KWS bei Personenkontrolle nicht dabei

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 8.026 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Oktober 2009 um 22:34) ist von HEW2307.

  • Moin,

    ich bin vor ungefähr 4 Monaten von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Dabei haben die Beamten natürlich meine ungeladene SSW im KFZ "entdeckt". Unglücklicherweise hatte ich genau an dem Tag mein Portemonnaie zu Hause vergessen (also keinen PA oder KWS dabei, nur mein Fahrzeugschein, da der im Auto liegt).... Die Beamten haben die Waffe daher erstmal beschlagnahmt und deren Kollegen haben mich nach Hause gefahren, wo ich denen meinen Personalausweis und meinen KWS vorlegte. Anschließend durfte ich nochmal zum Polizeipräsidium fahren und meine Sachen wieder abholen :confused2:

    Soviel zur Vorgeschichte. Jetzt, 4 Monate, später hab ich Post von der Polizei bekommen, in der die schreiben, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, da ich eine SSW führte und den KWS vor Ort nicht vorlegen konnte...

    Was kann ich da denn jetzt erwarten an Strafe? Ich hab den sog. Anhörungsbogen ausgefüllt und nochmal eine eigene schriftliche Stellungnahme (dass ich den KWS halt noch am selben Tag vorgelegt hab) zurückgeschickt. ???

    MfG

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die dir noch was anhängen, im Endeffekt hast du ja nur ein Dokument später als verlangt vorgzeigt.
    Als nichtjurist würde ich auf ne Geldstrafe tippen. Wie hoch die ausfällt trau ich mir nicht zu schätzen, aber arm wirst du davon nicht werden...

    Das ist meine persönliche Meinung als Nichtjurist - ich lasse mich aber gern belehren!

    Vielleicht wirds sogar eingestellt, in jedem Fall wird die Sache dauern, stell dich auf ein paar Monate ein.

    Gruß,
    Tom

  • Das nicht-bei-haben von KWS, WBK........ ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, diese wird mit einem Busgeld geahndet.

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

    Einmal editiert, zuletzt von GEB (26. September 2009 um 17:17)

  • also siehste - kein grund sich Sorgen zu machen!
    Und wenn du die OWI bezahlt hast holstse wieder. Ruhig öfters kommen, die lassen sich manchmal Zeit bei SSW - frag mich nicht warum :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von TomCat74 (26. September 2009 um 17:20)

  • Zitat

    Original von complete crazy
    Er hat seine SSW doch schon wieder.
    Ich tippe auch auf eine Ordnungswidrigkeit,
    aber gibts denn da keine Verjährung?^^

    Jap nach 6 Monaten ist sie verjährt. Steht bei Google zumindest so ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Challenger (26. September 2009 um 17:33)

  • Ja genau, meine SSW konnte ich mir gleich wieder abholen, nachdem ich meine Dokumente den anderen Beamten vorlegte.
    Die Polizisten die mich anhielten kamen ja gleich mit "SSWs sind verboten "Anscheinswaffe", bla bla blubb, wir legen Ihnen erstmal Handschellen an.... :new16:
    Und die anderen haben dann später auch nicht schlecht geguckt, als die im KWS gelesen haben, dass der KWS das Führen gestattet und nicht wie die meinten nur den Besitz... ;)

    Na wenn das nur eine OWi ist, bin ich ja beruhigt. Der Satz mit "Ermittlungsverfahren" hörte sich gleich so drastisch an...

    Danke für die Antworten :)

  • Die ham dir Handschellen angelegt? Also das hab ich zum ersten Mal gehört/gelesen, dass einem deswegen Handschellen angelegt werden!
    Hammer, find ich krass!

    Ich versteh ja, dass die bei der Fülle an Gesetzesänderungen nicht in allen Bereichen auf dem Laufenden bleiben können - aber wenns um Waffen geht (und ne SSW ist nunmal eine) kann ich nicht verstehen warum Laien mehr Ahnung haben, als die Leute, deren Beruf es ist davon Ahnung zu haben!!

  • Zitat

    Original von TomCat74
    Die ham dir Handschellen angelegt? Also das hab ich zum ersten Mal gehört/gelesen, dass einem deswegen Handschellen angelegt werden!
    Hammer, find ich krass...

    Das braucht Dir gar nicht krassvorkommen, das ist ein ganz normaler Vorgang und dient der Eigensicherung!

    Es war ja keine Verhaftung, sondern soll bis zur Klärung was in der Regel wenige Minuten dauert sicherstellen, dass die Beamten nicht überraschend (mit einer weiteren versteckt getragenen Waffe) angegriffen werden.

    Wenn Du das schon als krass empfindest, solltest Du Dich niemals in den USA mit einem Auto bewegen. Löchlegucken ist bei einer Kontrolle in der Dunkelheit, dann noch evtl. ausserhalb von Ortschaften, die Regel!
    Und bei den geringstgen Widerworten darfst Du Dich mit überkreuzten Beinen auf den Boden knien. ;)

    Wenn Du das mal erleben durftest, wirst Du unsere Beamten nur noch als Menschenfreunde empfinden.

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Das braucht Dir gar nicht krassvorkommen, das ist ein ganz normaler Vorgang und dient der Eigensicherung!

    Eigensicherung?
    Und wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?
    Bei eine Allgemeinen Verkehrskontrolle werden einem ja auch nicht gleich
    Handschellen angelegt, obwohl ich auch schnell eine Keule aus dem Auto
    ziehen könnte um auf die Beamten los zugehen.

    Der Ton mach die Musik!

    Und wenn die Waffe bei der Überprüfung beschlagnahmt wurde, bleibt einer
    bei der Person, von mir aus auch mit den Griffeln an der Knarre und der
    andere kann dann die Personalien überprüfen. Da müssen nicht gleich die
    Handschellen angelegt werden.

    Und wenn ich schon lese, das die Herren in Grün/Blau keine Ahnung vom
    KWS hatten, kommt mir glatt die Galle hoch.
    Solche inkompetenten Hampelmänner gibt es leider viel zu häufig.

    Das nicht jeder § im Kopf sitzt ist ja klar, aber über Verkehrs-, Betäubungsmittel- und Waffenrecht sollte unsere Exekutive wirklich Bescheid wissen müssen!
    Letzteres ist ja leider nicht so häufig der Fall.

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Zitat

    Original von spacefrosch

    Das nicht jeder § im Kopf sitzt ist ja klar, aber über Verkehrs-, Betäubungsmittel- und Waffenrecht sollte unsere Exekutive wirklich Bescheid wissen müssen! .

    Und über Eherecht, Mietrecht, Ausländerrecht, Vertragsrecht, Jugendschutzgesetze und am Besten über Alles Andere das im Polizeidienst als Fragestellung auch noch aufkommen kann!
    Dazu noch sämtliche Änderungen, Aktualisierungen, Neufassungen, Ausführungsbestimmungen etc......

    Das schafft kein Mensch,dieses Wissen ständig abrufbar zur Verfügung zu haben.

    Nicht immer auf die Polizisten gleich einhauen - man muss diesen Berufsstand nicht lieben. Aer Ihren Job möchte ich auch nicht unbedingt ausüben, dafür ist mir mein Nervenkostüm zu wichtig!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (26. September 2009 um 19:24)

  • Wenn ich nicht mit der Materie vertraut bin, saug ich mir aber nicht irgendwas aus den Fingern, was fern von jeder Realität ist.
    Entweder halte ich den Mund, oder ich ruf den Vorgesetzten oder einen an, der mir dann eine Auskunft geben kann.

    Ein Atomwissenschaftler kann ja auch nicht sagen:" Kritische Masse? - Nie von gehört"

    Ok, paßt jetzt nicht so ganz, aber du verstehst, was ich damit sagen will?!

    ..."..Die Welt Ist Groß Genug..Sie Hat Nur..Weniger Zu Bieten.."... - Captain Jack Sparrow

  • Ich meine auch, zumindest diejenigen, die mit deratigen Situationen konfrontiert werden, sollten zumindest ein wenig bescheid wissen - damit sind die diensthabenden Beamten gemeint. DIE müssen nämlich vor Ort entscheiden, wie sie vorgehen.

    Dauert nicht mehr lange, und der erste SSW-Besitzer liegt mit Kopfschuß in der Pathologie, wenn diese extreme Anti-Haltung inzwischen auch schon diejenigen erfaßt, die uns eigentlich schützen sollen... :aufreg:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von Cabal
    Moin,

    ich bin vor ungefähr 4 Monaten von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Dabei haben die Beamten natürlich meine ungeladene SSW im KFZ "entdeckt". Unglücklicherweise hatte ich genau an dem Tag mein Portemonnaie zu Hause vergessen (also keinen PA oder KWS dabei, nur mein Fahrzeugschein, da der im Auto liegt)....

    Wo genau im Auto lag denn die SSW? Türablage, Handschuhfach, Kofferraum? War sie in einem Behältnis oder lag sie so im Auto herum?
    Sollte es sich nur um einen Transport gehandelt haben, hätte es erst gar keinen KWS gebraucht. Die Frage ist hier wohl noch nicht geklärt.

    Gruß, Yoda

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Zitat

    Original von ALFHA1802

    Und über Eherecht, Mietrecht, Ausländerrecht, Vertragsrecht, Jugendschutzgesetze und am Besten über Alles Andere das im Polizeidienst als Fragestellung auch noch aufkommen kann!
    Dazu noch sämtliche Änderungen, Aktualisierungen, Neufassungen, Ausführungsbestimmungen etc......

    Das schafft kein Mensch,dieses Wissen ständig abrufbar zur Verfügung zu haben.

    Wieso nicht ?
    Wir normalen Bürger müßen doch auch immer Wissen was in den Gesetzen steht, die Ausrede " Das ich müßte wusste nicht " nützt vor Gericht ja nun mal nicht viel.

    Die Grundlegenden Dinge sollte ein Polizist schon Wissen und wenn nicht : " Einfach mal die Fresse halten ".


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

    Einmal editiert, zuletzt von pupsnase (26. September 2009 um 22:54)

  • Zitat

    Original von Cabal
    Na wenn das nur eine OWi ist, bin ich ja beruhigt. Der Satz mit "Ermittlungsverfahren" hörte sich gleich so drastisch an...

    Warte ab, bis Du den Betrag siehst, den Du begleichen sollst.
    Das wird locker 3-stellig (ca. 100-500 EUR).

    :(

    Fördermitglied des VDB.

  • Ein Blick ins WaffG:

    § 38 Ausweispflichten
    Wer eine Waffe führt, muss
    1. seinen Personalausweis oder Pass und
    a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es
    einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,
    ...
    mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf
    Verlangen zur Prüfung aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz
    2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die
    Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt
    nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

    § 53 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    ...
    20. entgegen § 38 Satz 1 eine dort genannte Urkunde nicht mit sich führt oder nicht
    oder nicht rechtzeitig aushändigt,
    ...
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet
    werden.

  • Zitat

    Original von pupsnase
    Wieso nicht ?
    Wir normalen Bürger müßen doch auch immer Wissen was in den Gesetzen steht, die Ausrede " Das müßte ich nicht " nützt vor Gericht ja nun mal nicht viel.
    Die Grundlegenden Dinge sollte ein Polizist schon Wissen und wenn nicht : " Einfach mal die Fresse halten ".
    Joachim

    Ganz meine Meinung :new11: vorallem bei soetwas wichtigem wie unserem WaffG müsste sich ja wohl grade ein Uniformträger auskennen.
    Wie pupsnase schon schreibt WIR NORMAL BÜRGER MÜSSEN AUCH IMMER DIE GESETZTE KENNEN.
    Unwissenheit schützt vor strafe nicht sagt der Volksmund
    Aber diese Herschafften kriegen ja auch schlieslich noch Geld dafür unsre Gesetzte zu kennen.
    Ich an deiner stelle würde mir einen Anwalt nehmen den wie 5-atü schon erwähnt wird das wohl nicht ganz billig werden :(

  • Naja,

    Den fett markierten Bereich kann man ja nun auch wieder interpretieren wie man will. Da ich den KWS noch am gleichen Tag, 30min später oder so, vorlegte, fällt das doch unter "rechtzeitig" oder nicht?