E-Mail Antwort Hans-Michael Goldmann FDP
Guten Tag, Herr XXXXX,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Zuschrift und die darin geäußerten Anregungen
danken. Die Ereignisse von Winnenden und Wendlingen machen nach wie vor fassungslos und meine Gedanken und die meiner Fraktionskollegen sind bei den Ermordeten, deren Angehörigen und den Verletzten dieser schrecklichen Tat. Den Rettungskräften, den mutigen Polizeibeamten und Lehrern sowie den vielen Helfern, die furchtbare Bilder mit ansehen mussten, gilt unser besonderer Dank.
Die fachliche Analyse und die emotionale Bewältigung des Amoklaufes sind für die FDP noch nicht abgeschlossen. Für seriöse politische und gesetzgeberische Schlussfolgerungen ist es nach unserer Ansicht noch immer zu früh. Es bedarf einer sorgfältigen und genauen Analyse der Ursachen dieses Verbrechens. Die dahinterstehenden Probleme sind vielschichtig. Ein verantwortungsvoller Lösungsansatz muss diese vielen, komplexen Fragestellungen behandeln.
Nach der schrecklichen Tat wurden viele schnelle Vorschläge für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts in die Diskussion gebracht. Man muss sehr darauf achten, dass nicht durch vorschnelle Vorschläge wieder Erwartungen geschürt werden, die durch gesetzliche Regelungen, durch die Politik allein nicht eingehalten werden können. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es - wie in Winnenden z.B. bei der
Aufbewahrungspflicht - nicht beachtet wird. Deshalb werden wir Handlungsoptionen sehr genau prüfen. Uns erscheint es sinnvoll, dass zunächst verstärkt auf einen verbesserten Vollzug des bestehenden Rechts hingewirkt wird und den Ordnungsbehörden die dafür benötigten Mittel bereitgestellt werden. Die FDP lehnt aber einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab.
Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann können Gesetze leider oft nicht helfen. Als Gesellschaft und als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen wir versuchen, solche Vorkommnisse so unwahrscheinlich wie möglich zu machen.
Die bisherige Schulpolitik, Fragen der Gewaltprävention und auch des Medienkonsums müssen überdacht und möglicherweise überarbeitet werden. In erster Linie benötigen wir aber eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei Personen ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe, auch und gerade vor Ort. Dies ist eine, nicht nur wegen der grausamen Tat in Winnenden und Wendlingen, sehr bedeutsame Zukunftsaufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte, einschließlich der Politik.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Michael Goldmann, MdB
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E-Mail Antwort Frau Dr. Enkelmann DIE LINKE
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
Frau Dr. Enkelmann bedankt sich für ihre Zuschrift. Das Waffenrecht ist ein sehr schwieriges Thema.Es betrifft letztlich Millionen Menschen in der Bundesrepublik. Eine Verschärfung des Gesetzes und die Androhung immer härterer Strafen werden das Problem nicht lösen. Fraglich ist ob so viele Waffen im Umlauf sein müssen, ob das Gesetz die richtigen Regeln aufstellt. DIE LINKE hat dazu ein Argumentationspapier erarbeitet, welches ich Ihnen im Anhang übergebe.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Dr. Dagmar Enkelmann
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E-Mail Antwort Silke Stokar DIE GRÜNEN
Diese Antwort wahr wahrscheinlich nicht für mich bestimmt. Zumindest heiße ich nicht Jürgen und bin auch nicht per du mit irgendeiner Bettina von denen.
Hallo Jürgen,
das hier nur zur Kenntnis. Da ist jedes Wort nur weiteres Öl ins Feuer.
Viele Grüße
Bettina
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E-Mail Antwort Wolfgang Wieland DIE GRÜNEN
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.03.2009. Wir haben unsere Position zum Waffenrecht in einem eigenen Antrag (Bundestags-Drucksache 16/6961 vom 07.11.2007) dargelegt. Anlässlich der letzten Novelle des Gesetzes hatten wir eine Reihe von Kritikpunkten am Entwurf aus dem Bundesinnenministerium formuliert. So ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum die Haftung für BesitzerInnen von Schießständen wieder gelockert werden soll, nachdem wir diese Regelung 2003 ins Gesetz geschrieben haben. Es kann nicht sein, dass unbeteiligte Dritte weniger geschützt werden als bisher. Ein großes Problem des gesamten Waffenrechts ist die ungenügende Kontrolle bei der Aufbewahrung „legaler“ Waffen, insbesondere in Privatwohnungen. Hier können auch Familienmitglieder jederzeit in den Besitz hoch gefährlicher Waffen kommen. Hier sind gerade die Länder gefordert, ihre Kontrollbehörden besser auszustatten und beispielsweise dafür zu sorgen, dass eine sorglose Aufbewahrung auch praktisch sanktioniert wird. Es darf nicht sein, dass der psychisch labile Sohn eines Sportschützen sich jederzeit Zugang zu den Waffen besorgen und damit unermesslichen Schaden anrichten kann.
Als einen Fortschritt der gesetzlichen Neuregelungen sehen wir die Aufhebung des sogenannten Erbenprivilegs. Uns geht es nicht darum, beispielsweise BesitzerInnen von zwei Kurzwaffen als Erben weiterer Kurzwaffen Probleme wegen der gesetzlichen Höchstzahl dieser Waffen zu machen. Nicht angehen kann aber, dass allein durch Erbschaft Waffen in den Besitz von Personen gelangen, die keinen Bedarf für den Besitz nachweisen können. Wir haben von Anfang an die Bemühungen unterstützt, verstärkt gegen die „Anscheinswaffen“ vorzugehen. Hier hat die Koalition nach der Anhörung noch eine Verbesserung in unserem Sinne in das Gesetz aufgenommen. Auch wir wollen keine Kriminalisierung im Kinderzimmer. Wir wollen aber wirksam verhindern, dass täuschend ähnliche Nachbildungen von Waffen – nicht nur von Kriegswaffen! – auf der Straße mit sich geführt werden dürfen. Eines der zentralen Anliegen unseres Antrags ist das Zurückdrängen des öffentlichen Tragens von Messern. Wir wollen nicht in tägliche Gewohnheiten, auch nicht in kulturelle Bräuche eingreifen. Wir haben hier mit Nachdruck den Antrag des Landes Berlin unterstützt, der sich auf eine Eindämmung des Missbrauchs von Messern im öffentlichen Raum bezieht. Glücklicherweise hat sie nach der überaus eindrucksvollen Anhörung im Bundestag die Koalition besonnen und ihre abwehrende Haltung aufgegeben.
Die jetzt in das Gesetz aufgenommen Regelung über das Verbot bestimmter Messer ist gesetzestechnisch nicht gut gelungen, aber immerhin ein wirksamer Schritt gegen das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit. Es wird jetzt darauf ankommen, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten in der Praxis auch durchzusetzen. Es besteht Handlungsdruck. Kaum ein Tag vergeht, an dem keine brutalen Messerattacken stattfinden. Diese oftmals tödlichen Messerangriffe von Jugendlichen und jungen Männern haben Bewegung in die Diskussion über das Waffenrecht gebracht. Mit unserem oben genannten Antrag treten wir für eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume ein. Hier müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen und StreetworkerInnen Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von jungen Männern durchgesetzt werden kann. Das Messer in der Tasche ist Teil einer verfehlten Männlichkeitskultur. Es muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese Machogewalt nicht. Die Polizeien der Länder müssen in die Lage versetzt werden, das Waffenverbot tatsächlich durchzusetzen.
Bislang ist dies in den großstädtischen sozialen Brennpunkten nicht einmal ernsthaft versucht worden. Das statistische Material ist lückenhaft. Dennoch betonen Fachleute – inkl. Forum Waffenrecht -, dass bei vielen Gewaltdelikten Waffen, insbesondere Messer, benutzt wurden. Zu oft bleibt das Messer nicht in der Tasche. Eine regionale Untersuchung im Rhein-Main-Raum hat ergeben, dass Messer mehr als die Hälfte der Instrumente bei der Gewaltanwendung sind. Das kann so nicht weitergehen. Wir haben im geltenden Recht im Übrigen schon heute eine Reihe von Beschränkungen. So regelt §2 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes, dass keine Gegenstände bei Versammlungen mitgeführt werden dürfen, die Menschen verletzen können. Dieses Verbot bezieht sich keineswegs nur auf Waffen im klassischen Sinne, sondern auch auf Zaunlatten und andere Gegenstände. §27 Abs. 1 sieht bei Verstößen sogar einen Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Ähnliche Bestimmungen, beispielsweise für Volksfeste und Messen, gibt es schon seit langem auch im Waffengesetz selbst. Erst kürzlich wurde den Ländern das Recht eingeräumt, in besonders belasteten Bereichen Verbote zu verhängen. Immer wieder hören wir die Frage, warum der Staat schon wieder in die Freiheit des Einzelnen eingreifen muss. Ist es aber wirklich ein Grundrecht, mit Messern bewaffnet in Diskotheken, Schulen und auf öffentliche Plätze zu gehen, um andere gezielt zu erschrecken, einzuschüchtern und ihre Rechte zu nehmen?
Wo Menschen im öffentlichen Raum zusammenkommen, haben Waffen nichts zu suchen! Hier muss die Politik klar und konsequent handeln. Oft kommt hier noch der Einwand, man dürfe den Transport eines Küchenmessers vom Kaufhaus in die Wohnung nicht kriminalisieren. Warum, so müssen wir hier fragen, soll es nicht möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und womöglich auch versiegelt verpacken zu lassen. Auf diese Weise lassen sich diese Gegenstände ohne Gefahr für andere sicher und gefahrlos transportieren und nicht einsatzbereit offen zeigen. Der entgegengehaltene Einwand mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Bei näherem Hinsehen ist er jedoch eine Ausrede. Das Beispiel der Machete macht dies deutlich. Sie ist bestimmt zum Schneiden von Zuckerrohr. Sie wird aber – und dafür gibt es leider viele Beispiele – oftmals als ein hoch gefährliches Instrument benutzt, um Menschen zu bedrohen, zu verstümmeln und zu töten. Ist es da abwegig, der Polizei die Möglichkeit einzuräumen, jemandem dieses Instrument aus der Hand zu nehmen? Uns ist klar, dass das ein Grenzbereich ist und bestimmte Gegenstände nicht, wie Butterfly-Messer, einfach sanktionsbewährt verboten werden können. Wer unseren Antrag genau liest, wird gerade an dieser Stelle nichts vom Drehen an der Sanktionsschraube lesen. Gerade für polizeiliche Maßnahmen gilt das sogenannte Opportunitätsprinzip, das der Polizei ganz gezielt Handlungsspielräume eröffnet und anders als bei der Strafverfolgung gerade nicht dazu zwingt, hier einzuschreiten. Um an dieser Stelle die viel zitierten Beispiele von Schraubenziehern und Brotmessern aufzugreifen: Diese Gegenstände haben weder in der Schule am Vormittag, noch in der Disko am Abend etwas verloren. Was wir brauchen, ist ein verändertes Bewusstsein für die Gefährlichkeit. Niemand nimmt einer Pfadfindergruppe in Wald und Flur ihre Fahrtenmesser weg. Wo aber Waffen – auch im nichttechnischen Sinne – neben der objektiven Eignung zum Verletzen von Menschen mitgeführt werden und dabei der erklärte oder offenkundige Wille des Gewahrsamsinhabers vorhanden ist, sie auch einzusetzen, muss das Recht der Polizei gestärkt werden, einzuschreiten. Es ist nicht einsehbar, warum beispielsweise bei Versammlungen, Messen und Volksfesten das Mitführen all dieser Gegenstände verboten ist, nicht aber in Schulen oder Kneipen. Es konnte uns noch niemand plausibel erklären, warum auf dem Oktoberfest Waffen verboten sind, nicht aber im Hofbräuhaus. Wir sind sehr dafür, geltendes Recht konsequent anzuwenden. Aber es gibt hier Lücken und Wertungswidersprüche, die zu beseitigen sind. Ich hoffe sehr, Ihnen unsere Haltung etwas besser verständlich gemacht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pohner
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E-Mail AntwortHorst Meierhofer FDP
Sehr geehrter Herr XXXXXX!
Vielen Dank für ihre Zuschrift, die ich gerne beantworte.
Die fachliche Analyse und die emotionale Bewältigung des Amoklaufes sind für die FDP noch lange nicht abgeschlossen.
Für seriöse politische und gesetzgeberische Schlussfolgerungen ist es nach unserer Ansicht noch zu früh. Es bedarf einer sorgfältigen und genauen Analyse der Ursachen dieses Verbrechens. Die dahinterstehenden Probleme sind vielschichtig. Ein verantwortungsvoller Lösungsansatz muss diese vielen Fragestellungen behandeln. Politischer Aktionismus hilft weder den Betroffenen noch dient er der notwendigen Aufarbeitung der Geschehnisse.
Das deutsche Waffenrecht ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Es wurde nach dem Amoklauf in Erfurt nochmals verschärft. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht verhindern können. Kein Gesetz kann schützen, wenn es - wie in Winnenden
- nicht beachtet wird. Deshalb kann der bessere Vollzug bereits bestehender Gesetze ein Ansatz sein. Hier wäre die verstärkte Kontrolle der Waffenaufbewahrung zu prüfen. Im Falle nicht sachgemäßer Aufbewahrung wäre eine strafrechtliche Ahndung denkbar. Auch die Fragen des Jugendschutzes bei der Mediennutzung oder die Sensibilisierung von Eltern, Lehrern, Vereinskameraden und Mitschülern sind zu erörtern.
Diese Möglichkeiten werden in einer Debatte in der kommenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages behandelt werden.
Als Gesellschaft und als Abgeordnete des Deutschen Bundestags müssen wir versuchen, solche schrecklichen Vorkommnisse so unwahrscheinlich wie möglich zu machen. Wir benötigen hierfür eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Es muss besser wahrgenommen und aufgegriffen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Meierhofer MdB
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E-Mail Antwort Hartfrid Wolff FDP
Sehr geehrter Herr XXXXX,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Zuschrift und die darin geäußerten Anregungen danken. Die Ereignisse von Winnenden und Wendlingen machen nach wie vor fassungslos und meine Gedanken und die meiner Fraktionskollegen sind bei den Ermordeten, deren Angehörigen und den Verletzten dieser schrecklichen Tat. Den Rettungskräften, den mutigen Polizeibeamten und Lehrern sowie den vielen Helfern, die furchtbare Bilder mit ansehen mussten, gilt unser besonderer Dank.
Die fachliche Analyse und die emotionale Bewältigung des Amoklaufes sind für die FDP noch nicht abgeschlossen. Für seriöse politische und gesetzgeberische Schlussfolgerungen ist es nach unserer Ansicht noch immer zu früh. Es bedarf einer sorgfältigen und genauen Analyse der Ursachen dieses Verbrechens. Die dahinterstehenden Probleme sind vielschichtig. Ein verantwortungsvoller Lösungsansatz muss diese vielen, komplexen Fragestellungen behandeln.
Nach der schrecklichen Tat wurden viele schnelle Vorschläge für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts in die Diskussion gebracht. Man muss sehr darauf achten, dass nicht durch vorschnelle Vorschläge wieder Erwartungen geschürt werden, die durch gesetzliche Regelungen, durch die Politik allein nicht eingehalten werden können. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es - wie in Winnenden z.B. bei der Aufbewahrungspflicht - nicht beachtet wird. Deshalb werden wir Handlungsoptionen sehr genau prüfen. Uns erscheint es sinnvoll, dass zunächst verstärkt auf einen verbesserten Vollzug des bestehenden Rechts hingewirkt wird und den Ordnungsbehörden die dafür benötigten Mittel bereitgestellt werden. Die FDP lehnt aber einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab.
Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann können Gesetze leider oft nicht helfen. Als Gesellschaft und als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen wir versuchen, solche Vorkommnisse so unwahrscheinlich wie möglich zu machen.
Die bisherige Schulpolitik, Fragen der Gewaltprävention und auch des Medienkonsums müssen überdacht und möglicherweise überarbeitet werden. In erster Linie benötigen wir aber eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei Personen ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe, auch und gerade vor Ort. Dies ist eine, nicht nur wegen der grausamen Tat in Winnenden und Wendlingen, sehr bedeutsame Zukunftsaufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte, einschließlich der Politik.
Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff