewusstsein, das die geschehen kann. Von daher wird das in meinen Augen nicht geltend gemacht werden. Bin aber kein Jurist.
    Gruss
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von Brutus1203 (30. September 2012 um 15:26)

  • Hi, :^)

    In diesem Fall schlägt das Notwehrrecht klar das Jagdrecht.

    auf jeden Fall kann man keine Notwehr geltend machen. Notwehr gegen Sachen gibt es nicht. ;^)

    Ich würde sagen, wenn man nicht in der Lage ist, gesetzlich einwandfrei und richtig ausgerüstet, auch für den Notfall, bei so etwas dabei zu sein, dann ist eine Treibjagd nicht der richtige Ort. Würde ein Jäger die Verantwortung für evtl. eingesetzte Treiber übernehmen in der oben geschilderten Situation überhaupt übernehmen? Keine Ahnung, bin kein Jäger. ?(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich halte die Idée ein Messer für Notwehr/Notstand auf einer Jagd für blanken Unsinn. Der Themenstarter versucht eine Begründung für ein Messer zu finden, was er *möglicherweise* nicht führen darf. Zum einen erleuchtet es mir nicht, warum es ein festes Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm nicht tut (mein Jagdmesser ist auch nicht länger) und zum anderen hat jedermann mit einem Messer kaum eine Chance sich gegen eine annehmende Bache oder Keiler zu erwehren. Dazu bedarf es ein richtiges, schnelles Stück Blei oder eine Saufeder - so derjenige damit umgehen kann.
    Ein Treiber wird ansonsten keine Gelegenheit haben, sein Messer überhaupt auszupacken. Allenfalls zum Wurstschneiden beim Schüsseltreiben. Treiber laufen ohnehin immer in einer Gruppe, die einen Abschnitt in einer gebildeten Reihe (laut) durchlaufen. Da ist man als Treiber nicht allein.

    Ich würde jedem Treiber vielmehr eine interessante Jagd bei trockenem Wetter mit viel Anblick wünschen und möge das anschließende Schüssletreiben zünftig ausfallen.

  • Oh mann oh mann....

    Warum ein Messer mit 12cm nicht ausreicht? Die Frage höre ich so oft.
    Abfangen mit 12cm kannst du getrost vergessen! Es ist möglich, aber bei weitem nicht so sicher wie mit 17-20 cm.

    Und andere Arbeiten? Hast du jemals ein Lager gebaut oder eine Nacht draußen geschlafen und dir dafür einen Unterstand gebaut?
    Da kommst du mit 12cm nicht weit, wenns ans Holz machen geht.
    12cm taugen zum Aufbrechen, Schnitzen, Feinarbeiten und zum täglichen Gebrauch. Weitaus bequemer sind größere Messer für alle anderen Aufgaben.

    Und sind wir mal ehrlich: denkt ihr drüber nach, ob ihr die Sau töten dürft, wenn diese auf euch losgeht?

    Alles Spekulatius und fernab der Realität...nimm mit was du möchtest, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Aber wie ich unsere verkorkste Gesellschaft kenne zeigt dich irgendwer an mit den Worten "hier im Wald läuft einer mit einem Schwert Amok"....

    Ich bin raus hier;)

    Only after the last tree has been cut down,Only after the last fish's been caught,
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  • Ich halte die Idée ein Messer für Notwehr/Notstand auf einer Jagd für blanken Unsinn. Der Themenstarter versucht eine Begründung für ein Messer zu finden, was er *möglicherweise* nicht führen darf.

    Schäm dich sowas zu behaupten! :aufreg: Wieso sollte ich dann so einen Aufriss machen und dannach Fragen?! Wenn ich einfach nur mit einem fetten Messer durchn Wald rennen wollte, dann würde ich das einfach machen. tz tz

    Ich helfe aktuell als Treiber! Nächstes Jahr mache ich meinen Jagdschein (Herbst gehts los.)

    So ich werde mir jetzt kein extra Messer kaufen, da ich nächstes Jahr neu gucken kann. ( wenn ich bestanden habe :huldige: )

    Bin auch raus!

    Danke an die, die mir wirklich geholfen haben ;)

    Einmal editiert, zuletzt von TaylerDurden13 (30. September 2012 um 18:29)

  • auf jeden Fall kann man keine Notwehr geltend machen. Notwehr gegen Sachen gibt es nicht. ;^)

    Richtig, darum steht darüber auch Notstand. Notstand ist die "Notwehr" gegen Sachen oder Umstände. Aber der Notstand ist eben mit im Notwehrrecht verankert.

    @Brutus123
    Anders als bei Notwehr braucht es bei entschuldigendem Notstand keine Güterabwägung. Es ist dabei auch egal wie man in die Situation gekommen ist.
    Ich bin auch kein Jurist, habe aber genau dieses Thema mit einem Juristen vor einem viertel Jahr durchgekaut.
    Natürlich gilt dabei immer "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."

  • WaffVwV

    Zitat

    42a.2 Zur Eindämmung von Gewalttaten mit Messern insbesondere in Großstädten wird das Führen von Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmter Messer verboten. Die in Absatz 1 Nummer 3 genannten Einhandmesser besonders in Gestalt von zivilen Varianten sogenannter Kampfmesser haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen.

    Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des WaffG abgesehen. Die Absätze 2 und 3 regeln die für den Alltag erforderlichen Ausnahmeregelungen, um den sozial-adäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Führensverbot zu beeinträchtigen.

    42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.


    Die Unterstellung, das Bajonett würde als "Meinungsverstärker für zwischenmenschliche Konflikte" auf der Treibjagd mitgeführt, ist lebensfremd.

    Hat der TS die Absicht aktiv ein Schwein anzugehen, um es zu erlegen ? Nein, also braucht er auch keinen Jagdschein.
    Bei Gefahr für Leib und Leben (Notstand) sind viele Rechtsgüter nachrangig, sogar das Jagdgesetz ;)

    Gefährdet der TS sich oder Umstehende, solange er das Bajonett in einer Scheide führt ? Nein

    Reicht das Gefühl besserer subjektiver Sicherheit, um sowas zu führen ? Ja. Die Grenzen des Werkzeugs wurden ausführlich dargelegt.

    Die 308 unterm Arm und der 357er in der Tasche beeinflussen die Perspektive. Übrigens, bitte nicht fragen warum lange Messer auf der Treibjagd was anderes sind als bei Angst vor´m schwarzen Mann im Wald. Es steht im 1. Absatz des Zitats und gilt nicht nur in Großstädten.

    Andreas

  • Bajonett ist zum abfangen eher ungeeignet !

    Die Klinge sollte möglichst breit sein, und in der Klingenmitte dick !

    Das hat den Sinn, wenn Wild abgefangen wird , durch Stich in Brustraum, dass Luft in die Kammer kommt und somit die Lunge zusammenfällt ! ( das wird auch beim Stich durch drehen des Messers erreicht )
    zB, hier in Idealform ! ( runterscrollen)

    http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic.php?t=67010


    Genau aus dem Grund haben auch Saufedern die bekannte Klingenform

    http://www.siebershop.de/catalog/produc…id=5797&feid=23#


    Die Klingenform von Saufänger / Hirschfänger wurde vor einiger Zeit in der "Wild und Hund " diskutiert und empfohlen !

    gruß, detonex

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !